Zählt es als Wildcampen, wenn man in Deutschland auf einer Wiese im Fahrradwohnwagen schläft?
Wie dieser Streamer:
4 Antworten
Ja.
Es spielt keine Rolle welche "Hilfsmittel" Du dafür verwendest. Du übernachtest "wild" auf dem Grundstück eines Anderen (die Wiese gehört ja irgendwem).
Es steht ja nirgendwo im Gesetz "außer Du nimmst …, dann ist es erlaubt" oder so.
Was hast Du an "egal, welche Hilfsmittel Du dafür verwendest" nicht verstanden? Es kommt darauf an was Du da faktisch machst, nicht was Du dafür verwendest.
ich dachte nur zelten oder so ist nicht erlaubt
Nochmal: Es geht um die Tätigkeit, nicht um den Gegenstand mit dem Du es machst.
Sicher? seit wann darf man nachts nicht den wald betreten und dort schlafen?
„Nachts betreten“ und dort „geplant irgend eine Form von Lager aufschlagen und übernachten“ sind zwei verschiedene Dinge.
Für die jeweilige, genaue Formulierung musst Du das jeweils zutreffende Landeswaldgesetz des Bundeslandes lesen.
Und jetzt erkläre mal juristisch den Unterschied von Zelt und Tarp
Abgesehen davon ist das BEFAHREN von fremden Wiesen nicht erlaubt, während der Wachstumsperiode sogar das Betreten
Zelt, unten boden geschlossen, Tarp nicht.
Juristisch?
Hmm, dann sind also die Pfadfinderzelte KEINE Zelte?
IndianerTipi ist KEIN Zelt❓
Also wo steht juristisch, daß ein Zelt einen Boden hat❓🤔
Dieses Gesetz oder diese Verordnung möchte ich sehen 🤣
Ich mach mal weiter: Das Tarp ist seitlich offen, das Zelt ist eine geschlossene Konstruktion. Oder, was ist der Unterschied zwischen einem Regenschirm und einem Tarp? ;-)
Ja ich würde davon ausgehen, dass man das als Campieren betrachtet. Schließlich ist es ja genau dafür gedacht und hat kaum Unterschied mit einem Zelt.
Wenn du draußen übernachten willst, hast du drei möglichkeiten. Du zeltest auf dafür ausgewiesenen Flächen, du machst eine "ungeplante kleine Pause" mit einfachsten Mittel (ein Einschlafverbot oder ein Betretungsverbot bei Nacht existiert nicht) oder du lässt dich nicht entdecken. Denn wo kein Ankläger ist, ist auch kein Richter.
In manchen Bundesländer ist das Verlassen der Wege nachts verboten
In Naturschutzgebieten grundsätzlich ebenfalls verboten
Ne das ist nicht korrekt. Das Betreten des Waldes ist im Bundesgesetz geregelt. Es ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt die Wege zu verlassen und den Wald zu jeder Tag und Nachzeit zu betreten. Das gilt für alle Bundesländer.
Von Naturschutzgebieten war nie die Rede.
Das Betreten des Waldes schon
Aber zum Beispiel in Hessen darfst Du im Wald nachts die Wege nicht verlassen
Teilweise.
Wenn sich der Besitzer der Wiese gestört fühlt, dann ist es Landfriedensbruch, aber noch nicht Wildcampen.
Ich habe mal vor langer Zeit gelesen, dass du mehrfach an einer Stelle übernachten musst, damit es Wildcampen ist.
Wenn man auf einer sehr langen Reise auf einem öffentlichen Parkplatz ordnungsgemäß anhält und die Nacht im Auto "poft", dann ist es auch kein Wildcampen, solange man am nächsten Tag weiter fährt und nicht dort bleibt.
Meine Frau hält keine langen Fahrten durch und hat das paar Mal so gemacht und wurde sogar dabei von der Polizei kontrolliert. Da war auch alles OK, als sie sagte, dass sie auf der Durchreise ist und nächsten Tag weiterfährt.
Schau da mal im Fahrradwohnwagen Forum, da wurde das intensiv diskutiert.
Da du nicht auf dem Boden schläfst und jederzeit weiterreisen kannst, zählt es als Biwakieren. Das ist in den meisten Bereichen legal.
Grüße aus dem FaWoWa 🚲🚃
https://youtu.be/yDadChsdqrc?si=S6icyOHzX8ux16_d&t=1698
Und wenn man so schläft wie hier? Vllt noch mit nem Tarp?