Wohnung vor Mietbeginn gekündigt?

8 Antworten

Der Vermieter ist im Recht. Er hat neue Mieter gesucht, mit Dir einen Vertrag gemacht und womöglich allen anderen abgesagt. Nun muss er wieder von vorne beginnen und hat womöglich tatsächlich mehrere Monate Mietausfall.

Du könntest natürlich den Schlüssel verlangen, aber was hast Du davon? Sämtliche Betriebskosten würden Dir auch noch vor die Füße fallen. So hast Du wenigstens diese Kosten vom Hals, soweit sie sich auf tatsächlichen Verbrauch beziehen und außerdem kommst Du nicht in die Verantwortung für den Zustand der Wohnung.

Hat der Vermieter von Dir auch Kaution verlangt? Wohl nicht. Die musst Du dann auch nicht bezahlen, wenn Du auf die Übergabe verzichtest.

Zudem kann es gut sein, dass der Vermieter leichter Nachmieter findet, wenn er problemlos Zugang hat und dass Nachmieter schon deutlich vor Ablauf der Kündigungsfrist einziehen, sodass Du dann von den drei Monatsmieten eine oder zwei sparst.

Wie soll ich mich da richtig verhalten?

Man beobachte gelegentlich, ob es Anzeichen gibt, dass jemand anderes in die Wohnung einzieht schon während der drei Monate Kündigungsfrist. Das wäre ja durchaus möglich, da es meistens viele Bewerber auf eine Wohnung gibt. In dem Fall ist man dann ab diesem Zeitpunkt von der Miete befreit gemäß §537 Abs. 2 BGB, da der Vermieter nicht doppelt kassieren darf.

Klar der Vermieter ist da absolut im Recht, solange kein alternativer Mieter / Nachmieter kommt wirst du die 3 Monate bezahlen müssen.

Du hast ja auch einen Vertrag unterschrieben. Du hast auch entsprechend Zugang zur Wohnung bzw. der Schlüssel würde dir übergeben werden wurde halt bisher noch nicht gemacht.

Verlange den Schlüssel und zahle die 3 Monate Miete.

Wenn der Vermieter die Herausgabe verweigert, dann kündige das Mietverhältnis fristlos nach § 543 (2) Pkt. 1 BGB.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

bwhoch2  10.03.2025, 10:55

Der Vermieter täte gut daran, die Wohnung dann tatsächlich heraus zu geben und würde das dann wahrscheinlich auch tun, aber natürlich auch nur, wenn dann auch die Kaution bezahlt wird. Will man das als "verhinderter" Mieter?

ChristianLE  10.03.2025, 10:59
@bwhoch2
Will man das als "verhinderter" Mieter?

Ich würde es versuchen. Wenn der Vermieter die Schlüsselherausgabe gleich abblockt, stellst sich die Frage nach der Kaution gar nicht ;-)

Wann ist denn vertraglicher Mietbeginn?

Sollte das z. B. der 01.04. kann jetzt frühestens zum 30.06. gekündigt werden. Also 3 Monate Miete zahlen. Anspruch auf die Schlüssel würde erst ab 01.04. bestehen.

Man kann zwar einen Mietvertrag noch vor Mietbeginn kündigen, aber nur wenn das vertraglich nicht ausgeschlossen ist.