Hat denn dein Mann keine Geschwister, welche die Grabpflege übernehmen könnten bzw.. wollen?

Ob und wann du den Vertrag Grabpflege kündigen kannst - musst im Vertrag nachlesen.

Ob der Friedhof einen zu erfüllenden Mindest-Anspruch an Grabpflege stellt, musst du dich dort erkundigen.

Bei der klassischen Grabstätten - vor Ablauf der Liegezeit kannst du nichts ändern. Die Verantwortung für das Grab einschließlich der Beseitigung nach Ende der Liegezeit hast du geerbt

Dann solltest du das Grab möglichst pflegeleicht gestalten.

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Wenn die Hausverwaltung gleichzeitig Arbeitgeber ist, wird diese die geltenden Vorschriften hoffentlich kennen.

Ansonsten gilt allgemein die Arbeitsstättenverordnung. Der Rest kommt auf den Arbeitsplatz und die auszuführenden Tätigkeiten an.

Der Maler hat andere Unfallvorschriften wie der Elektriker.

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Narzisst oder doch was anderes, wie soll ich damit umgehen?

Wie soll ich anfangen.. Ich habe ein Bruder der sich über alles und jeden aufregt, sollte das nicht nach seiner Vorstellung sein. Ob dick oder dünn, ob groß oder klein, ob gut oder schlecht angezogen, ob seiner Meinung oder nicht? dies waren nur Beispiele, es gibt noch vieles mehr.. Ein noch größeres Problem ist, ihm zu widersprechen, Tust du das, dann kannst du dich mit angreifbaren Kommentaren oder als junge evtl. über Fäuste freuen. Selbst Er redet mich überall schlecht, damit er größer dastehen kann und sollte ich widersprechen, atet das in Diskussionen oder fast in Handgreiflichkeiten aus. Selbst das er meist alles tut, damit er eine Reaktion von mir bekommt. sei´s ständig anfassen, lange anschauen, leichtes an boxen oder dummen Kommentaren etc. Er macht sich selbst oft groß und breit hab ich das Gefühl, ob da was dahinter ist weis ich nicht außer das mit den Fäusten. Er denkt oder meint er wäre auch immer stärker als ich und droht oft meist damit, obwohl ich so null angst vor ihm habe und es auch mit ihm aufnehmen könnte (er ist 2 Jahre älter als ich). Ich kann damit einfach nicht umgehen. Kontakt Abbruch sowie umziehen ist leider auch finanziell noch keine Lösung. ich weis einfach nicht weiter, ich habe es versucht mit Ignoranz aber ich bekomme einfach nur Kopfschmerzen und schlechte Laune. Irgendwelche Ideen? oder Lösungsvorschläge? (und nein zusammenschlagen werde ich Ihn deswegen auch nicht)

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Mein erster Gedanke war zwei noch pubertierende Teenager - dann gäbe es noch Hoffnung.

Aber ihr seid erwachsen, zumindest du hast bereits einen eigenen Haushalt.

Wer seine eigene Meinung mit Fäusten behauptet - wurde nicht richtig erzogen oder hat gesundheitliche Probleme. Narzissten neigen nach meiner Kenntnis nicht zum Schlagen, die sind subtiler in ihren Gemeinheiten.

Dein Problem besteht also darin,, dass du noch in der gleichen Stadt wie dein Bruder wohnst - wenn sich hier der Kontakt nicht auf Geburtstag der Eltern und Weihnachten reduzieren lässt - machst du was falsch. Mit deinen Eltern kannst du abklären, dass du nur noch kommst wenn Bruder nicht da ist.

Eigenschutz geht auch bei Familie vor. Wenn dir der Umgang nicht gut tut , dann meide ihn.

Irgendwann ist dein Bruder dann entweder ziemlich einsam oder er versucht an seinem Verhalten zu arbeiten.

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Nein, du kannst in der Alkis Katasterkarte lediglich an Hand der Farbe eine unterschiedliche Nutzung erkennen - dies gibt dir aber keine Auskunft darüber wer Eigentümer ist.

Ob diese Karten (kostenfrei) online zur Verfügung stehen - kann sich evtl je nach Bundesland unterscheiden.

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Was muss ich nach dem Tod des Vaters alles machen, wenn ich mit ihm in einem Haus gelebt habe und dort bis zum Verkauf noch weiterleben will?

Mein Vater ist vor 2 Tagen im Krankenhaus nach langer Krankheit verstorben. Er hat mir seit Jahren erzählt, dass ich das Haus erbe, dass ich der Haupt-Erbe bin und meine Schwester nur einen Pflichtanteil bekommt. Er war sehr offen darüber und meine Schwester weiß auch davon. Vor seinem Tod hat er mir sein Testament anvertraut und gemeint ich soll es nach dem Tod beim Nachlassgericht einreichen. Kann ich laut der Amtsgerichtsseite nicht, da mir die Sterbeurkunde fehlt. Meine Schwester meinte, die bekommt sie erst vom Bestattungsinstitut und da muss sie erst Unterlagen einreichen die nun nicht alle im Chaos meines Vaters auffindbar waren.

