Zählen Mängel bei einer HU zum Garantiefall bei Gebrauchtwagen?
Hi!
Ich suche derzeit nach einem Gebrauchtwagen. Jetzt habe ich eine passende Anzeige bei einem Händler gefunden, jedoch würde die nächste HU im Dezember diesen Jahres anstehen. Sollten bei der HU Mängel festgestellt werden, fällt das dann unter den Garantiefall? Oder sollte ich eher nach einem Wagen suchen, welcher erst eine neue HU hat?
3 Antworten
Nein nicht alles.
Verschleißteile sind nicht von Garantie und Gewährleistung abgedeckt.
Außerdem bezieht sich die Gewährleistung nur auf Mängel die VOR und BEIM Kauf bereits bestanden haben, was danach kommt ist nicht abgedeckt.
die meisten Händler machen gegen einen geringen Aufpreis die HU neu + Ölwechsel, so dass du dich die nächste Zeit um fast nichts kümmern musst.
Man kann eine HU auch vorziehen. Das ist kein Problem. Du kannst also zum Händler sagen, du würdest das Auto nehmen, aber nur, wenn er einen neuen TÜV kriegt.
Mangel ist Mangel. Sofern nicht wirksam ausgeschlossen oder verkürzt hast du zwei Jahre Gewährleistungsfrist, musst aber nachweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag.
Falsch.
Verschleißteile sind nie in der Gewährleistung inbegriffen.
wenn dir sogar der Zahnriemen nach 2 Wochen reißt und du einen Motorschaden hast, ist das dein Problem.
Nein.
Verschleißteile Verschleißen und sind dementsprechend kein Mangel, wenn diese verschlissen sind.
die sind nie dabei.
Im BGB kannst du selbst nachlesen, hier 2 Gerichtsurteile:
Beispielfälle:AG Dresden, 23.09.2005, Az: 114 C 3075/04"...Bei einem neun Jahre alten Pkw mit einer Laufleistung von 173.695 km sind Abnutzungserscheinungen an Bremsscheiben und Bremsklötzen, Geräusche an der Servolenkungspumpe, eine deutliche Geräuschentwicklung im Getriebe bei der Fahrt im ersten Gang und ein Quietschen am Ventilatorlager im Kühlsystem, selbst wenn es durch erhöhte Schwergängigkeit sogar funktionsuntüchtig geworden ist, nicht als Sachmängel, sondern als normale Verschleißerscheinungen anzusehen..."
OLG Fürstenwalde, 24.05.2005, Az: 13 C 557/02
"...Eine undichte Zylinderkopfdichtung und ein technisch verschlissener Katalysator können bei einem Pkw mit einem Alter von 5 ½ Jahren und einer Fahrleistung von etwa 71.700 km infolge normalen Verschleißes auftreten. Beide technischen Defekte ... treten ohne weiteres bereits bei einer Laufleistung von 40.000km auf. Bei einem Fahrzeug mit einer Laufleistung von 70.000 km muss der Käufer mit einem solchen Defekt also rechnen. Dass aus technischer Sicht auch die Möglichkeit besteht, dass ein solcher Mangel erst nach über 200.000 km vorliegt, führt nicht dazu ... dass der Mittelwert hiervon als Grenze für den normalen Verschleiß anzusehen ist. Entscheidend ist, ab wann ein solcher technischer Defekt normalerweise auftritt. Ab diesem Zeitpunkt stellt der Defekt keine Abweichung von der für ein Gebrauchtfahrzeug zu erwartenden Beschaffenheit dar..."
https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/branchen/3841-gewaehrleistung-autoteile
Das mag ja sein, aber Verschleißteile sind grundsätzlich ausgenommen.
Es gibt auch eine Liste vom ADAC die das etwas auflistet, was dazu gehört und was nicht.
das ganze sogar mit Gerichtsurteilen.
