Vater im Pflegeheim. Sohn lebt im Haus, obwohl Vater das nicht wollte! Was kann Vater bzw. Ich tun?
Hallo Zusammen,
die Sachlage ist vollgender:
Mein Vater wollte bereits 2016, dass ich mit Ihm in das Haus einziehen.
Meine Eltern sind schon ne Ewigkeit geschieden. Sorgerecht von 2 Kinder hatte meine Mutter. Als mein kleiner Bruder 15 Jahre alt war, wollte er zu unserem Vater ziehen um den Alltagsstress (Zimmer aufräumen, lernen etc) zu vermeiden. Mein Vater ist der gutmütigste Mensch überhaupt. Brüderchen bekam alles (4x Fahrprüfung bezahlt) und zocken bis in die Nacht.... Ich selbst blieb bei meiner Mam, wollte Gymnasium nicht wechseln.
Auf jeden Fall merkte mein Vater, dass er nichts hinbekommt. Machte keine Ausbildung etc.
Daher will bzw wollte mein Vater, dass ich da einziehen sollte, hat aber kein Übergabevertrag od ähnliche noterielles gemacht. Mir nur mündlich bzw per Brief formuliert, dass ich 2016 einziehen sollte.
Leider wurde 2016 mein Vater krank (Schlaganfälle bzw Beginn einer Demenz). Ich hab daher es vermieden weiter auf das Theme einzugehen. Zudem war die Zeit auch für mich sehr schwierig, da meine Tochter zu dem Zeitraum sehr krank war und ich es nicht gewagt habe alleine od mit ihr 160 km zum Vater zu fahren. Die Krankheit meiner Tochter dauerte 3 Jahre.
Was ich nicht wusste: Es wurde ein Betreuer bestimmt und mein Bruder (da immer noch in dem Haus lebend) als gesundheitlicher Betreuer benannt. Mein Bruder verheimlicht bis 2020 den Namen des gesetzl. Betreuers und überhaupt, dass er als gesundheitlicher Betreuer benannt wurde!
Zudem erwähnt mein Bruder des öfteren, was er mit dem Haus unseres Vater machen würde, sofern Vater sterben sollte. Schlussendlich ist mein Vater vor kurzem ins Pflegeheim gekommen, da sich wohl mein Vater öfters verletzt habe.
Ich möchte gern mein Vater helfen. Was kann ich tun? Kann ich der gesundheitliche Betreuer nach all der Zeit werden? Kann ich gegen mein Bruder irgendwie rechtlich vorgehen?
5 Antworten
Den gerichtlich bestimmten gesetzlichen Betreuer kannst Du bestimmt beim zuständigen Betreuungsgericht erfahren.
Auf die Übertragung der Betreuung auf Dich hast Du keinen Anspruch - die Betreuung bestimmt das Gericht.
Dein Bruder kann das Haus Eures Vaters nicht eigenmächtig verkaufen - nicht einmal, wenn er der gerichtlich bestellte Betreuer wäre. Der Verkauf müsste auf jeden Fall vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Und das wird sich die Notwendigkeit erklären lassen - z.B. wenn für die Pflege des betreuten Eigentümers Geld aus dem Hausverkauf benötigt wird.
Ich verstehe gerade dein Problem nicht.
Dein Bruder hat offensichtlich "nur" die Gesundheitsvorsorge- es steht dir frei deinen Bruder hier zu unterstützen, hier muss man nicht zwingend Betreuer sein, solange es nicht um medizinische Entscheidungen geht. Ich frage mich allerdings wie du dies über eine Entfernung von 160 km leisten willst.
Nur dass dein Bruder sein Leben nicht auf die Reihe bekommt- bedeutet nicht zwangsläufig, dass er keine Empathie gegenüber dem Vater besitzt oder hier zwangsläufig falsche Entscheidungen trifft.
Dann gibt es noch einen gesetzlichen Betreuer - dem die übrigen Bereiche (u.a. Vermögen, Aufenthaltsbestimmung) obliegen. Du hattest bereits Kontakt zu ihm- also kennst du ihn. Und richtig - dieser ist dir gegenüber nicht auskunftspflichtig, sondern nur dem Betreuten und dem Betreuungsgericht.
Wieviel Eigenleistung für das Pflegheim mit Pflegegrad 3 erforderlich ist- kannnst du rausfinden. Welche monatlichen Einnahme dein Vater hat- weißt du vielleicht. - Ob das Haus vom Betreuer verkauft werden muss - bleibt abzuwarten. Der Berufs-Betreuer will ja auch bezahlt werden.
Sicher kannst du dich beim Betreuungsgericht als Betreuerin anbieten- aus der Entfernung allerdings schwierig- hier entscheidet das Gericht.
Einen Anspruch in das Haus des Vaters noch einzuziehen - hast du nicht. Wenn die Aufteilung es hergibt - vielleicht schliesst der Betreuer einen Mietvertrag mit dir ab.
Dein Bruder hält sich illegal in dem Haus auf. Er zahlt keine Miete, ist kein Mieter. Man kann ihn ganz einfach auffordern, sich zu verkrümeln. Und rauswerfen.
Geht er nicht, Polizei rufen und wegen Hausfriedensbruch anzeigen und rauswerfen lassen.
kannst du eben nicht
das kann der eigentümer, aber nicht irgendwelche dritten
und der eigentümer ist dement und würde es auch sonst nicht erklären
Dein Bruder hält sich illegal in dem Haus auf. Er zahlt keine Miete, ist kein Mieter.
Nicht nur Mieter können sich legal in einem Haus aufhalten. Wenn der Besitzer den Aufenthalt duldet, ist der Aufenthalt legal.
Nein, das geht nicht.
Der Vater hat ihn ja selbst nicht hinaus geworfen.
Das dürfte nach so vielen Jahren schwierig werden.
Wie klar ist dein Vater denn noch im Kopf? Hat sich Dein Bruder etwas zuschulden kommen lassen?
Gibt es genug Geld fürs Pflegeheim?
Dann hast Du keine Chance.
Weder kannst Du dem Bruder die Betreuung zu entziehen, noch ihn aus dem Haus werfen.
D.h.ich kann nur abwarten und teetrinken bis ein Wunder geschieht...
du kannst eigentlich gar nichts machen
du könntest beantragen, dass du die gesundheitsfürsorge bekomsmt, weil dein bruder mist baut
aber dafür müsste er mist bauen
dass er in dem haus wohnt, interessiert eigentlich niemanden
dein vater könnte das unterbinden, aber der ist dement und würde das wohl sonst auch nichtwollen
eigentlich willst nur du, dass dein bruder ausziehet udn dein wunsch interessiert hier niemanden
Ist ja nicht nur mein Wunsch, sondern auch der meines Vaters. Hat es ja öfters gesagt auch in Anwesendheit meines Bruders.
Mein Vater hat die Pflegestufe 3.
Zuschulde kommen - nein, Ich vermute nicht. Man kann zumindest nichts belegen.
Laut Betreuer hat er genug. Doch wie viel weiß ich nicht, er wollte mir dazu nichts sagen,.