Hausverkauf an Bauträger?

Wir verkaufen momentan das Haus unserer Oma inkl. großem Grundstück. Jetzt haben wir einen seriösen Bauträger (ist mir und bekannten mit sehr gutem Ruf in unserer Region bekannt) gefunden. Dieser wird mit uns einen Vorvertrag mit 6 Monatiger Vorlaufzeit vereinbaren. Er wird uns in etwa den Preis zahlen den wir uns vorgestellt haben. Jetzt meine Frage. Also wir interessieren uns für eine Neubauwohnung die wir über eine Maklerin gefunden haben (für uns provisionsfrei) und von einer Bauträgerin kaufen würden. Diese Bauträgerin hat plötzlich Interesse an unserem Grundstück und würde dies evt. kaufen und mit unserem Wohnungskauf koppeln. Dies wäre für mich super. So folgendes aber. Das Erbe wird durch 2 geteilt. Meine Tante erhält die andere Hälfte. Diese wäre damit einverstanden, an meine Bauträgerin zu verkaufen, wenn diese ein Mehrfamilienhaus auf das Grundstück baut und sie hier 1 Wohnung bekommt. Allerdings hat sie kein Geld in der Rückhand und um eine 2 Zimmerwohnung in diesem Haus zu erhalten wird es nicht ganz reichen. Es werden ihr etwa 70000 fehlen. Sie wird auch keinen Kredit bei der Bank bekommen (was sie auch nicht will). Denkt ihr es gibt eine Möglichkeit mit der Bauträgerin hier zu verhandeln? Oder hat es keinen Sinn? Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich geschrieben. Bitte nur geeignete Antworten und nicht woher weisst Du, dass 70000 fehlen etc.

Vielen Dank im Vorraus

Bauträger, Grundstück, Hausverkauf, verhandeln
In der Baugenehmigung festgelegte Stellplatzgrundstücke gehören einem Anderen - Ist das erlaubt?

Hallo zusammen,

kurz zur Ausgangssituation: Ein Bauträger bebaut ein Baugebiet NRW mit mehreren Reihenhäusern. Zu jedem Haus wird mindestens ein Stellplatz oder eine Garage direkt mitverkauft. Außerdem gibt es weitere Stellplätze, Carports und Garagen die separat erworben werden können. Gemäß Bebauungsplan müssen für jedes Haus mindestens 2 separat anfahrbare Stellmöglichkeiten geschaffen werden (Garagenzufahrten sind deshalb keine Stellmöglichkeiten) Zählt man alle Stellmöglichkeiten zusammen, erfüllt der Bauträger die Regel 1 Haus = 2 Stellplätze knapp. Tatsächlich ist es aber so, dass die meisten Hauseigentümer nur eine Stellmöglichkeit real ihr Eigen nennen. Es gibt auch keine Grunddienstbarkeiten o. Ä. das Ihnen das Nutzungsrecht an einem der separaten Stellplatzmöglichkeiten sichert.

In meinem Fall ist es so, dass ich tatsächlich 2 Stellmöglichkeiten (durch den Erwerb einer freiverkäuflichen) besitze. In der vorliegenden Baugenehmigung jedoch Ist als zweiter Stellplatz ein anderes Flurstück als das von mir erworbene aufgeführt worden.

Meine Fragen dazu: Kann der Bauträger einfach die Baugenehmigungen mit einer falschen Zuordnung beantragen? Das genannte Grundstück ist ein bisher noch unverkaufter Stellplatz, den ich in keinster Weise nutzen kann. Was ist mit den Eigentümern, die tatsächlich nur einen Stellplatz besitzen? In deren Baugenehmigung wird vermutlich ebenfalls ein frei verkäuflicher Stellplatz genannt sein, der ihnen nicht gehört. Welche rechtlichen Folgen hat das Ganze sowohl für mich als auch für die Eigentümer mit zu wenig Stellplätzen im eigenen Besitz?

Ich freue mich auf zahlreiche hilfreiche Antworten.

Baugenehmigung, Bauträger, Stellplatz
Neu gebaute Eigentumswohnung in einem Gebäude mit vielen Wasserschäden/Mängeln? Letzte Rate Ablehnen oder teilweise behalten?

Neu gebaute Wohnung vor 3 Jahren gekauft, 4 Gebäude mit insgesamt 100 Einheiten. viele Mängel im Gebäude und Wohnungen gefunden, vor allem Wasserschäden (bereits 9 oder 10 Fälle in den letzten 3 Jahren). für einige Nachbarn, der Entwickler weigert sich sogar die Garantie für Wasserschäden, mit der Begründung: weil der Bewohner nicht in der Wohnung richtig leben. 

