Wir haben eine Wohnung gekauft. Im Kaufvertrag steht folgendes:
"Der Veräußerer trägt sämtliche Erschließungsbeiträge und Anliegerleistungen für die Ersterschließung des Vertragsgegenstands; diese sind im Festpreis § 3 enthalten."
In der Baubeschreibung sind für fast alle Zimmer Antennenanschlüsse vorgesehen. z.B. "1 Antennenanschluss"
Beim Richtfest wurde mir vom Bauleiter im Beisein des Bauträger gesagt, dass das Haus mit Kabelfernsehen versorgt wird.
Auf erneute Rückfrage vor kurzem wurde mir mitgeteilt, dass ein Irrtum der Kabelfernsehgesellschaft vorlag, und es seitens der Kabelfernsehgesellschaft technisch nicht möglich sei, das Haus mit Kabelfernseh zu versorgen, außer die Straße würde aufgerissen werden, um neue Kabel zu verlegen. Die Kosten müsste der Bauträger tragen.
Eine Sat-Anlage möchte der Bauträger nun auch nicht einbauen. (Alle Häuser in der Nachbarschaft haben einen Satellitenschüssel)
Der Bauleiter meinte, dass eine TV Versorgung über die Telekom erfolgen wird. Vermutlich meint es damit, dass es jedem freigestellt ist, einen Vertrag mit der Telekom abzuschließen und Telekom EntertainTV zu nutzen.
D.h.
- Jemand der einen anderen Provider nutzen möchte, hat Pech (keine freie Providerwahl)
- Die Antennenanschlussdosen (teilweise auch die zusätzlich Bestellten) sind ohne Funktion
- Eigentümer, welche ihre Wohnung vermieten möchten, haben hier wohl ein Problem mit der Wertigkeit ihrer Wohnung.
Gibt es hier irgendeinen juristischen Hebel, wie ich den Bauträger dazu bringen kann, zumindest eine Sat-Anlage in das Haus einzubauen?