Zulassung Pferdehänger 140 km/h?

pony  02.08.2023, 14:48

kein anhänger auf der ganzen welt darf 140 fahren. sicher, dass du dich nicht verhört hast?

n23in10a478 
Beitragsersteller
 15.11.2023, 13:15

Es steht in den Papieren vom Anhänger drin 😂

4 Antworten

Es mag sein das die Bauartbedingte Zulassung auf Max 140 km/h begrenzt ist , in dem Fall gelten jedoch die Nationalen Gesetze und bei uns hier sind max 100 km/h zulässig. In Frankreich darfst du die 130 dann fahren wenn alle Nationalen Vorgaben dann gegeben sind Zug-Fahrzeug Gewichtskonstellaotionen usw..


n23in10a478 
Beitragsersteller
 26.07.2023, 10:33

Und warum habe ich dann keine 100er Kennzeichnung bekommen? Der Hänger + Zugfahrzeug erfüllt alle Voraussetzungen.

0
jloethe  26.07.2023, 12:51
@n23in10a478

Vieleicht sind die Schilder ausgegangen oder die Dame hat einfach keinen Plan . vertretungen solten auch fachkompetend sein ist aber bei behörden nicht zwingend gegeben. wir jhatten mal eine dame in der führerscheinstelle die selbst keine fahrerlaubnis hatte und wenn Menschen nach alkoholbvedingtem Verlust der Fahrerlaubnis den Schein wieder haben nach Ablauf dr Fristen wollten diesen mit dem Wildesten Begründugen verweigert..

0

Völliger Quatsch. Es gilt die StVO


peterobm  26.07.2023, 10:24

oder so

0

§3 Abs 3 StVO:

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
80 km/h,

Dies gilt ausnahmlos immer, egal wie schnell der Anhänger gezogen werden kann.

Weiterhin gilt laut §18 Abs 5 StVZO:

(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
1. für
b) Personenkraftwagen mit Anhänger, (...)
80 km/h,

Davon abweichend gilt laut §1 StVOAusnV9:

Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für (...) 100 km/h, wenn
(...)
3. die nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde auf der Grundlage einer Bestätigung nach Nummer 2 mit einem Eintrag in die Fahrzeugpapiere des Anhängers, im Falle des Satzes 2 auch des Zugfahrzeugs, die zulässige Höchstgeschwindigkeit einer Kombination unter Berücksichtigung der Bedingungen dieser Verordnung von 100 km/h bescheinigt;
4. die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist.

Von den herbeiphantasierten 140 km/h ist hier nirgends die Rede. Die Sachbearbeiterin bedarf einer Nachschulung.

wenn du keine plakette bekommen hast, heisst das, dass du mit dem teil maximal 80km/h fahren darfst.

was auch schnell genug ist.