Hallo allerseits,
vorab: ich bin seit 15 Jahren Mitglied im Mieterverein. Habe Ihn bisher nie in Anspruch nehmen müssen. Nun befinde ich mich in einem Rechtsstreit mit meinem Vermieter. Dieser Streit ist jetzt außergerichtlich beigelegt worden ( ohne Inanspruchnahme meines Mietervereins ).
Nun meine Frage: Bezahlt der Mieterverein die entstandenen Rechtsanwaltskosten der Gegenpartei ?
Vielen Dank für eure Antworten im voraus!