Zeugenfragebogen erhalten wegen Rotlichtverstoß?
Ich bin selber der Fahrer gewesen aber dort steht drinnen das ich nicht als Fahrzeugführer an dem Tatzeitpunkt im Betracht komme. Was ist wenn ich nun einfach von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache. Wars das dann mit dem Fall? Und die verfolgen das nicht weiter?
4 Antworten
Du bist sowohl Halter als auch Fahrer, wirst aber explizit als Zeuge angeschrieben? Das ist ungewöhnlich, wenn es kein Firmenwagen ist. Vielleicht ja jemand den einfach falschen Haken gesetzt...
Was ist wenn ich nun einfach von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache.
Dann schaut man sich das Blitzerfoto nochmal an, vergleicht das mit dem Foto des Halters in der Datenbank der Zulassungsstelle, und schickt dir dann nochmal einen Anhörungsbogen zu.
So einfach kommst du da nicht raus. Und sofern die Verjährung nicht unmittelbar bevorsteht, wird die dich auch nicht retten.
Hab als Halter und Fahrer zum Tatzeitpunkt auch lediglich einen Zeugenfragebogen erhalten, bei mir geht es allerdings um ein Blitzer. Für eine Verjährung müsste ich jetzt noch 4 Wochen durch kommen.. das scheint mir nicht möglich zu sein. Haben die dann schon das Blitzerfoto und das Bild von mir im System verglichen und meinten es passt nicht? Könnte ich jemand anderen einschreiben der die Tat zugeben würde obwohl er selbst nicht gefahren ist? Was wäre jetzt das sinnvollste?
LG und ein frohes neues Jahr! :)
Kalt kannst du verweigern, du musst dich nicht selbst beschuldigen. Allerdings werden die Behörden so schnell nicht aufhören mit den Ermittlungen. Hierbei fallen immer mehr kosten an, die du dann zu tragen hast.
Im extrem Fall wird dir noch für einen begrenzte Zeit ein Fahrtenbuch aufs Auge gedrückt
Das kannst du versuchen, indem du drei Monate ab Tatzeitpunkt die Klappe hältst. Dann wäre das nämlich verjährt. Es kann jedoch passieren, dass die Polizei in deine Gegend kommt und Nachbarn das Foto zur Identifizierung zeigt. Oder aber, dass du zum Führen eines Fahrtenbuches verpflichtet wirst. Das kann dann auch kontrolliert werden.
Es ist jetzt also ein Pokerspiel. Entweder kommen die oder nicht.
Das wäre mir neu. Bitte mal eine konkrete Gesetzesstelle nennen.
Eine Unterbrechung der Verjährung findet erst mit der Vernehmung als Beschuldigter statt (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG), nicht mit der Befragung von Zeugen. Der gesetzliche Wortlaut ist hier m. E. eng auszulegen.
Keine Ahnung, welcher Spacken meine Antwort gemeldet hat und meint, sie ging nicht auf die Frage ein .... Prüft der Support das nicht wenigstens?
BIST DU AUCH HALTER?
Normalerweise bekommt der Halter einen Anhörungsbogen. Gibt dieser in der Anhörung an, dass er es nicht war, kommt ein Zeugenfragebogen.
Gibt der Halter dann wieder nichts an, machen sie einen Hausbesuch und vergleichen. Außerdem ist ein Fahrtenbuch denkbar.
Wie gesagt - für den HALTER - aber ob du der Halter bist, hat ja angeblich mit der Frage nichts zu tun ....
Gruß S.
Prüft der Support das nicht wenigstens?
Nach meiner Erfahrung: Nein, nicht wirklich.
Normalerweise bekommt der Halter einen Anhörungsbogen. Gibt dieser in der Anhörung an, dass er es nicht war, kommt ein Zeugenfragebogen.
Ja, bei Privatpersonen ist das eigentlich der übliche Weg. Andersherum ist es nach meiner Erfahrung nur bei Fahrzeugen, die auf Firmen oder sonst juristische Personen zugelassen sind.
Also muss der FS schonmal angegeben haben, nicht gefahren zu sein.
Muss nicht. Auch in anderen Fällen, in denen der Fahrer offenbar nicht der Halter sein kann (Fahrer männlich, Halter weiblich) wird teilweise direkt ein Zeugenbefragungsbogen versendet. Die Handhabung ist da aber wohl nicht einheitlich.
Ich würde insofern eher vermuten, dass jemand bei der Bußgeldbehörde die falsche Option ausgewählt hat und deswegen statt einem Anhörungsbogen ein Zeugenbefragungsbogen versendet wurde.
Darum meine Frage, ob der FS auch Halter ist.
Dieser erste Beitrag von mir wurde gelöscht, weil er angeblich nichts mit der Frage zu tun hat.
Ich denke mir aber bei allen etwas ....
Ist der FS nämlich nicht der Halter und das ist auf dem Foto ersichtlich, könnte der Halter ihn angegeben haben und er wird deshalb jetzt befragt.
Dann wäre leugnen heikel.
Wenn der Halter den FS als Fahrer angegeben hat, wieso sollte dieser dann als Zeuge befragt werden, vor allem mit dem Hinweis, dass er nicht als Fahrer in Frage kommt?
Schweigen könnte hier tatsächlich erst mal das sinnvollste sein, auch wenn ich nicht glaube, dass das den FS retten wird.
Ich finde alles insgesamt eben auch unlogisch, ist mir aber für eine wochenlange Diskussion nicht wichtig genug.
Stimmt so nicht ganz. Die Fahrerermittlung stoppt die Verjährungsfrist