Hallo, beim Ordnungsamt ist das kein Problem, beim Zoll übrigens auch nicht. Es sei denn du hast weitere Krankheiten am Auge.

bei der Polizei gilt die PDV300 - die ist bei weitem „strenger“ ausgelegt.

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Hallo, es handelt sich vermutlich um ein Fahrer-Ermittlungsersuchen. Wenn man auf den Anhörungsbogen nicht reagiert hat , ermittelt die Behörde also das Ordnungsamt oder auch mal die Polizei (BD) den Fahrer auf dem Beweisfoto. Es ist ein übliches Verfahren und hat mit Betrug nichts zu tun. Grüße jemand vom Ordnungsamt

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Hallo, in NRW dürfen wir das definitiv, weil gewisse Polizeibefugnisse auf das Ordnungsamt übertragen werden siehe §24 OBG NRW.

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Kommt drauf an wie die Stelle bewertet ist, welche Vorbildung du hast und ob du Angestellter oder Beamter bist.

Angestellte oder Beamte im mittleren Dienst erhalten bei uns e9a oder A9.

steigt dann nach Stufe immer weiter. Hinzukommt eine Schicht-, Sonn- Nacht- und Feiertagszulagen.

Du benötigst idR eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter oder Verwaltungswirt (Beamte).

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Auf öffentlicher Fläche ist es nicht erlaubt. Ich würde das ganze lieber online einstellen bei Kleinanzeigen.

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Ja in Amtshilfe, weil man keinen eigenen Außendienst hat

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man sollte Fehler auch mal einsehen. Abgezockt haben die dich nicht, sondern du solltest nochmal die StVO studieren.

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Das dürfen nur Polizei und Ordnungsamt im Rahmen der Gefahrenabwehr. Grüße jemand vom Ordnungsamt

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behörden im Einsatz dürfen dort so parken auch das Ordnungsamt. Sonst niemand.

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Da muss ich den Kolleginnen und Kollegen recht geben. Das ist reines Zivilrecht und hat nichts mit Untätigkeit des Ordnungsamt zu tun bzw der Polizei.

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Der Staatsanwalt kann wegen Beleidigung eine Nebenstrafe im Straßenverkehr anordnen.

neben dem Knöllchen kommen noch die Strafe wegen Beleidigung hinzu.

Probezeit verlängert sich wenn ein Punkt kommt.

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Nur reden hilft. Ggü Einfahrten muss man 3,50m haben.
ansonsten sind es ein Verwarnungsgeld von 10-15€. Grüße

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