Der Mieter will Schimmel auf Kosten des Vermieters selbst beseitigen und versichert das dann nie wieder ein Schimmelproblem auftritt. Ok?

4 Antworten

Grundsätzlich ist Schimmelentfernung Vermietersache auch bzgl. der Kosten, außer natürlich der Vermieter kann nachweisen, dass der Befall durch das Verhalten des Mieters hervorgerufen wurde.

Die meisten Rechtsvorschriften im BGB das Mietrecht betreffend verbieten ausdrücklich Abweichungen vom Gesetzestext zum Nachteil des Mieters.

Auf so einen Rotz würde ich micht nicht einlassen schon gar nicht ohne anwaltliche Beratung, da man hier sonst ganz böse auf die Nase fallen kann.

Wenn der Mieter den Mangel angezeigt hat und der Vermieter sich nicht bewegt diesen zu beseitigen, obwohl er dazu verpflichtet wäre kann eine sog. Ersatzvornahme in Frage kommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2013 - 2021: Immobilienmakler (§ 34c GewO)

man kann überhaupt nicht versichern dass es nie wieder zu Schimmelproblemen kommt - völllg unmöglich,

da Schimmel immer auftreten kann

Woher ich das weiß:Recherche

hä da hat ja nur der vermieter ne win situation dabei.

Ok klingt das nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..