Folgende Situation: ich bin schwanger und wohne zurzeit im Hotel (da ich Obdachlos bin) und erhalte Leistungen vom Jobcenter und Arbeitsamt?
Mein Freund wohnt in einer Wg. Da er aktuell noch im Asylverfahren ist erhält er Leistungen vom LAF.
Bei uns beiden wird die Miete zurzeit übernommen.
Wir haben eine zwei Zimmer Wohnung gefunden. Werden die Kosten hierfür übernommen? Hat jemand Erfahrung?
3 Antworten
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mach dir erstmal gedanken um dich selbst. sorge erstmal dafür, dass du eine wohnung bekommst, bevor das kind auf die welt kommt und du nicht das jugendamt auf den plan rufst.
um die wohnung zu bekommen musst du beim jobcenter einen antrag auf übernahme der kosen der unterkunft stellen. dazu kommt antrag auf erstausstattung, kautionsdarlehen und babyerstausstattung.
eine zweizimmerwohung mit kind ist aus deiner sicht ziemlich kurzsichtig für einen erwachsenen und ein kind. was deinen freund betrifft solltest du erstmal abwarten. wenn sein antrag auf asyl abgewiesen wird, dann wird er abgeschoben in sein heimatland.
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nein ist es nicht. ein kind ändert nichts daran, dass er noch immer eine aufenthaltserlaubnis braucht - die hat nichts mit dem kind zu tun. entweder er hat anspruch auf asyl oder er hat es nicht. hat er es nicht, wird er abgeschoben.
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Du solltest zunächst in der Ich-Form denken und Kostenübernahme für die Wohnung für Dich beim Jobcenter beantragen.
Ob die Wohnung sozialrechtlich für 1 Person angemessen ist, kann nur das zuständige Jobcenter auf Antrag entscheiden.
Da Dein Freund offensichtlich noch kein anerkannter Asylant ist, steht er Jobcenter-mäßig nach meiner Kenntnis außen vor.
Wenn er jedoch der Kindesvater ist, könnte sich dies bzgl. der Bewilligung der Wohnung positiv auswirken.
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Wenn er dann auch Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter hat, dann würden die angemessenen Kosten auch übernommen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt wären.
Erstmal danke für die ganze Information 🙏🌸. Ich kann eine Vaterschaft Anerkennung beim Jugendamt machen ab der 14 Schwangerschaftswoche dann ist sein Asyl Verfahren beendet.