Wir haben einen Kaufvertrag 'schlüsselfertig' am 26. Feb. 2021 geschlossen mit einem Bauträger. Spätester Einzugstermin lt. notariellem Kaufertrag zum 31.05.2022 zugesagt. Heute Schreiben erhalten, dass wg. Corona der Einzug erst zum 31.08.2022 ermöglicht wird. Wir haben dadurch massiven Schaden (weiterhin Miete, Bereitstellungszinsen, etc.). Mind. 6000 Euro in Summe.

Wir wollen den Schaden in Rechnung stellen, da unserer Meinung nach in 02.2021 Corona schon ein Jahr bekannt war, und man sich daher nicht mehr auf höhere Gewalt berufen kann.

Da wir keinerlei juristischen Hintergrund haben, würden wir uns über eine Einschätzung sehr freuen. Vielen Dank!