Wohnung und Jobcenter (Bremen)?
Hallo Leute hab eine wichtige Frage an die Bremer oder Leute die sich einfach auskennen
ich hab mir eine Wohnung angeschaut die kostet warm 600€ in dem Ortsteil Hohentor.
habe mich beim Jobcenter informiert und die sagten mir (für 2 Personen ) stehen nur 481€ zu plus Heizkosten und wenn es mehr kostet bekomme ich keine Kaution und keine Hilfe für die Einrichtung. Jetzt zu meiner Frage die Dame am Telefon meinte man würde 15% mehr zu Verfügung bekommen wenn man ein neben Ort vom Ortsteil Neustadt ist dazu gehört Hohentor denk ich mal das wären dann um die 553€ und dann würden die Heizkosten dazu kommen. Dann müsste das Jobcenter mir eigentlich helfen oder ? Hatte jemand so ein fall mal, und kann mir was dazu sagen wie es bei euch war ?
LG
Lana
4 Antworten
Das ist korrekt, dass ist die aktuelle Angemessenheitsgrenze ab 2020 für 2 Personen und dazu kommt dann noch der monatliche Abschlag für die Heizkosten, diese sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, solange er als angemessen gilt.
Du solltest also diese angemessene KDU - inkl. Heizkosten einhalten, wenn du auf Kaution und Erstausstattung usw. angewiesen bist.
Solange du im Zuständigkeitsbereich deines Jobcenters bleibst und da nach angemessenen Wohnraum suchst, ist das kein Problem, solltest du da in einem anderen Ortsteil etwas passendes finden und bekommen, dann steht dir dann bei Bedarf auch Kaution, Erstausstattung usw. zu.
Würdest du deinen Zuständigkeitsbereich verlassen müssen, dann müsstest du schon einen anderen wichtigen Grund haben.
Sicher ist die Trennung vom Partner ein wichtiger Grund für eine eigene angemessene Unterkunft bzw. die Übernahme der Kosten dafür, aber eben nur im Zuständigkeitsbereich deines bisherigen Jobcenters.
Und zu diesen 481 € kommt ja noch der monatliche Abschlag für die Heizkosten, weil diese 481 € nur die sogenannte Brutto Kaltmiete ist, darin ist nur die Grundmiete für die Wohnung inkl. kalten Nebenkosten enthalten.
Es kommt natürlich immer darauf an wo man wohnt, ich z.B. zahle in Thüringen für meine ca. 49 qm Dachwohnung für die Warmmiete ca. 370 €, eine Wohnung für 2 Personen würde man da angenommen für unter 500 € warm bekommen.
Zu den 481 € kämen dann bei 2 Personen sicher noch um die 100 € für den Abschlag Heizung, bei mir liegt dieser ( Single ) derzeit bei fast 70 € pro Monat, bedeutet, deine Warmmiete dürfte sicher bei um die 580 € liegen, damit diese noch als angemessen angesehen würde.
Würde es für diese Summe bei euch gar keine Wohnungen geben, dann müsste das Sozialgericht bei euch viel zu tun haben, denn dann müsste das Jobcenter höhere Kosten übernehmen.
Sollte es also keine angemessenen Wohnung für angenommen um die 580 € für 2 Personen geben, dann müsstest du das deinem Jobcenter anhand von ernsthaften Eigenbemühungen nachweisen.
Normalerweise hat der Sachbearbeiter auch noch "Ermessenspielraum". Was zahlst du denn JETZT an Miete? Geht es darum, dass du umziehst, oder das erste Mal eine Wohnung anmietest? Die Kaution kannst du auch anders regeln. Wenn du nur vorübergehend arbeitslos bist, wäre auch ein Kautionsdarlehen deiner Bank möglich.
Ich habe eine 1 jährige Tochter also heißt es das ich jetzt derzeit noch nicht arbeiten kann leider , ich habe mich von meinem Partner getrennt und daher brauche ich eine neue Wohnung und abgesehen von der Kaution benötige ich Hilfe bei der Erstausstattung( habe noch nie eine Wohnung alleine gehabt bzw. Sowas beantragt also müsste es mir theoretisch zustehen)
Bei einer Bankbürgschaft für eine Kaution zahlst du nur für die Zeit der Inanspruchnahme eine Gebühr. Auch die Kaution gehört ja nicht dem Vermieter. Der muss sie ja in deinem Namen anlegen. Das wäre auch nicht anders, wenn das JobCenter sie bezahlt. Dann bleibt dieses Geld ja im Eigentum der Arbeitsagentur.
Mir scheinen 481 für zwei wenig, schaue mal unter "KDU Bremen" ... wenn's dann wirklich so ist ist das ein hartes Los.
Ja finde ich auch :( der Wohnungsmarkt sieht zurzeit echt schlimm aus man bekommt nichts gescheites mehr
Sag dem Vermieter 481,00 € plus 119,00 € Heizkostenvorschuss in die Mietbescheinigung eintragen.
Dann dem Jobcenter vorlegen und genehmigen lassen.
in meinem Fall ist es so ich habe mich von meinem Partner getrennt und daher brauch ich ja eine neue Wohnung ich denke mal das ist schon ein „guter Grund“
ich find es aber nicht wirklich angemessen diese 481€ Jeder weiß doch mittlerweile wie der Wohnungsmarkt zurzeit ist
schrecklich man bekommt keine 2 Zimmer Wohnung plus Nebenkosten und alles für 481€ das ist wirklich unmöglich und auf Erstausstattung bin ich ja aber dann trotzdem angewiesen weil ich ja die Wohnung von meinem ex Partner mit allem drum und dran verlassen habe und für mich und meine Tochter Ausstattung brauche :/