Die Kündigungsfrist einer Wohnung berechnen?
Hallo,
ich habe diese Info über Google bekommen.
“Als Mieterin oder Mieter kannst Du in aller Regel mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen - egal wie lange Du schon in der Wohnung wohnst. Du musst bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats kündigen, damit der gerade begonnene Monat noch zur Frist zahlt.“
bedeutet das wenn ich bis zum
03.06 gekündigt habe muss ich nur die Miete für die Monate 06. 07. 08. zahlen ?
Oder muss der September auch noch mir gezahlt werden?
Liebe Grüße
3 Antworten
Zuallererst gilt, was in deinem Mietvertrag zum Thema Kündigungsfrist vereinbart wurde. Da kann durchaus was anderes festgehalten sein, als drei Monate.
Aber ja, wenn es den so ist dann passt der 3.6. Ist heuer ein Montag, also ein Werktag. Und ja, genau das heißt das, damit zählt der Juni dann zu den drei Monaten. Deine Rechnung stimmt also: Juni - Juli - August. Die Kündigung muss allerdings bis zum 3.6. zugestellt sein, es reicht nicht, wenn das zwar das Datum drauf steht, die aber erst irgendwann später eintrudelt.
Beachte aber, wie lange Du bereits in der Wohnung lebst !!!! Und was der Kündigungsgrund ist.
Ich habe die Daten nicht im Kopf, aber ich habe Anspruch auf eine Kündigungsfrist von 9 Monaten, da ich bereits 17 Jahre in dieser Wohnung lebe. Ich Glaube § 570 ff BGB. Irgendwo in dem Bereich.
Die Kündigung muss allerdings bis zum 3.6. zugestellt sein
Zugang am 4.6. (3. Werktag im Juni) reicht auch noch.
Da kann durchaus was anderes festgehalten sein, als drei Monate.
Waere aber nur wirksam, wenn die Kundigungsfrist fuer den Mieter kuerzer ist als die gesetzliche von (knapp) 3 Monaten.
Ja, das ist so korrekt, da der 3.6. (der 2.6. ist ein Sonntag - kein Werktag) und der 1.6. nur zwei Werktage am Monatsanfang sind.
Und was bezweckt der Hinweis auf den 3.6.? Was erzählst du da über 2 Werktage? Dein Kommentar ist verwirrend.
"bedeutet das wenn ich bis zum
03.06 gekündigt habe muss ich nur die Miete für die Monate 06. 07. 08. zahlen ?"
Bitte lies die Frage, bevor Du eine Antwort schreibst. Nur bis zum 3.6. war gefragt, da er ja schon die erste Frage ("Die Kündigungsfrist einer Wohnung berechnen?") selbst beantwortet hat.
du musst 3 monate bezahlen. also juni, juli, august.
in der Kündigung muss dann stehen: fristgerecht zum 31.08.
4.6.24 reicht auch noch