Zwangsversteigerung?

6 Antworten

Wenn du die Versteigerung zur Aufhebung der Eigentümergemeinschaft betreiben willst, ist das keine schlechte Idee. Du sparst die Maklergebühren, die Gebühren für das Gericht sind deutlich geringer und Gebrauchtimmobilien in halbwegs guter Lage und Ausstattung gehen auch dort durch die Decke. Baumaterial ist zu teuer, die Banken gehen kritischer mit Krediten um.

Der enterbte Bruder bekommt dann vom bereinigten Nachlass 25%. d.h. nach Abzug alles Kosten wie Bestattung eures Vaters, Räumung des Hauses etc. Da das Gericht ein Gutachten zum Verkehrswert erstellt, kann er das nur anerkennen.

Sollte es wieder erwarten im 1. Versteigerungstermin zu keinem Verkauf kommen, dann kannst du immer noch über einen Makler verkaufen.

Wir haben es im letzten Jahr mit einer kleinen ETW über Versteigerung gemacht. Ein Makler hatte sie vorher auf 189.000,-- Euro geschätzt- dem haben wir den Auftrag nicht gegeben. Die Teilungsversteigerung beantragt, 207.000,-- erzielt. Nach Abzug blieben ca. 200.000,-- Euro über. 11.000,-- mehr als der Makler (der dann ca. 6,5% Provision hätte haben wollen = 12285,--) übrig. Mit Makler wären wir bei 189.000,-- bei nur 176715,-- rausgekommen.


hilflos99  06.02.2023, 11:23

da ist ja wohl alles falsch. Der enterbte Bruder bekommt nicht 25% sondern die Hälfte von seinem gesetzlichen Erbteil. Und das bekommt er sofort und nicht erst nach der Zwangsversteigerung. Zwangsversteigerung aufheben, kann nur der Antragssteller und das jederzeit

sassenach4u  06.02.2023, 12:10
@hilflos99

Da es sich offensichtlich um 2 Brüder handelt, sind es 25% (50% von 50% sind bei mir immer noch 25% rechnerisch). Den Pflichtteil muss er erst einmal einfordern, dazu muss der Pflichtteilsberechtigte diesen berechnen und dann einfordern. Erst dann muss der Erbe zahlen- und bis dahin mag die Versteigerung schon erfolgt sein.

hilflos99  06.02.2023, 12:45
@sassenach4u

es gibt 2 Erben und den enterbten Bruder. Zwangsversteigerung dauert min. 1 Jahr

Egal was irgendwelche Gutachter geschätzt haben. Bei einer Veräußerung des Hauses, egal ob regulärer Verkauf oder Zwangsversteigerung, der Anteil des Pflichtteilsberechtigten berechnet sich nach dem tatsächlichen Erlös, ggf. abzüglich Kosten, Restschulden oä.

Du machst einen hohen Verlust, wenn das Haus zwangsversteigert wird.

Bei einem regulären Verkauf, unter Beachtung der Preisentwicklung bei Immobilien, wäre wahrscheinlich deutlich mehr zu erzielen.

Deinem Bruder, der enterbt wurde, stehen lediglich 25% und nicht 50% des Wertes zu.

Du solltest mal überlegen, ob du nicht eine Hypothek in Höhe des Pflichteiles aufnimmst, vielleicht etwas mehr, um Kosten begleichen zu können.

Dann gewinnst du auf jeden Fall Zeit und kannst in Ruhe planen, wie du die Immobilie zukünftig verwendest.

Würdest du sie nicht selber zu Wohnzwecken benötigen, könntest du sie vermieten, sodass deine Mieter quasi die Hypothek zurückzahlen.

VG.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

sassenach4u  05.02.2023, 11:51

Derzeit kann man astronomische Preise erzielen bei Versteigerungen, die Leute sind heiß auf gute Gebrauchtimmobilien. Baumaterial wird immer teuerer und bei einer Gebrauchtimmobilie sind Erschließung etc. erledigt.

Futurejumpe 
Beitragsersteller
 05.02.2023, 11:39

Ich habe aber einen weiteren Miterben der sich bei jeglicher Bearbeitung quer stellt zwecks der pflichtteilsauszahlung

JochenOWL  05.02.2023, 11:45
@Futurejumpe

Das Querstellen ließe sich wahrscheinlich gütlich regeln.

Es ist ein Unterschied, was deinem Miterben gesetzlich zusteht und was du ihm letztendlich zahlst. 25% stehen ihm zu aber bei 35% - bei einer gütlichen Einigung - sagt er evtl. nicht nein....

warum zwangsversteigern? im noch boomenden immobilienmarkt wirst du im freien verkauf deutlich mehr erzielen, als wenn eine bank das mit so einer versteigerung macht. wende dich an einen makler.

vom anfallenden erlös abzüglich kosten steht dann dem enterbten bruder der pflichtteil zu (25%, wenn es keine weiteren erben gibt) du erbst den rest.

verlangt er mit nachdruck sofort sein pflichtteil, dann solltest du mit einer bank über einen kurzfristigen kredit zur begleichung reden. in dem fall zählt dann der schätzwert und nicht das tatsächliche verkaufsergebnis.


sassenach4u  05.02.2023, 11:49

Und der Makler kassiert ordentlich mit!

da die meisten Antworten falsch waren. Der Bruder hat sofort Anspruch auf den Pflichtteil und er muss zeitnah ausgezahlt werden. Wenn ihr das nicht könnt, muss eine Stundung beim Gericht beantragt werden. Wenn der Wert des Gutachtens nicht von allen akzeptiert wird, beauftrag das Gericht ein Gutachten. Der Anspruch besteht gegenüber allen Erben in voller Höhe. d.h der Gerichtsvollzieher besorgt ihm das Geld von dem von den er es leichter bekommt Die Zwangsversteigerung ist ein separater Prozeß mit dem hat der Bruder nichts zu tun und er muss auch nicht warten bis und zu welchem Preis das Haus verkauft wird


sassenach4u  06.02.2023, 12:09

Der Bruder muss aber benennen, in welcher Höhe er den Pflichtteil fordert- und das zu ermitteln kann dauern, nix mit sofort! Sofort wie viel von was?