Darf ein gemeinnütziger Verein Produkte ohne Gewinn verkaufen, quasi Zwischenhändler sein?

Hallo,

in unserem Reitverein stellt sich gerade ein großes "Fragengebiet" auf. Und zwar wollen wir bedruckte Kleidung bestellen für unsere Mitglieder, die diese auch bezahlen. Die Druckerei stellt nur Rechnungen auf eine Firma oder einen Verein aus, privat geht wohl nicht (warum eigentlich nicht?). Nun handelt es sich dabei um Kleidung im Wert von ca 4000€ und nochmal fertige Drucklogos (um Sieb- und Filmkosten zu sparen) von ca 1000€. Die Vereinskleidungsbeauftragte hat eigens dazu ein Konto eingerichtet, wo nur sie das Zugriffsrecht hat. Der Verein soll jetzt, nach ihrer Vorstellung, da den Rechnungsbetrag, also um 5000€ einzahlen und sie bezahlt dann von diesem Konto die Rechnung und nimmt dort auch wieder das Geld der Mitglieder ein, die ihre Klamotten bezahlen. Am Ende würde sie dann das eingenommene Geld dem Vereinskonto überweisen. Bleiben noch die 1000€ für die Drucklogos, die ja erstmal bezahlt sind, wo dann aber vermutlich erst innherhalb eines halben Jahres kleckerweise Geld reinkommen würde, nämlich immer dann, wenn ein Kleidungsstück nachbestellt wird. Da ja nun der Verein somit quasi Zwischenhändler bzw Verkäufer von Waren ist, die im Vereinsbesitz sind, ist mir da ein bisschen mulmig. Wir haben keinen wirtschaftlichen Teil im Verein. Könnte es sein, dass wir dadurch die Gemeinnützigkeit verlieren????

Vielen Dank für eure Hilfe und wenn etwas nicht klar geworden sein soll, fragt bitte :-)

Kleidung, Gemeinnützigkeit, Vereinsrecht, Verkauf, reitverein
Wird Miete im ideellen Bereich oder der Vermögensverwaltung gebucht?

Hallo zusammen,

ich arbeite mich gerade in Vereinsfinanzen ein (gemeinnütziger Verein). Der betreffende Fall ist ein wenig kompliziert. Miete wird ja gewöhnlich in der Vermögensverwaltung verbucht. In diesem Fall steht folgendes in der Satzung unter §2 Zwecke des Vereins:

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Die Zwecke des Vereins sind die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Förderung von Kunst und Kultur.

2. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Fahrradselbsthilfewerkstatt für Jugendliche oder die Durchführung von Veranstaltungen, die sich speziell an Jugendliche richten, zum Beispiel Graffitiworkshops, Gartenworkshops etc. Desweiteren führt der Verein Veranstaltungen durch, die das Ziel verfolgen, Toleranz und Akzeptanz zu fördern, zum Beispiel Vorträge zum Thema Flucht und Migration. Der Verein organisiert kleinkulturelle Veranstaltungen jeglicher Couleur, zum Beispiel Liedermacher_innenabende und Lesungen. Darüber hinaus stellt der Verein Wohnraum für bedürftige Menschen, die aufgrund wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit bei der Beschaffung von Wohnraum benachteiligt sind.

Da ja die vermietung hier im Zweck steht, ist es dann im ideellen Bereicht zu verbuchen?

vielen Dank für eure Hilfe :)

Finanzen, Gemeinnützigkeit, Vereinsrecht
Darf ein Baudenkmaleigentümer auch Vorsitzender des Denkmalvereins zu seinem Objekt sein?

Liebe Community,

die Recherchen im Internet haben mich leider nicht weiter gebracht, weshalb ich mich mit meiner Frage an Euch wende. Parallel hierzu habe ich schon einen Termin mit einem Steuerberater gemacht. Ich werde wohl aber mehrere Steuerberater und andere fragen und mit ihren Antworten/Rat vergleichen müssen - vielleicht gibt es auch unter Euch einen Experten in Sachen Denkmalschutz und Gemeinnützigkeit eines Vereins ...

  1. Zur Sache: Mein Vater besitzt ein riesiges Baudenkmal. Es handelt sich um einen ehemaligen Industriebau, der wunderschön zur Zeit des Jugendstils gebaut wurde. Innen kann man das Objekt nach Nutzungsabsprachen mit Stadt und Denkmalschutz nutzen wie man möchte, z.B. Wohnungen, ein Restaurant, Werkstätten usw. Außen steht der schöne Gebäudekomplex unter Denkmalschutz, nur sollte er endlich einmal restauriert werden, denn über die vielen Jahre bröckelt der Putz, es müssen die uralten Holzfender restauriert, das Dach komplett neu gedeckt werden ... Das sind extreme Kosten die auf meinen Vater und uns als Familie zukommen. Der Denkmalschutz unseres Bundeslandes hat uns nach eingehender Besichtigung des Objektes eine mögliche Förderung zugesagt, womit nach Ausführung aller Restaurationsarbeiten die Hälfte der Kosten das Bundesland übernehmen kann. Das Kapital für die Rekonstruktion können wir aber unmöglich allein aufbringen. Mein Vater hatte folgende Idee: Da ein öffentliches Interesse unserer Stadt und der Bevölkerung an dem Erhalt des Objektes besteht (jeder kennt das Objekt, Erinnerungen, Stadtgeschichte, Stadtbild usw.) könnte man doch einen Verein gründen - als eingetragen Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit, der das Ziel hat das Baudenkmal X äußerlich zum ursprünglichen Erbauungszustand von 1905 zu restaurieren und es dann auf Dauer so zu erhalten. Die Leute aus unserer Stadt, die sich darüber freuen, dass das herrliche Objekt endlich einmal restauriert wird und damit unsere Stadtmitte wieder ein großes Stück attraktiver wird, können an diesen Verein spenden und aus allen gesammelten Mitteln, restauriert der Verein das Objekt. Durch anerkannte Gemeinnützigkeit fließen die Mittel zu 100% in die Restauration und die Spender können ihre Spenden von der Steuer absetzen. Wie man genau so einen Denkmal-Verein gründet, weiß mein Vater. Nur eines nicht, also:

  2. Zur Frage: Darf mein Vater als Eigentümer des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes gleichzeitig Vorsitzender des Vereins sein, der sich um die Restauration des Objektes bemüht??? Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit setzt voraus, das sich keine Interessengruppe an den Mitteln des Vereins bereichert und ein solcher Verdacht nicht besteht. Unter welchen Voraussetzungen kann mein Vater als Gebäudeeigentümer gleichzeitig Vereinsvorsitzender sein? Denn jemand anderes würde sich kaum trauen so einen Verein zu gründen und sinnvoll zu leiten. Was muss beachtet werden? Oder ist es einfach so möglich?

Herzlichst, Kati

Verein, Denkmal, Denkmalschutz, Gemeinnützigkeit, Steuerrecht, Vereinsrecht