Erbstreit?

4 Antworten

Ja er steht dir zu.. am besten gehst du zu einem Anwalt

Geh zum Fachanwalt für Erbrecht. Dir steht ein Pflichtteil zu, denn "Enterben" geht nicht so, wie deine Familie sich das vorstellt, der Pflichtteil steht dir trotzdem zu.

Der Pflichtteilsanspruch ist ein Anspruch auf einen zu ermittelnden Geldbetrag, der sofort mit dem Tod des Erblassers fällig (§ 2317 Abs. 1 BGB) ist und in drei Jahren von dem Zeitpunkt an verjährt, an dem der Pflichtteilsberechtigte vom Eintritt des Erbfalls und seiner Enterbung erfahren hat, spätestens aber 30 Jahre nach dem Erbfall. Der Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist ist jedoch erst der 1. Januar des folgenden Jahres.

DU hast JETZT erst vom Erbfall erfahren, also ist dein Anspruch noch gar nicht verjährt!