Zählt es als Wildcampen, wenn man in Deutschland auf einer Wiese im Fahrradwohnwagen schläft?

4 Antworten

Von Experte BackupBone bestätigt

Ja.

Es spielt keine Rolle welche "Hilfsmittel" Du dafür verwendest. Du übernachtest "wild" auf dem Grundstück eines Anderen (die Wiese gehört ja irgendwem).

Es steht ja nirgendwo im Gesetz "außer Du nimmst …, dann ist es erlaubt" oder so.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber jahrelang draußen unterwegs

Overloard1337 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 08:49

https://youtu.be/yDadChsdqrc?si=S6icyOHzX8ux16_d&t=1698
Und wenn man so schläft wie hier? Vllt noch mit nem Tarp?

Waldmensch70  07.09.2024, 08:51
@Overloard1337

Was hast Du an "egal, welche Hilfsmittel Du dafür verwendest" nicht verstanden? Es kommt darauf an was Du da faktisch machst, nicht was Du dafür verwendest.

Overloard1337 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 09:20
@Waldmensch70

Sicher? seit wann darf man nachts nicht den wald betreten und dort schlafen?

Waldmensch70  07.09.2024, 09:31
@Overloard1337

„Nachts betreten“ und dort „geplant irgend eine Form von Lager aufschlagen und übernachten“ sind zwei verschiedene Dinge.

Für die jeweilige, genaue Formulierung musst Du das jeweils zutreffende Landeswaldgesetz des Bundeslandes lesen.

Ja ich würde davon ausgehen, dass man das als Campieren betrachtet. Schließlich ist es ja genau dafür gedacht und hat kaum Unterschied mit einem Zelt.

Wenn du draußen übernachten willst, hast du drei möglichkeiten. Du zeltest auf dafür ausgewiesenen Flächen, du machst eine "ungeplante kleine Pause" mit einfachsten Mittel (ein Einschlafverbot oder ein Betretungsverbot bei Nacht existiert nicht) oder du lässt dich nicht entdecken. Denn wo kein Ankläger ist, ist auch kein Richter.

Teilweise.

Wenn sich der Besitzer der Wiese gestört fühlt, dann ist es Landfriedensbruch, aber noch nicht Wildcampen.

Ich habe mal vor langer Zeit gelesen, dass du mehrfach an einer Stelle übernachten musst, damit es Wildcampen ist.

Wenn man auf einer sehr langen Reise auf einem öffentlichen Parkplatz ordnungsgemäß anhält und die Nacht im Auto "poft", dann ist es auch kein Wildcampen, solange man am nächsten Tag weiter fährt und nicht dort bleibt.

Meine Frau hält keine langen Fahrten durch und hat das paar Mal so gemacht und wurde sogar dabei von der Polizei kontrolliert. Da war auch alles OK, als sie sagte, dass sie auf der Durchreise ist und nächsten Tag weiterfährt.

Schau da mal im Fahrradwohnwagen Forum, da wurde das intensiv diskutiert.

Da du nicht auf dem Boden schläfst und jederzeit weiterreisen kannst, zählt es als Biwakieren. Das ist in den meisten Bereichen legal.

Grüße aus dem FaWoWa 🚲🚃

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung