JobCenter - Umziehen ohne Genehmigung?

10 Antworten

Wenn ihr ohne diese Zusicherung zur Kostenübernahme umzieht, dann gibt es vom Jobcenter nichts für den Umzug, auch für evtl.Renovierungen gäbe es nichts, kein zinsloses Darlehen für die Kaution, eine evtl.später zu zahlende BK - Nachzahlung müsstet ihr wahrscheinlich auch selber zahlen und das Jobcenter würde nur die bisher bewilligte KDU - Kosten der Unterkunft weiter zahlen.

Den Differenzbetrag müsstet ihr also jeden Monat selber zuzahlen.

Würdet ihr dann aber ein Guthaben aus einer BK - Abrechnung erhalten, dann könntet ihr euren eigenen selber zugezahlten Teil zunächst in Abzug bringen.

Ihr braucht nicht zwingend eine größere Wohnung, gerade nicht bei so kleinen Kindern. Die können sich gut ein Zimmer teilen.

Ich habe mit 3 größeren Kindern (also zu viert) in einer Wohnung mit reichlich 60 Quadratmetern gelebt.

Zieht Ihr ohne Genehmigung um (den Umzug kann Euch niemand verbieten), passiert das:

https://www.hartz4.de/umzug-ohne-genehmigung/

Wen ihr einen Anspruch nachweislich habt für eine größer Wohnung Dan muss das amt das bewilligen notfalls zieht ihr vor Gericht!

Das mit Ermittler ist quatsch den was sollen die den ermitteln eure Wohnung dürfen sie nicht mal eben so betreten! Was also festellbar ist ob da euer Name steht!

Zur Kaution die ihr dem verminter bezahlt habt die bekommt ihr wieder wen die Wohnung auch beim Auszug in Ordnung ist ! Also zb keine Schäden verursacht worden sind von euch!

Aber jedes einkommen auch das Kindergeld wird vom Jobcenter angerechnet werden es sei den das hat das Jobcenter getan als ihr es nicht bekommen habt!

Ps Wen das jobcnete rsagt das gehtz nicht sollte da auch ein artikel beistehen auf den die sich berufen wen nicht istda was nicht in ordnung und gegen sowas kann man dan wiederspruch einlegen!

Mit 3 Personen steht dir keine 95 qm große Wohnung zu.

Es gilt die Faustregel:
Für 1 Person 45 qm und für jede weitere Person 15 qm zusätzlich.


DaKaBo  11.10.2019, 11:32

50 m² für einen alleinstehenden H4-Empfänger, so weit ich weiß...?

maja0403  11.10.2019, 11:37
@DaKaBo

Es sind immer noch 45 qm.- Nur gibt es einen Ermessensspielraum, bei dem auch 50 qm durchgehen, wenn die Höhe der Miete und der NeKo nicht überschritten wird.

DaKaBo  11.10.2019, 11:41
@maja0403

Okay, danke. War immer von 50 m² ausgegangen. Finde im Internet auch 45 - 50.

maja0403  11.10.2019, 11:42
@DaKaBo

Entscheidender als die qm sind die Beträge für die Miete und die NeKo. es ist schon schwierig, 45 qm für das Geld, was das JC zur Verfügung stellt, zu bekommen, geschweige denn eine größere Wohnung.

WarcraftheroE 
Beitragsersteller
 11.10.2019, 11:30

Wir ziehen mit 4 Personen ein.

maja0403  11.10.2019, 11:33
@WarcraftheroE

ok, aber du kannst das Kindergeld nicht behalten. Das wird auf den Regelsatz angerechnet. Ergo eine Milchmädchenrechnung, die du da aufstellst.

warg72  11.10.2019, 11:33
@WarcraftheroE

45+(3*15)=90

87,5 läge also im Rahmen, wenn das 2. Baby schon mitgezählt wird.

DerHans  11.10.2019, 11:36

Diese Vorgabe kann aber um 10% differieren. Außerdem beruht das Sozialrecht grundsätzlich auf Einzelfallentscheidungen

Da würde ich abwarten, das wird auf jeden fall genehmigt.

Menschen die nur Umgangsrecht für ihre Kinder haben, haben auch Anspruch auf eine größere Wohnung, obwohl die nur einmal im Monat zu Besuch sind.


WarcraftheroE 
Beitragsersteller
 11.10.2019, 11:39

Naja, die sagten:
"Per Aktenlage würden wir sofort ablehnen,
da Sie jedoch zweifeln schicken wir Ermittler zu Ihnen, um sich das einmal genauer anzuschauen."