Gebrauchtwagen von Händler - Garantie?
Meine Frau hat vor 6 Wochen einen Gebrauchtwagen (Bj 2019) bei einem offiziellen Händler gekauft. Ich glaube es war 1 Jahr Garantie (oder war es Gewährleistung?) dabei, bin mir aber nicht mehr 100%ig sicher.
Jetzt, nach knapp 6 Wochen springt der Wagen nicht mehr an. Anschieben und Starthilfekabel haben nicht gebracht, es scheint also nicht die Batterie sondern etwas größeres zu sein.
Wir bekommen das Auto also gar nicht in die Werkstatt gefahren... Muss der Händler den Wagen bei uns abholen und auch kostenlos reparieren? Normalerweise ist bei einem Händler doch immer 1 Jahr Garantie oder Gewährleistung... Und muss er uns einen Ersatz- oder Leihwagen für die Zeit der Reparatur geben?
Wir sind gerade ziemlich frustriert weil das Auto teuer war und jetzt schon kaputt ist. Wir können erst morgen in der Werkstatt anrufen weil heute Sonntag ist aber ich wollte hier mal nachfragen damit ich meine Rechte kenne und dann morgen besser argumentieren kann.
2 Antworten
Unklare Fragestellung, weil die Situation bzgl. Gewährleistung und Garantie nicht brauchbar beschrieben wurde.
- Bei B2C-Gebrauchtwaren-Kauf darf die Gewährleistung schriftl.(!) auf mind. 1 Jahr verringert werden.
- Viele Händler verkaufen noch eine Gebrauchtwagen-Garantie dazu.
- Immer daran denken, dass normaler Verschleiß, Vandalismus & Co. (inkl. z. B. Marderschaden) nicht unter Gewährleistung/Garantie fällt. Aber du musst halt zuerst dem Händler bzw. Garantiegeber Bescheid geben, dass du diesbzgl. Ansprüche geltend machen willst, damit der erstmal schauen kann, was Sache ist.
Lies https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/
Je nach dem kann der Händler aber auch schriftl.(!) mitteilen, dass er mit einer Werkstatt in eurer Nähe gesprochen hat, die er mit der Mangelbeseitigung beauftragt hat.
notting
da ist Gewährleistung drauf
Kontaktiert den Händler, sagt ihm was los ist und dann soll er sich drum kümmern
und Du brauchst dem mit nix "drohen" oder sonst was, wenns ein seriöser Händler ist, dann weiß der schon was er zu tun hat oder auch eben nicht
Was Du aber machen kannst: ADAC anrufen und zum Händler als schleppen lassen, dann wäre das schon mal erledigt
wenns innerhalb der Gewährleistung ist, sollte man das schon von einem seriösen Händler annehmen und verlangen können klar doch
es sei denn... er hat es "im Auftrag" verkauft, das ist dann aber auch aus dem Kaufvertrag ersichtlich
Abholen muss er das Fahrzeug nicht, sollte er es holen, wäre das Kulanz. Instandsetzen im Rahmen der Garantie /Gewährleistung ja. Am besten den ADAC rufen und in die Werkstatt schleppen lassen
Nein es ist ein seriöser Händler und drohen natürlich nicht und möchte nur meine Rechte kennen damit ich nichts falsches verlange und mich lächerlich mache.
Also muss er das Auto kostenlos abholen und auch kostenlos reparieren?