Ich bin mit meiner Schwester unabhängig von der Erbschaft sehr zerstritten und es kann gut möglich sein, dass sie mich anlügt oder die Testamentabgabe behindert etc.

Ich habe das Gefühl das kann noch Tage oder Wochen dauern. Internetsuche hat mir gesagt, dass ich verpflichtet bin das Testament einzureichen, sobald ich vom Tod erfahren habe. Aber wie soll das gehen ohne Sterbeurkunde?

Ich habe bei meinem Vater gewohnt. Alle Rechnungen/Versicherungen etc. liefen auf seinem Namen. Ich hab mich an den Kosten nur per Barzahlung beteiligt. Meine Schwester hat mir gesagt, dass sie sein Bankkonto schon gesperrt hat.

Was bedeutet das nun für mich? Steh ich beim Monatswechsel in wenigen Tagen ohne fließend Wasser, Strom, Internet etc. da? Sind dann auch alle Versicherungen weg? Und wie soll ich das alles auf mich umschreiben lassen, wenn mir nichts davon gehört und die Erbschaft noch Monate dauern kann? So wie ich meinen Vater kenne, wird das Testament nicht formgerecht sein. Es ist in einem einlaminierten Umschlag mit seiner Unterschrift drauf. Ich weiß nicht wie es im Umschlag aussieht, ob es handschriftlich ist, seine Unterschrift mit Namen oder Ort enthält.

Selbst wenn alles geregelt ist, weiß ich nicht wie es weitergehen soll. Mein Vater hinterlässt ein sehr großes, aber auch altes und renovierungsbedürftiges Haus. Es ist vom Keller bis zum Dachboden inklusive Garagen vollgestopft mit Sachen deren Wert man schlecht schätzen kann. Ich kann das nicht beurteilen. Die Möbel sind fast alle nicht abbaubar. Wie verkaufe ich so ein Haus und dessen Inhalt und was mache ich, wenn sich das Haus nicht verkaufen lässt? Er hinterlässt kein nennenswertes Barvermögen, wenn ich Glück habe reicht das Geld für seine gewünschte Feuerbestattung.

Aber von was zahle ich dann meiner Schwester ihren Pflichtanteil? Mein aktuelles Vermögen reicht dafür nicht aus. Muss ich dafür einen Kredit aufnehmen oder kann ich warten bis das Haus verkauft wurde? Weil Kredit aufnehmen und dann auf einem Haus sitzen bleiben, das ich nicht losbekomme stelle ich mir als Alptraum vor.

Der Wohnungsmarkt ist aktuell eine Katastrophe. Es ist schwer eine passende Wohnung zu finden und ich habe auch keine Erfahrung darin. Jetzt schon ausziehen und dann noch monatelang das unbewohnte Haus mitzubezahlen, würde meine finanziellen Mittel auffressen.

Ich weiß nicht mehr weiter :(

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Du bist Allein-Erbe, bist bereits mit deiner Schwester zerstritten - aber überlässt ihr die Organisation?

Bring als Erstes das Testament in Sicherheit, ob es wirklich erst bei Vorlage der Sterbeurkunde abgegeben werden kann - keine Ahnung.

Da ein privates Testament benötigst du einen Erbschein um über den weiteren Verbleib des Hauses zu entscheiden. Berichtigung des Grundbuchs auf Grund Erbschein zwei Jahre nach Todesfall kostenfrei. Welche Unterlagen du beim Testament für den Erbschein benötigst - kannst du dich bereits erkundigen. Ich schätze ebenfalls Sterbeurkunde deines Vaters, die Geburtsurkunden von dir und von deiner Schwester. Evtl auch noch die Sterbeurkunde deiner Mutter oder ein Scheidungsurteil.

Ist das Haus wenigstens schuldenfrei? Kennst du den aktuellen Grundbucheintrag?

Möglichkeiten:

Einige dich bereits mit deiner Schwester über den aktuellen Wert der Immobilie.

Du entscheidest dich direkt das Haus zu verkaufen, dann könntest du einen Makler beauftragen (vielleicht hatte dein Vater hier Immobiliensparte der Sparkasse gemeint?) , dann bewertet der die Immobilie - vielleicht ist deine Schwester mit dem Wert einverstanden.

Dann kann das Haus vielleicht verkauft werden und der Pflichtteil erfüllt, sobald die Formalien abgeschlossen sind (Erbschein)

Alternativ müsstest du eine ungefähre Höhe des Pflichtteil haben und mit deiner Bank reden, ob sie dir hierfür einen Kredit gewähren.

