Gebrauchtwagen von Händler - Garantie?

2 Antworten

Unklare Fragestellung, weil die Situation bzgl. Gewährleistung und Garantie nicht brauchbar beschrieben wurde.

  • Bei B2C-Gebrauchtwaren-Kauf darf die Gewährleistung schriftl.(!) auf mind. 1 Jahr verringert werden.
  • Viele Händler verkaufen noch eine Gebrauchtwagen-Garantie dazu.
  • Immer daran denken, dass normaler Verschleiß, Vandalismus & Co. (inkl. z. B. Marderschaden) nicht unter Gewährleistung/Garantie fällt. Aber du musst halt zuerst dem Händler bzw. Garantiegeber Bescheid geben, dass du diesbzgl. Ansprüche geltend machen willst, damit der erstmal schauen kann, was Sache ist.

Lies https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/

Je nach dem kann der Händler aber auch schriftl.(!) mitteilen, dass er mit einer Werkstatt in eurer Nähe gesprochen hat, die er mit der Mangelbeseitigung beauftragt hat.

notting

Woher ich das weiß:Hobby
Von Experte AlterHaudegen75 bestätigt

da ist Gewährleistung drauf

Kontaktiert den Händler, sagt ihm was los ist und dann soll er sich drum kümmern

und Du brauchst dem mit nix "drohen" oder sonst was, wenns ein seriöser Händler ist, dann weiß der schon was er zu tun hat oder auch eben nicht

Was Du aber machen kannst: ADAC anrufen und zum Händler als schleppen lassen, dann wäre das schon mal erledigt


AsawaKoMB 
Beitragsersteller
 20.10.2024, 12:58

Nein es ist ein seriöser Händler und drohen natürlich nicht und möchte nur meine Rechte kennen damit ich nichts falsches verlange und mich lächerlich mache.

Also muss er das Auto kostenlos abholen und auch kostenlos reparieren?

MichaelSAL74  20.10.2024, 13:03
@AsawaKoMB

wenns innerhalb der Gewährleistung ist, sollte man das schon von einem seriösen Händler annehmen und verlangen können klar doch

es sei denn... er hat es "im Auftrag" verkauft, das ist dann aber auch aus dem Kaufvertrag ersichtlich

VectraC20  20.10.2024, 13:24
@AsawaKoMB

Abholen muss er das Fahrzeug nicht, sollte er es holen, wäre das Kulanz. Instandsetzen im Rahmen der Garantie /Gewährleistung ja. Am besten den ADAC rufen und in die Werkstatt schleppen lassen