JobCenter - Umziehen ohne Genehmigung?
Guten Tag,
Meine Familie (24 Jahre, 23 Jahre, 1 Jahr alt) vergrößert sich von 3 Personen auf 4 Personen (Nachwuchs) und aktuell leben wir in einer 65m² Wohnung.
Das Jobcenter hat uns einen Umzug verweigert, obwohl uns eine 95m² Wohnung zusteht, kann man laut dem JC mit 4 Personen weiterhin problemlos in einer 3,5Z-Wohnung leben.
Wir haben jedoch bereits eine neue Wohnung gefunden und werden definitiv umziehen. Die Warmmiete erhöht sich nur von 600€ auf 650€, es gibt 1 Raum mehr (Für das neue Kind) und die Wohnung liegt mit 87,5m² weiterhin im Rahmen.
Die alte Kaution (1110€) haben wir beim Jobcenter abbezahlt.
Ich bekomme zwischenzeitlich ca. 1200€ Kindergeld nachgezahlt.
Und die neue Mietkaution kostet ca. 1400€.
Jetzt hat das JC Ermittler losgeschickt, die sich unsere alte Wohnung einmal anschaut und dann endgültig entscheidet, ob uns nicht doch die Unterstützung gewährt wird.
Was kann ich nun erwarten?
Worauf sollte ich achten?
10 Antworten
Wenn ihr ohne diese Zusicherung zur Kostenübernahme umzieht, dann gibt es vom Jobcenter nichts für den Umzug, auch für evtl.Renovierungen gäbe es nichts, kein zinsloses Darlehen für die Kaution, eine evtl.später zu zahlende BK - Nachzahlung müsstet ihr wahrscheinlich auch selber zahlen und das Jobcenter würde nur die bisher bewilligte KDU - Kosten der Unterkunft weiter zahlen.
Den Differenzbetrag müsstet ihr also jeden Monat selber zuzahlen.
Würdet ihr dann aber ein Guthaben aus einer BK - Abrechnung erhalten, dann könntet ihr euren eigenen selber zugezahlten Teil zunächst in Abzug bringen.
Ihr braucht nicht zwingend eine größere Wohnung, gerade nicht bei so kleinen Kindern. Die können sich gut ein Zimmer teilen.
Ich habe mit 3 größeren Kindern (also zu viert) in einer Wohnung mit reichlich 60 Quadratmetern gelebt.
Zieht Ihr ohne Genehmigung um (den Umzug kann Euch niemand verbieten), passiert das:
Wen ihr einen Anspruch nachweislich habt für eine größer Wohnung Dan muss das amt das bewilligen notfalls zieht ihr vor Gericht!
Das mit Ermittler ist quatsch den was sollen die den ermitteln eure Wohnung dürfen sie nicht mal eben so betreten! Was also festellbar ist ob da euer Name steht!
Zur Kaution die ihr dem verminter bezahlt habt die bekommt ihr wieder wen die Wohnung auch beim Auszug in Ordnung ist ! Also zb keine Schäden verursacht worden sind von euch!
Aber jedes einkommen auch das Kindergeld wird vom Jobcenter angerechnet werden es sei den das hat das Jobcenter getan als ihr es nicht bekommen habt!
Ps Wen das jobcnete rsagt das gehtz nicht sollte da auch ein artikel beistehen auf den die sich berufen wen nicht istda was nicht in ordnung und gegen sowas kann man dan wiederspruch einlegen!
Mit 3 Personen steht dir keine 95 qm große Wohnung zu.
Es gilt die Faustregel:
Für 1 Person 45 qm und für jede weitere Person 15 qm zusätzlich.
ok, aber du kannst das Kindergeld nicht behalten. Das wird auf den Regelsatz angerechnet. Ergo eine Milchmädchenrechnung, die du da aufstellst.
Diese Vorgabe kann aber um 10% differieren. Außerdem beruht das Sozialrecht grundsätzlich auf Einzelfallentscheidungen
Da würde ich abwarten, das wird auf jeden fall genehmigt.
Menschen die nur Umgangsrecht für ihre Kinder haben, haben auch Anspruch auf eine größere Wohnung, obwohl die nur einmal im Monat zu Besuch sind.
Naja, die sagten:
"Per Aktenlage würden wir sofort ablehnen,
da Sie jedoch zweifeln schicken wir Ermittler zu Ihnen, um sich das einmal genauer anzuschauen."
50 m² für einen alleinstehenden H4-Empfänger, so weit ich weiß...?