Alternativ du berechnest dir den reinen Bodenwert ( Bodenrichtwert x Flächengröße) und lässt dir einen Kostenvorschlag für den Abriss des Gebäudes machen.

So wie du das Haus beschreibst - wären die typischen Inserate " an Bastler und Handwerker sanierungsbedürftig.

Alter - 50/60 Jahre - hier muss die komplette Elektrik neu gemacht werden, Frischwasser, Abwasser, vermutlich auch Heizung, Fenster.

https://www.advocatio.de/erbrecht/pflichtteil-pflichtteilsanspruch/#:~:text=Der%20Pflichtteilsanspruch%20ist%20sofort%20mit,vom%20Pflichtteilsberechtigten%20sofort%20verlangt%20werden.

Als Erbe musst du die Bestattungskosten alleine bezahlen. Wenn deine Schwester nicht mehr dort wohnt, ist sie aus sämtlichen laufenden Kosten raus. (Nebenkosten)

Und die Kosten eines Anwalts werden vermutlich auch noch auf dich zukommen: wenn der Anwalt deiner Schwester schreibt, solltest du auch zum Anwalt.

Und such als die Baugenehmigung des Hauses.

Und natürlich schnellstens eine neue Bleibe, wenn die Bank dir keinen Kredit gewährt - muss der Verkauf relativ zügig gehen oder du häufst Schulden an.

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Wenn sie deinen Anruf nicht gehört haben, bringt es meiner Meinung nach überhaupt nichts es noch einmal zu versuchen. Ich würde eine Nachricht schreiben und um Rückruf bitten

Was du jetzt tun kannst - dein Problem alleine lösen oder jemand anderes um Rat bitten.

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Das kann dein Opa nur selbst klären. Wenn Vater und Cousine ach so besorgt sind - sollen sie sich selber kümmern.

Meinem Opa würde ich empfehlen eine Vorsorgevollmacht auszufüllen und die Bevollmächtigten wären weder dein Vater noch deine Cousine.

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Kommt doch etwas auf den Hintergrund an. Bei mir war es umgekehrt, meine kleine Schwester -ein Jahr jünger;) - ist wegen Ausbildung vor mir ausgezogen.

Meine Eltern waren wohl froh, dass sie in einer WG mit einer guten Freundin war. Die Entfernung war mit knapp 70km auch nicht unüberwindbar. Sie haben uns aber noch nie aufgehalten unsere eigene Wege zu gehen und eigene Erfahrungen zu sammeln. Sofern sie einen Verlustgefühl hatten - haben sie es gut verborgen.

Als Schwester - ein Zimmer mehr und war ohnehin ein Alter in dem wir noch mehr mit Zanken beschäftigt waren. Ich habe gerne beim Packen geholfen.

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Du bist volljährig - dann nehme ich an, dass du deine Freizeit auch selbst finanzierst. Daher ist der Vorwurf ohne Hintergrund nicht zu verstehen.

Was dein Vater noch viel zu erledigen hat - musst du besser wissen wie ich. Frag ihn, ob du ihm hier irgendwie helfen kannst.

Wenn ihr eine gemeinsame Unternehmung geplant habt - vielleicht kannst du deinen Vater einladen?

Von deiner Mutter scheint er inzwischen getrennt zu sein. Hier könnt ihr nur gemeinsam versuchen, dass sie ihre Krankheit erkennt und sich einem Entzug stellt.

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Im schlimmsten Fall - löst ihr einen Umweltalarm aus - wenn die aufnehmende Kläranlage den phWert nicht mehr in den Griff bekommt.

Im konkreten Fall - kommt es auf die kommunale Vorschriften an. Sofern ihr an den kommunalen Abwasserkanal angeschlossen seid - hat im Sickerschacht Schmutzwasser nichts verloren.

Letztendlich ist es auch die Frage - wohin versickert dieser Schacht? Selbst wenn es "nur" das eigene Grundstück ist - ist Wasser der Waschmaschine fürs Grundwasser auch nicht gut. Aus dem Grund sollst du ja auch zB dein Auto nicht auf deinem Stellplatz waschen- sondern in der Waschanlage.

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Wo liegt dein vorrangiges Problem? In der Lebensmittelverschwendung oder in der Geldverschwendung?

Lebensmittel kann man ggfs auch in der Nachbarschaft verteilen oder vielleicht auch der Lebensmittelrettung oder der Tafel anbieten.

Salat kann man portionsweise in die Sauce geben - dann versäuft auch nichts.

Hier kannst du nur jeweils die gemachte Menge notieren und dann was an Reste noch über ist. Er kann irgendwann merken, dass 100g weniger auch noch reichen.

Vielleicht darauf achten, ob es die Vielzahl oder die Menge ist. Es müssen keine vier Sorten Hauptgericht sein.

