Folgende Sachlage: Ein Verein A wurde gegründet. In der Satzung ist der Zweck der Gemeinnützigkeit verankert. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vom Finanzamt verzögert sich, da noch redaktionelle Änderungen der Satzung vom FA aus durchgeführt werden sollen, und diese erst in einer Mitgliedervollversammlung beschlossen werden müssen (dann Notar, Amtsgericht...). Nun lassen sich aber schon die ersten Spenden auf dem Vereinskonto verbuchen. Könnten für diese Spenden Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden, obwohl die Gemeinnützigkeit noch nicht anerkannt ist? Oder zählen am ("Geschäfts-")Jahresende nur die nach der Annerkannung der Gemeinnützigkeit eingegangenen Spenden?