Heizkostenabrechnung/ Kaution Umzug?

6 Antworten

Bei meiner letzten Wohnung wurde das Heizen und die Akontozahlungen etc. im Mai abgerechnet. So habe ich mehr als ein halbes Jahr auf diese Abrechnung gewartet.

Allerdings sollte die Kaution nach der Übergabe beziehungsweise nach der Einigung über die Behebung von Mängeln erfolgen. Das kann aber auch ein paar Wochen dauern.

Die Kaution ist zeitnah nach Auszug innerhalb von 6 Monaten zurück zu zahlen.

Der VM kann von der Kaution einen Berechtigten Teil einbehalten, der grob geschätzt dem entspricht, was die nächste Nebenkostenabrechnung bringt.

Für die Nebenkostenabrechnung hat der VM zeit bis 31.12. des Folgejahres.

Also nein, er kann nicht die ganze Kaution behalten.

Umd ja, bei Umzug muss man damit Rechnen, das erstmal Kaution und Doppelmiete auflaufen ohne das man die alte Kaution rechtzeitig zurück bekommt.

Das wird in den meisten Fällen so gemacht, ist also normal.

Wann der Vermieter abrechnet musst du ihn selbst fragen kann aber noch 1 jahr dauern. Zumindest einen Teil darf er einbehalten bis alles abgerechnet ist. Einen Teil kannst du aber zurückfordern 6 Monate nach Auszug.

Vor dem Auszug bekommst du auf keinen Fall deine Kaution, da diese ja die Sicherheit ist, dass du keine Schäden hinterlässt für die dann der Vernieter aufkommen muss.

Die Nebenkostenabrechnung für dieses Jahr muss Dir spätestens bis 31.12.2025 zugehen.

Der Vermieter ist berechtigt, einen Teil der Kaution einzubehalten, wenn zu erwarten ist, dass es zu einer Nachzahlung für den ehemaligen Mieter kommt.

Wenn kalenderjährig abgerechnet wird hat der Vermieter bis 31.12. des Folgejahres Zeit für die Abrechnung.

So lange darf er einen Teil der Kaution, nicht die ganze, für eine evtl. Nachzahlung einbehalten.