Die Nachbarn haben bereits die letzte Rate gezahlt, so dass sie fast kein Druckmittel haben. Ich habe die letzte Rate noch nicht gezahlt und muss sie auch zahlen, weil meine Wohnung keine größeren Mängel aufweist. Ich habe aber Angst, dass ich später einen Wasserschaden erleide und der Bauträger sich weigert, zu zahlen.

Die WEG und Hausverwaltung und TÜV Sachverständiger (Emfohlen von HV) sind dumm (sorry für das Wort) und schwach im höchsten Maße.

1. kann ich die letzte Rate (oder nur einen Teil davon) wegen des möglichen Schadens noch behalten? Ich habe derzeit tatsächlich keine Wasserschaden, aber im Gebäude popt ab und zu ein Fall.

2. wie kann ich vernünftig beweisen, dass das Gebäude nicht ordnungsgemäß gebaut ist? (z.B. 10 Wasserschäden in dem Projekt ist nicht normal richtig? Die halbe Garage steht bei jedem starken Regen im Wasser)

Recht, Anwalt, Immobilien, Bauträger, Eigentumswohnung, Gebäudeversicherung, Hausverwaltung, TÜV, Zivilrecht, Wasserschaden Wohnung
Town & Country Vertrag: Können wir mit einem anderen Bauträger auf einem Grundstück bauen?

Wir haben einen Bauwerkvertrag mit Town & Country (in München) unterschrieben, weil wir damit gelockt wurden, dass wir so an nicht frei verfügbare Grundstücke kommen. Wir haben auch Angebote von T&C erhalten, die uns aber alle nicht zusagen (Lage/Preis/Größe). Inzwischen sind wir mit T&C nicht mehr zufrieden (v.a. mit dem Vertreter) und wollen aus dem Vertrag raus.

Nun haben wir auf eigene Faust ein für uns perfektes Grundstück gefunden. Wir stehen kurz vor dem notariellen Vertragsabschluss. Dieses Grundstück wurde uns nicht von T&C angeboten. D.h. T&C weiß nichts über die Existenz dieses Grundstücks und unsere Kaufabsichten. Das Grundstück ist bauträgerfrei.

Die Rücktrittsvereinbarung im T&C Bauwerkvertrag lautet folgendermaßen: "Der Auftraggeber ist berechtigt, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen vom Bauwerkvertrag zurückzutreten: 1. Finanzierung 2. öffentliche Mittel 3. Grundstück." Die ersten beiden Punkte sind für uns nicht zutreffend. Zum 3. Punkt Grundstück wird folgendes aufgeführt: "Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Bauwerkvertrag zurückzutreten, wenn er binnen 6 Monate nach Vertragsabschluss kein Grundstück erwirbt oder für den Erwerb aussucht. Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers erlischt sechseinhalb Monate nach Vertragsabschluss. Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers erlischt allerdings schon vor Ablauf dieser Frist, wenn der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers einen Bauantrag bzw. die notwendigen Planungsleistungen hierfür in Auftrag gegeben hat. Hat der Auftraggeber binnen 3 Monaten nach Vertragsabschluss noch kein Grundstück erworben oder ausgesucht, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Grundstücke nachzuweisen (Andienungsrecht). Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle des Rücktritts, alle nachgewiesenen und von ihm abgelehnten Grundstücke binnen 2 Jahren nach Ausübung des Rücktrittsrechts nicht anderweitig zu bebauen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung, indem er ein abgelehntes Grundstück binnen vorgenannter Frist anderweitig bebaut, so hat der Auftraggeber an den Auftragnehmer einen Pauschale in Höhe von 10% des zum Zeitpunkt des Rücktritts vereinbarten Pauschalpreises zu zahlen."

Unsere Frage: Kommen wir mit dem kostenlosen Rücktrittsrecht Punkt 3 (Grundstück) aus dem Vertrag? Das Rücktrittsrecht tritt jedoch erst in ca. 3 Monaten in Kraft. So lange können wir ohne Probleme warten, da "unser" Grundstück sowieso noch beräumt werden muss (Abriss eines alten Hauses). Oder bedeutet das, dass wir mit T&C bauen müssen, sobald wir ein Grundstück gefunden haben, auch wenn das Grundstück selbst nicht an einen Bauträger gebunden ist? Oder müssen wir nur mit T&C bauen, wenn uns T&C genau dieses Grundstück vorschlägt (s.o. Andienungsrecht)? Wenn uns also T&C innerhalb der 6 Monate nach Vertragsabschluss (also innerhalb der nächsten 3 Monate) nicht "unser" Grundstück vorschlägt, kommen wir dann mit dem Rücktrittsrecht aus dem Vertrag?

