Ohne Zulassung zur Zulassungsstelle?
Habe ein Auto gekauft welches schon vom Verkäufer abgemeldet wurde. Ich würde jetzt gerne mit dem Auto zur Zulassungsstelle fahren. Habe noch alte Kennzeichen liegen aber ohne irgendwelche Plaketten drauf. Darf ich die einfach ans Auto machen und los zur Zulassungsstelle fahren oder gibt es da noch was zu beachten?
5 Antworten
Du darfst bei passendem Termin mit all deinen Papieren zum anmelden auf absolut direktem weg ohne Kennzeichen dort hinfahren...aber bloß keine alten Kennzeichen nutzen die nicht zu Wagen gehören ,dann wird es ungemütlich für dich
So,hab nochmal nachgeschaut...Du hast recht...meine info ist da leider wohl etwas veraltet gewesen...hoffentlich liest der fs das hier noch
Du kannst mit der eVb und den Papieren sowie einem gültigen HU Bericht mit dem Taxi zu Zulassungsstelle fahren und dann das Auto anmelden. Dann zurück zum Auto Kennzeichen dran.
Erst jetzt darfst du mit deinem Neuerwerb am Verkehr teilnehmen.
Enstempelte Kennzeichen zu verwenden ist Kennzeichenmissbrauch
Nein, darfst du nicht.
Du musst dir einen Termin machen und mit TÜV Bescheinigung, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sowie einer Bestätigung der Versicherung hin.
Oder du machst es einfach online 😉
Wenn du auf der Straße fahren willst, braucht das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung und Kennzeichen, die von der Zulassungsstelle erteilt wurden.
Du darfst ohne Kennzeichen auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle fahren, keine Umwege sind gestattet. Du musst dies lediglich vorher deiner Versicherung melden.
Du darfst ohne Kennzeichen auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle fahren
Nein, das darf er selbstverständlich nicht.
Die FZV behauptet in §12 Abs 4 das genaue Gegenteil.
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten Kennzeichenschildern durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
...aber die Kennzeichen sollten schon zum Fahrzeug gehören, sprich die letzten sein, mit denen das Fahrzeug angemeldet war. Die seit Jahren in der Garage hängenden Kennzeichen von Onkel Günthers 72'er Ford Consul Coupé, das 1986 in die Schrottpresse wanderte (😢😭) gehen da nicht!
aber OHNE mit terminbestätigung und versicherugsbescheingung .
Ok, dann bitte kurz die Rechtsgrundlage für die Behauptung zitieren, sie ist dir ja offensichtlich bekannt.