Zwangsvorführung bei der Polizei?

4 Antworten

Darf die Person in den Wagen des Ordnungsamtes gesetzt werden und unter Zwang bei der Polizei vorgeführt werden?

Meines Wissens ja, zur Feststellung der Identität / Personalien vor Ort auf der Wache. Man wird die Person dann dort "erkennungsdienstlich bearbeiten", also Fingerabdrücke nehmen etc. wenn sie nicht gewillt ist, ihre Identität preiszugeben.

Es muss natürlich irgend ein Grund vorliegen, warum sie die wissen wollen. Aber den haben sie ja im Zweifel, spätestens weil Du Dich "verdächtig gemacht hast" eben weil Du nicht kooperieren und Deine Identität mitteilen wolltest…

Ja natürlich darf das Ordnungsamt sowas. In Baden-Württemberg meines Wissens nach ja. Wie es in NRW ist weis ich leider nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was sollen sie sonst tun? Von der Person ablassen und sie gehen lassen? Irgendwie müssen die Bediensteten an die Personalien kommen, vorausgesetzt eine Ordnungswidrigkeit liegt vor.

Das Ordnungsamt darf in Gefahrensituationen eine Identität feststellen. Siehe OBG 24 NRW ivm. PolG 12 (2) NRW

Bei Ordnungswidrigkeiten 163b StPO ivm 46 (1)(2) OWiG.

Bei Verweigerung gilt 111 OWiG als erfüllt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das darf jeder Bürger.


Volcano19871  25.05.2022, 12:24

Nein das ist nicht korrekt . IDF dürfen nur Amtsträger.

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Jo3591  25.05.2022, 12:30
@Volcano19871

Wenn eine Person eine Straftat begangen hat und auf frischer Tat ertappt wurde oder sich der Feststellung der Personalien durch Flucht zu entziehen versucht, darf darf jedermann diese Person vorläufig festnehmen (§ 127 StPO).

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Volcano19871  25.05.2022, 12:32
@Jo3591

Das war nicht die Frage. Ob eine Straftat vorliegt geht aus der Frage ebenfalls nicht hervor.

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