Gäste und keine Reste - geht bei mir auch nicht. Der Rest kommt in den Gefrierschrank oder wird gewärmt.

Gibt auch gute Hilfen im Internet- wenn du suchst wieviel dies und das pro Person. Dann hättest du eine neutrale Quelle.

Aber letztendlich hilft nur die Einsicht des Kochs, du kannst nur Vorschläge machen, aber keine Vorschriften. Auf dem Weg zur Selbsterkenntnis Tips geben.

Hier ist jede Diskussion zwecklos.

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Du suchst einen Bauplatz - da hilft nur ein Anruf bei der Stadtverwaltung oder eine Einsicht in den Flächennutzungsplan - ob hier ein Neubaugebiet erschlossen wird.

So schnell wie möglich - kannst du dir meines Erachtens abschminken.

Da bist du tatsächlich vermutlich schneller wenn du nach bereits gebauten Häusern suchst.

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Wenn der Sohn drei Monate ist - würde ich persönlich Elternzeit beantragen.

Sofern der AG Par 616 BGB nicht über Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen hat , besteht ein Anspruch auf Freistellung von meines Wissens 10 Tagen pro Elternteil

Wenn doch : Mit Zustimmung des AG Mutter kann der Vater die Kindkrank Tage auf Mutter übertragen - fällt dann nicht unter Lohnfortzahlung sondern unter Krankengeld. Einen Kinderkrankenschein - stellt der Arzt aus, die Übernachtung im KH übernimmt die KK soweit von Seiten des Arztes unterstützt. Nur über Monate - dann muss es ein entsprechend ausgelegtes Krankenhaus sein. Über welchen Zeitraum die KK hier leistet - keine Ahnung.

Aber da dies auch eine enorme psychische Belastung für die Mutter ist - kann sie mit ihrem eigenen Arzt reden.

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Privatversichert ohne Geld? Aber die Beiträge für die PKV werden noch gezahlt?

Ggfs prüfen, ob ein Rückkehr in die GKV möglich ist, Rente lässt evtl einen (ehemals) Angestellten vermuten.

Neben dem bereits erwähnten sozialen Dienst der Gemeinde evt beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen.

Wurde ein Pflegegrad beantragt und das Versorgungsamt (Feststellen eines GdB) eingeschaltet?

Ich denke der 20 Jährige ist hier in der Überforderung. Allein die Abrechnung mit der PKV will gelernt sein. Ggfs steht auch für beide Kinder noch der Weg zum Jugendamt offen.

Welche Einnahmen hat der Haushalt im Moment, wer bezahlt die Miete...

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Kommt drauf an wie du bestattet wurdest. Das normale Grab hat eine Liegezeit zwischen 25 bis 30 Jahren. Sofern deine Knochen dann noch vorhanden sind, bleiben diese dort liegen. Der Teil des Friedhofs wird erstmal auch noch nicht direkt wieder benutzt.

Ein Urnengrab - hat meines Wissens nur zwischen acht und zehn Jahren Liegezeit. Knochen sind dann ohnehin keine mehr vorhanden.

Wenn sich kein Angehöriger findet der dich bestatten muss - gibt es eine Sozialbestattung.

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Jein, kommt drauf an was du unter gleichwertig verstehst.

https://www.gesetze-im-internet.de/jfangausbv/BJNR019500998.html

https://www.aubi-plus.de/berufe/beamter-im-mittleren-justizdienst-beamte-im-mittleren-justizdienst-1352/

Verwaltungsfachangestellte

https://www.aubi-plus.de/berufe/beamter-beamtin-des-mittleren-nichttechnischen-dienstes-268/#:~:text=Was%20hei%C3%9Ft%20das%20nun%20konkret,Liegenschaftsverwaltung%20Mieteinnahmen%20und%20Instandhaltungskosten%20pr%C3%BCfen

Der Beamtenteil der jeweiligen Ausbildung wird identisch sein.

Rein von meinem Gefühl nehme ich an, dass du mit Verwaltung eher in Justiz wechseln könntest wie umgekehrt.

Kommt noch drauf an wer dein Dienstherr ist. Justiz - könnte auch Bund sein, aber eher nicht die Kommune. Entsprechend Dienstherr dein möglicher künftiger Einsatzort.

Je nach Arbeitsstelle - wird die Verwaltung mehr Anforderungen ans Verfassen von Schriftstücken stellen.

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Dies wird doch in erster Linie von deinem eigenen Leben abhängig sein. Je nachdem was du sonst noch machst, ist es ein Erfahrungswert auf den du zurück greifen kannst.

Oder vergleiche es mit dem Führerschein: was bringt er dir, wenn du dich nicht hinters Steuer setzt?

Je nach deinem weiteren beruflichen Weg - kann der Schein ein Bonus bedeuten.

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