Darf meine alte Wohnung bereits neu vermietet werden obwohl ich die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss?
Wir haben unsere Wohnung zum 30. April gekündigt und heute am 28. Februar die Übergabe gemacht.
Darf der Vermieter die Wohnung nun früher neu vermieten und unsere Miete dann quasi doppelt kassieren?
5 Antworten
Nein, doppelt kassieren nicht. Gemäß §537 Abs. 2 BGB ist man von der Zahlung befreit, sobald ein neuer Mieter in die Wohnung eingezogen ist.
Für eine Wohnung, die du nicht nutzen kannst, brauchst du keine Miete zahlen. Du hättest Anspruch auf Übergabe am 30.04.. Wenn du den Schlüssel freiwillig abgibst musst du aber trotzdem bis zum Ende bezahlen.
Wohnungsabnahme und SchlüsselübergabeFühren Mieter und Vermieter auf Wunsch des Mieters eine Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe vor Ende des Mietverhältnisses durch, muss der Mieter trotzdem bis zum Ende der Mietzeit die vereinbarte Miete zahlen. Das Mietverhältnis endet nicht durch die vorzeitige Wohnungsrückgabe (LG Wuppertal, Urteil vom 05.11.2015, Az. 9 S 69/15).
Achtung: Sie dürfen die Wohnung nicht bereits einem neuen Mieter zur Verfügung stellen. Wer vor Ablauf der Kündigungsfrist auszieht, muss nur bis zu dem Tag Miete zahlen, an dem der Nachmieter einzieht. Im ungünstigsten Fall kann ihr Ex-Mieter die zuviel gezahlte Miete zurückverlangen (AG Neuruppin, 42 C 273/08).
Wenn er einen Nachmieter hat, dann dürfte er keine Ansprüche auf Zahlung haben. Hättest du ihm einen Nachmieter gestellt, würdest du ja auch keine weitere Mietzahlung mehr leisten.
https://www.mietrecht.org/kuendigung/wohnungsuebergabe-vor-mietvertragsender-miete-weiter-zahlen/
Unter Abschnitt II des Beitrags "Wohnungsübergabe vor Mietvertragsende" steht das auch so... da durch den neuen Mieter die Wohnung aus Sicht des Altmieters nicht mehr zum Gebrauch bereitsteht, muss der Altmieter keine Miete für den Zeitraum zahlen, in dem der Vermieter bereits einen Mietvertrag mit einem neuen Mieter vereinbart hat bzw. der neue Mieter die Wohnung nutzt.
D. h. du zahlst die Miete nur so lange wie kein neuer Mieter einzieht. Er kann also nicht doppelt abkassieren.
Nein, hier ist der Fall eingetreten, dass zwar noch der Mietvertrag besteht, aber der ehemalige Mieter (Du) keine Miete mehr zahlen muss:
- Der Mieter übergibt die Wohnung vorzeitig. Der Vermieter hat aber schon vor Ablauf der Kündigungsfrist des alten Mieters einen Vertrag mit dem neuen Mieter. Der Vermieter hat also in gewisser Weise doppelt vermietet. Dann muss sich der Vermieter die Miete des neuen Mieters anrechnen lassen; ist der neue Mieter schon eingezogen entfällt die Miete für den alten Mieter, da er die Wohnung nicht mehr nutzen kann.
Ja, darf er.
Hattet ihr versucht zu verhandeln nach dem Motto "Gerne übergeben wir die Wohnung schon vor Vertragsende, wenn sie dafür auf die entsprechende Miete verzichten." ?