Wird Miete im ideellen Bereich oder der Vermögensverwaltung gebucht?

Hallo zusammen,

ich arbeite mich gerade in Vereinsfinanzen ein (gemeinnütziger Verein). Der betreffende Fall ist ein wenig kompliziert. Miete wird ja gewöhnlich in der Vermögensverwaltung verbucht. In diesem Fall steht folgendes in der Satzung unter §2 Zwecke des Vereins:

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Die Zwecke des Vereins sind die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Förderung von Kunst und Kultur.

2. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Fahrradselbsthilfewerkstatt für Jugendliche oder die Durchführung von Veranstaltungen, die sich speziell an Jugendliche richten, zum Beispiel Graffitiworkshops, Gartenworkshops etc. Desweiteren führt der Verein Veranstaltungen durch, die das Ziel verfolgen, Toleranz und Akzeptanz zu fördern, zum Beispiel Vorträge zum Thema Flucht und Migration. Der Verein organisiert kleinkulturelle Veranstaltungen jeglicher Couleur, zum Beispiel Liedermacher_innenabende und Lesungen. Darüber hinaus stellt der Verein Wohnraum für bedürftige Menschen, die aufgrund wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit bei der Beschaffung von Wohnraum benachteiligt sind.

Da ja die vermietung hier im Zweck steht, ist es dann im ideellen Bereicht zu verbuchen?

vielen Dank für eure Hilfe :)

Finanzen, Gemeinnützigkeit, Vereinsrecht
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