Die Kündigungsfrist einer Wohnung berechnen?

3 Antworten

Zuallererst gilt, was in deinem Mietvertrag zum Thema Kündigungsfrist vereinbart wurde. Da kann durchaus was anderes festgehalten sein, als drei Monate.

Aber ja, wenn es den so ist dann passt der 3.6. Ist heuer ein Montag, also ein Werktag. Und ja, genau das heißt das, damit zählt der Juni dann zu den drei Monaten. Deine Rechnung stimmt also: Juni - Juli - August. Die Kündigung muss allerdings bis zum 3.6. zugestellt sein, es reicht nicht, wenn das zwar das Datum drauf steht, die aber erst irgendwann später eintrudelt.


DerCaveman  21.05.2024, 15:05
Die Kündigung muss allerdings bis zum 3.6. zugestellt sein

Zugang am 4.6. (3. Werktag im Juni) reicht auch noch.

Da kann durchaus was anderes festgehalten sein, als drei Monate.

Waere aber nur wirksam, wenn die Kundigungsfrist fuer den Mieter kuerzer ist als die gesetzliche von (knapp) 3 Monaten.

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Gerhart  22.05.2024, 12:50

4.6.24 reicht auch noch

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Hjalti  22.05.2024, 13:03
@Gerhart

Ja, sorry verschrieben. Sonntag als Werktag mitgezählt...

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PufferMBO  31.05.2024, 19:45

Beachte aber, wie lange Du bereits in der Wohnung lebst !!!! Und was der Kündigungsgrund ist.

Ich habe die Daten nicht im Kopf, aber ich habe Anspruch auf eine Kündigungsfrist von 9 Monaten, da ich bereits 17 Jahre in dieser Wohnung lebe. Ich Glaube § 570 ff BGB. Irgendwo in dem Bereich.

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Ja, das ist so korrekt, da der 3.6. (der 2.6. ist ein Sonntag - kein Werktag) und der 1.6. nur zwei Werktage am Monatsanfang sind.


Gerhart  22.05.2024, 12:51

es sind 3 Werktage möglich, also auch der 4.6.24

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Gerhart  22.05.2024, 16:44
@HALLO78366

Und was bezweckt der Hinweis auf den 3.6.? Was erzählst du da über 2 Werktage? Dein Kommentar ist verwirrend.

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HALLO78366  22.05.2024, 17:00
@Gerhart

"bedeutet das wenn ich bis zum

03.06 gekündigt habe muss ich nur die Miete für die Monate 06. 07. 08. zahlen ?"

Bitte lies die Frage, bevor Du eine Antwort schreibst. Nur bis zum 3.6. war gefragt, da er ja schon die erste Frage ("Die Kündigungsfrist einer Wohnung berechnen?") selbst beantwortet hat.

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du musst 3 monate bezahlen. also juni, juli, august.

in der Kündigung muss dann stehen: fristgerecht zum 31.08.