Bauträger, Bauvertrag, Grundstück, rücktrittsrecht, werkvertrag
TV Versorgung in Neubauwohnung?

Wir haben eine Wohnung gekauft. Im Kaufvertrag steht folgendes:

"Der Veräußerer trägt sämtliche Erschließungsbeiträge und Anliegerleistungen für die Ersterschließung des Vertragsgegenstands; diese sind im Festpreis § 3 enthalten."

In der Baubeschreibung sind für fast alle Zimmer Antennenanschlüsse vorgesehen. z.B. "1 Antennenanschluss"

Beim Richtfest wurde mir vom Bauleiter im Beisein des Bauträger gesagt, dass das Haus mit Kabelfernsehen versorgt wird.

Auf erneute Rückfrage vor kurzem wurde mir mitgeteilt, dass ein Irrtum der Kabelfernsehgesellschaft vorlag, und es seitens der Kabelfernsehgesellschaft technisch nicht möglich sei, das Haus mit Kabelfernseh zu versorgen, außer die Straße würde aufgerissen werden, um neue Kabel zu verlegen. Die Kosten müsste der Bauträger tragen.

Eine Sat-Anlage möchte der Bauträger nun auch nicht einbauen. (Alle Häuser in der Nachbarschaft haben einen Satellitenschüssel)

Der Bauleiter meinte, dass eine TV Versorgung über die Telekom erfolgen wird. Vermutlich meint es damit, dass es jedem freigestellt ist, einen Vertrag mit der Telekom abzuschließen und Telekom EntertainTV zu nutzen.

D.h.

  1. Jemand der einen anderen Provider nutzen möchte, hat Pech (keine freie Providerwahl)
  2. Die Antennenanschlussdosen (teilweise auch die zusätzlich Bestellten) sind ohne Funktion
  3. Eigentümer, welche ihre Wohnung vermieten möchten, haben hier wohl ein Problem mit der Wertigkeit ihrer Wohnung.

Gibt es hier irgendeinen juristischen Hebel, wie ich den Bauträger dazu bringen kann, zumindest eine Sat-Anlage in das Haus einzubauen?

Fernsehen, Recht, Baumängel, Bauträger, Eigentumswohnung, Kabelfernsehen
Bauträger arbeitet Mängel nicht ab?

Hallo zusammen,

wir haben (mal wieder) großen Ärger mit unserem Bauträger. Wir sind Ende Juni in unsere Doppelhaushälfte eingezogen (ursprünglicher Termin war 1. Mai) und im Juni waren noch jeden Tag Handwerker da also auch nicht fertig. Aber das ist heute nicht Thema. Bei der "Übergabe" haben wir dann einige Mängel aufgeschrieben die bis August hätten behoben werden müssen.

Leider ist der Bauträger hier nicht nachgekommen. Nachdem wir schon so lange mit dem Bauträger diskutieren und ich schwanger bin hatte ich in letzter Zeit weder die Kraft noch die Nerven ihm zu schrieben. Daher haben wir ihn leider erst vor einem Monat angeschrieben und ihn an die noch anstehenden Arbeiten erinnert. Auf diese E-Mail hat er mal wieder nicht reagiert. Daraufhin haben wir ihm nochmal eine Mail mit einer Frist von einer Woche gesetzt. Leider auch keine Reaktion. Wir haben ihm jetzt letztmalig bis Mitte der Woche die letzte Frist gesetzt. Was können wir tun, wenn er wieder nicht reagiert (wovon ich ausgehe).

Unser Baby kommt Anfang des Jahres und ich möchte in den ersten Monaten defintiv keine lärmende, Handwerker im Haus haben. Den Kaufpreis vom Haus haben wir bereits bezahlt, damit das mit dem Überschreiben losgeht. Jedoch ist noch eine größere Summe für "Sonderwünsche" offen die wir noch nicht beglichen haben, damit wir eben auch noch was in der Hand haben. Sobald wir was zu ihm sagen und "Druck" machen, droht er uns mit 10% Zusatzkosten für die Sonderleistungen (haben wir leider auch vertraglich unterschrieben). Was meint ihr rechnet sich ein Anwalt?

Liebe Grüße

Rechtsanwalt, Bau, Recht, Baurecht, Bauträger, Vertragsrecht