Vermietung innerhalb der Familie wenn die Mutter im Pflegeheim ist und einen Betreuer hat

3 Antworten

Hallo, die betreuende Schwester muß jährlich Rechenschaft beim Rechtspfleger ablegen. Daher sollte schon ein ordentlicher Mietvertrag gemacht werden. Die Miete sollte mehr als 2/3 der Ortsüblichen Miete betragen, damit sie steuerlichen in Ordnung ist. Ihr solltet Euch die Rechnungslegung für das Amtsgericht von der Schwester zeigen lassen. Da wird einmal im Jahr alles dokumentiert. Das Erbe ist von der Vermietung nicht betroffen.

Hallo und guten Abend, denke mal die ortsübliche Miete wäre ok. Wichtig aber auch zu wissen wovon wird das Pflegeheim bezahlt bitte? Mit dem zu erwartenden Erbe hat der Einzug in das Haus nichts zu tun. Prüfe zusammen mit deinen Schwestern regelmäßig die Ein- Ausgaben sowie alle Konten der Mutter................................nicht das es irgendwann ein böses Erwachen gibt. Alles gute für Euch und eure Mutter :)

die Frage kann man so schwer beantworten. Wer zahlt denn das Pflegeheim? Auf das Erbe sollte es keinen Einfluss haben. Aber: Lass dir vom Vormundschaftsgericht regelmäßg Einsicht in die Akte gewähren. Ich weiß, wovon ich rede. Mein Bruder hatte die Pflegschaft für meinen demenzkranken Vater und hat ihn sooo übel abgezockt, schon zu Lebzeiten!