Wenn der Händler für alles haftbar gemacht wird, wird es auch keine Händler mehr geben oder man zahlt auf die teuer gewordenen Fahrzeuge nochmals eine dicke Summe drauf.
Viele verstehen nicht, dass diese Kosten immer an den Kunden weitergegeben werden.
Deshalb bieten Händler auch fast garnicht mehr die günstigen Autos mit Rest tüv zb als Winterauto nichtmehr an.
jetzt stell dir mal vor die würden noch für Verschleißteile haftbar gemacht werden.
Das mag ja sein, aber Verschleißteile sind grundsätzlich ausgenommen.
Eben das stimmt eben nicht.
Für Verschleißteile gilt dieselbe Gewährleistung. Jedoch kann es einerseits schwer werden, das Vorliegen bei Kauf nachzuweisen, andererseits ist eine bereits vorbelastete Beschaffenheit bei Sachen derselben Art oft üblich und vom Käufer erwartbar.
Aber keinstenfalls immer und zudem kann auch aus anderen Gründen ein Sachmangel bezüglich dieser Teile vorliegen.
„Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Betriebsstoffe, denn deren Lebensdauer hängt von der jeweiligen Fahrweise und der Intensität der Nutzung ab. Lediglich im Fall von Produktionsfehlern oder nachweisbaren Mängeln können Sie Garantie- und Gewährleistungsansprüche geltend machen.“
die sind grundsätzlich ausgenommen.
Schau dir einfach mal die Praxis an.
da lacht dich auch jeder Richter aus, wenn du z.B. bremsen auf Gewährleistung repariert haben willst vom Händler.
Nö ist kein Unsinn, ist eben so.
Hat nichts mit bescheißen zu tun.
wenn du etwas nutzt, dann nutzt das eben auch ab.
selbst wenn du nicht fährst, verschleißt das Auto.
die größten „bescheißer“ sind übrigens die Privatpersonen auf Kleinanzeigen & Co.
hier zum nachlesen mit Gerichtsurteilen:
https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/mangel-verschleiss-liste.pdf?la=de-de
Schau nicht nur die Spalte an, sondern das ganze.
da sind nicht nur Verschleißteile drin.
Das ist eine Liste zur Unterscheidung zwischen Mangel und Verschleiß.
die typischen Verschleißteile sind dort zu 90% als Verschleiß gekennzeichnet.
also entweder liest du’s richtig oder lässt es bleiben.
Selbst wenn nur einer dabei ist, der nicht als "Verschleiß" gekennzeichnet wurde beweist deien Quelle bereits, dass ich Recht habe. Davon ab wird deine Quelle auch nich alle Urteile enthalten und wahrscheinlich auch keines, welche ausreichend pauschale Äußerungen hingehend unserer Thematik trifft.
Wie gesagt lies es RICHTIG.
es ist nur dann ein Mangel, wenn das Verschleißteil durch eine andere Ursache, die kein VT ist, defekt geworden ist.
Hat keinen Sinn mit einem Möchtegern Alleswisser zu diskutieren.
Verklag bitte direkt den nächsten Händler, wenn dein Ölwechsel nach 11 Monaten erforderlich ist.
dann weißt du wie absurd deine Aussagen sind.
Jemanden wie dir kann man nichts erläutern, wenn du alles schlichtweg ignorierst.
wie gesagt probiers aus.
dein Anwalt, der Anwalt der Gegenseite, der Händler und der Richter werden dich auslachen.
Wünsche ich dir auch :)
Naja deiner Meinung nach ist ja alles abgedeckt?
da reicht ja schon eine fehlende Ventilkappe, die ist nämlich HU relevant ;)
„Mangel ist Mangel.“
eine fehlende Ventilkappe ist auch ein Mangel also bitte gleich mit einem Anwalt sprechen!
der Händler „bescheißt“ dich um 10 Cent Ware!!
bei Gebrauchtwagen kann die Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert werden, per Vertrag