Also ich muss sagen Heizen ist in den Altbau sehr günstig Holz oder Öl Wohnung wird auch gemütlich warm Ölkosten ca 600 Euro im Jahr.. Warmwasser durch Durchlauferhitzer..

Die Bank gibt mir einen Kredit x genau das was wir für's Haus brauchen aber das Dach können wir uns nicht Leisten und es sollte gemacht werden... Ca 100 Jahren Alt Dachlatten Biegen sich teilweise schon und oder sind gebrochen und mit oberen Dachlatten verbunden....

Was kostet ein neuer Dachstuhl mit Balken und Latten Ziegeln Dämmung?

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Ich vermute sehr stark Außerirdische in tarnanzug weil ich etwas ähnliches gesehen habe wieviel Uhr war es

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VOLLMACHT Über denn TOD?

Hallo ..

Mein Vater ist leider Kürzlich Verstorben ...

Vor seinem Tod hat er im krankenhaus mit mir eine vollmacht ausgefüllt..

Dort steht auch das Thema

Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten (bitte beachten Sie hierzu auch den nachfolgenden Hinweis)

( HINWEIß )

Hinweis: Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie auf die von Ihrer Bank/Sparkasse angebotene Konto-/Depotvollmacht zurückgreifen. Diese Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Es werden ihm keine Befugnisse eingeräumt, die für den normalen Geschäftsverkehr unnötig sind, wie z.B. der Abschluss von Finanztermingeschäften. Die Konto- Depotvollmacht sollten sie grundsätzlich in Ihrer Bank oder Sparkasse unterzeichnen; etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung können hierdurch ausgeräumt werden. Können Sie Ihre Bank/Sparkasse nicht aufsuchen, wird sich im Gespräch mit Ihrer Bank/Sparkasse sicher eine Lösung finden. Für Immobilienge

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Mein Vater hat zu jedem Thema JA angekreuzt

Auch zum Thema über denn Tod hinaus...

Heißt das ich jetzt auch alleine zur Bank gehen kann mit dem Totenschein und alles managen kann ?

oder mus so eine vollmacht auch EXTRA bei der Bank ausgefüllt worden sein ?

auf der vollmacht haben wir beide Unterschrieben ..

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Ich habe aber jetzt im Internet gelesen und da gibt es auch scheinbar Gerichtsurteile das eine Vorsorgevollmacht diesbezüglich ausreichend ist.

wenn dort bei dem bankenthema ja angekreuzt ist

und über denn tod hinaus !

aber ich denke mir das dieses thema komplexer ausfallen wird...

habe ich trozdem irgendwann eine vollmacht ? da ich zu 50 % als erbe eingetragen bin.

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