Ohne Zulassung zur Zulassungsstelle?

5 Antworten

Du kannst mit der eVb und den Papieren sowie einem gültigen HU Bericht mit dem Taxi zu Zulassungsstelle fahren und dann das Auto anmelden. Dann zurück zum Auto Kennzeichen dran.

Erst jetzt darfst du mit deinem Neuerwerb am Verkehr teilnehmen.

Enstempelte Kennzeichen zu verwenden ist Kennzeichenmissbrauch

Nein, darfst du nicht.

Du musst dir einen Termin machen und mit TÜV Bescheinigung, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sowie einer Bestätigung der Versicherung hin.

Oder du machst es einfach online 😉

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du darfst bei passendem Termin mit all deinen Papieren zum anmelden auf absolut direktem weg ohne Kennzeichen dort hinfahren...aber bloß keine alten Kennzeichen nutzen die nicht zu Wagen gehören ,dann wird es ungemütlich für dich


migebuff  12.05.2024, 20:00
ohne Kennzeichen dort hinfahren

Ok, dann bitte kurz die Rechtsgrundlage für die Behauptung zitieren, sie ist dir ja offensichtlich bekannt.

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Mariomadda69  12.05.2024, 20:34
@migebuff

So,hab nochmal nachgeschaut...Du hast recht...meine info ist da leider wohl etwas veraltet gewesen...hoffentlich liest der fs das hier noch

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Wenn du auf der Straße fahren willst, braucht das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung und Kennzeichen, die von der Zulassungsstelle erteilt wurden.

Du darfst ohne Kennzeichen auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle fahren, keine Umwege sind gestattet. Du musst dies lediglich vorher deiner Versicherung melden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin lange im Gebrauchtwagenhandel tätig

migebuff  12.05.2024, 19:54
Du darfst ohne Kennzeichen auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle fahren

Nein, das darf er selbstverständlich nicht.

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migebuff  12.05.2024, 19:56
@FKK488

Die FZV behauptet in §12 Abs 4 das genaue Gegenteil.

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten Kennzeichenschildern durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
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FKK488  12.05.2024, 19:57
@migebuff

Hab ich auch grad gesehen. Kenne das noch anders. Sorry!

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Tuedelsen  12.05.2024, 20:10
@FKK488

...aber die Kennzeichen sollten schon zum Fahrzeug gehören, sprich die letzten sein, mit denen das Fahrzeug angemeldet war. Die seit Jahren in der Garage hängenden Kennzeichen von Onkel Günthers 72'er Ford Consul Coupé, das 1986 in die Schrottpresse wanderte (😢​😭​) gehen da nicht!

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