Zeugenaussage wenn’s um einen selbst geht?

3 Antworten

Es handelt sich wohl um eine gefährliche Körperverletzung oder es liegt ein besonderes öffentliches Interesse vor. In den Fällen bedarf es keinem Strafantrag von dir, die Taten werden also von Amts wegen verfolgt, sobald die Polizei Kenntnis davon erlangt (§ 230 Abs. 1 StGB).

Es ist völlig normal, dass der Geschädigte als Zeuge geladen wird, er war immerhin am nächsten dran. Es ist auch normal, dass man sich nicht mehr genau erinnern kann. Das einfach zu sagen ist natürlich völlig in Ordnung und viel besser, als sich irgendetwas auszudenken. An manche Sachen kannst du dich ja aber vielleicht trotzdem erinnen. Die Polizeisten sind für solche Situationen geschult und gehen in der Regel auch mit der notwendigen Sorgsamkeit vor.

Rechtlich gesehen bist du nur zur Zeugenaussage verpflichtet, wenn die Vernehmung im Auftrag der Staatsanwaltschaft stattfindet (§ 163 Abs. 3 StPO). Es ist wahrscheinlich trotzdem sinnvoll, die Aussage zu machen.

Mit einem Handy kannst du prinzipiell auch an einer Videokonferenz teilnehmen, wenn du das nicht gut hinkriegst rufe einfach mal an und frage nach, evtl. mit der Bitte, auch persönlich vorbei kommen zu können.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester

Artus01  01.09.2024, 20:28
was meistens nicht der Fall ist.

Was meistens Blödsinn ist.

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Artus01  02.09.2024, 10:05
@PlanckEinstein

Dann mal auch für Nichtsmerker:

Rechtlich gesehen bist du nur zur Zeugenaussage verpflichtet, wenn die Vernehmung im Auftrag der Staatsanwaltschaft stattfindet (§ 163 Abs. 3 StPO), was meistens nicht der Fall ist.

Das ist eben nicht meistens der Fall.

Wie in der Frage zu lesen ist, ist die Sache bereits einen Monat her. In dieser Zeit ist die Sache längst bei der Staatsanwaltschaft gelandet und von dort zurückgekommen. Nicht nur das die Polizei Anzeigen umgehned der Staatsanwaltschaft weitergeben muss, sondern besonders auch in diesem Fall. Es handelt sich, wie Du wissen solltest, um ein relatives Antragsdelikt. Kein Polizist wird sich hier die Mühe machen irgendwas zu ermitteln wenn es passieren kann das Der Staatsanwalt kein Ermittlungsverfahren einleitet.

Im Übrigen sind Polizeivernehmungen seit der Änderung zu § 163 StPo längst mit dem Textbaustein: "Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft" ausgestattet, seitdem kommen eigene Vorermittlungen der Polizei nur noch selten vor. Zumal das Ganze nur ein Vorgang ist der in der Regel nur ein paar Tage dauert.

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PlanckEinstein  02.09.2024, 12:19
@Artus01

Ok, ich hab zumindest noch nie eine solche Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft gesehen und hab auch mal wo gelesen, dass das meistens nicht der Fall ist. Und zumindest das hiesige Polizeipräsidium nutzt keinen solchen Vordruck. Vielleicht unterscheidet sich das nach Bundesland.

Ich hab mal den Satz in meiner Antwort gestrichen.

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Artus01  02.09.2024, 13:56
@PlanckEinstein
Vielleicht unterscheidet sich das nach Bundesland.

Das mag so sein, ist allerdings vollkommen unlogisch, denn damit schneidet man sich in eigene Fleisch denn meistens kommt dann nämlich keiner.

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PlanckEinstein  02.09.2024, 14:07
@Artus01

Ich denke, die meisten kennen ihre Rechte in dem Zusammenhang eh nicht. Und: Ein Zeuge, der zur Aussage gezwungen werden muss, ist meistens kein guter Zeuge.

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Artus01  02.09.2024, 14:14
@PlanckEinstein

Das kennen zwar viele nicht, aber so selten ist das auch nicht. Die Frage ob man einen Zeugen zwingen muss oder nicht stellt sich nicht, er ist zur wahrheitsgemässen Aussage verpflichtet und man kann ihn von daher nicht vom Haken lassen. Das ist schon allein deshalb zwingend weil es zur ordentlichen Durchführung eines Verfahrens unerlässlich ist. Jeder Anwalt lacht sich tot wenn er erfährt das eine Zeuge nicht geladen wurde weil er nicht aussagen will, die Verhandlung aber trotzdem stattfindet.

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Das ist völlig normal das der Geschädigte als Zeuge vernommen wird. Du mußt wahrheitsgemäß aussagen, und wenn du dich nicht erinnerst, dann sagst Du das halt auch so, und komme nicht auf die Idee, den Sachverhalt mit etwas auszuschmücken was nicht der Wahrheit entspricht, nur damit Du etwas zu erzählen hast und vor Anderen gut dazustehen. Was Andere von dir denken, das sollte dir völlig schnuppe sein, und zwar nicht nur vor Gericht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister für Schutz und Sicherheit

Als Zeuge bist du grundsätzlich zur Aussage und zur Wahrheit verpflichtet. Es ist egal, ob die Anzeige von dir oder von der Polizei erstattet wurde.