Hallo, das Ordnungsamt ist, wie die Polizei, primär für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zuständig (Gefahrenabwehr). Dies geht aus dem Ordnungsbehördengesetz NRW §1 hervor.

Das Ordnungsamt hat gewisse Polizeibefugnisse. Diese stehen in §24 OBG NRW, zumindest die Standardmaßnahmen. Des Weiteren darf das Ordnungsamt Zwang anwenden, siehe §62 Verwaltungsvollstreckungsgesetz und als Waffe (Notwehr) den Einsatzstock, Reizgas, Handfessen , Bodycam etc. mitführen.

Die einzigen Schusswaffen tragen das Ordnungsamt Frankfurt und Stuttgart, dort greift aber ein anderes Landesgesetz.

Das Ordnungsamt verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten. Für Straftaten ist die Polizei zuständig, sowie für den fließenden Verkehr. Zumindest in NRW.

Bild: c. Ordnungsamt Dortmund.

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Auf öffentlicher Fläche ist es nicht erlaubt. Ich würde das ganze lieber online einstellen bei Kleinanzeigen.

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Ja in Amtshilfe, weil man keinen eigenen Außendienst hat

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Du kannst dir im Zweifel immer die Ausweise vorzeigen lassen.

Bilder dürfen gemacht werden, aber nicht von dir.

Das kontrollieren der Steuermarke ist legitim

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Du kannst zivilrechtlich auf Unterlassung klagen.

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Hallo,

in NRW dürfen wir das, weil gewisse Polizeibefugnisse auf das Ordnungsamt übertragen sind. Siehe §24 OBG NRW.

Wenn ich z.B. einen minderjährigen treffe, der kifft, dann bitte ich diesen den Joint zu entsorgen. Macht er das nicht, dann kann ich den Joint wegnehmen. Auch unmittelbarer Zwang mittels einfacher körperlicher Gewalt ist möglich, je nach Verhältnismäßigkeit.

vg jemand vom Ordnungsamt.

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man sollte Fehler auch mal einsehen. Abgezockt haben die dich nicht, sondern du solltest nochmal die StVO studieren.

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Hallo, in der Regel wird sowas gespeichert, zumindest wenn die Personalien aufgenommen werden.

Einen Platzverweis zu erteilen, weil man auf einem Parkplatz verweilt ist mE kein Rechtfertigungsgrund und damit würden die Kollegen niemals durchkommen, wenn man eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen würde. Denn es liegt auch keine Ermächtigungsgrundlage einer Identitätsfeststellung vor. Beschwer dich beim Bürgermeister, damit die Kolleginnen und Kollegen mal besser geschult werden.

Beschwere dich zudem, dass sämtliche Daten von dir umgehend zu löschen sind.

viele Grüße jemand vom Ordnungsamt

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Das dürfen nur Polizei und Ordnungsamt im Rahmen der Gefahrenabwehr. Grüße jemand vom Ordnungsamt

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behörden im Einsatz dürfen dort so parken auch das Ordnungsamt. Sonst niemand.

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Da muss ich den Kolleginnen und Kollegen recht geben. Das ist reines Zivilrecht und hat nichts mit Untätigkeit des Ordnungsamt zu tun bzw der Polizei.

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Der Staatsanwalt kann wegen Beleidigung eine Nebenstrafe im Straßenverkehr anordnen.

neben dem Knöllchen kommen noch die Strafe wegen Beleidigung hinzu.

Probezeit verlängert sich wenn ein Punkt kommt.

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Nur reden hilft. Ggü Einfahrten muss man 3,50m haben.
ansonsten sind es ein Verwarnungsgeld von 10-15€. Grüße

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