Fußgänger nachts auf der Landstraße. Wer ist da schuld?
Ich fuhr kürzlich mitten in der Nacht auf einer Landstraße. Da rechnet man natürlich auch nicht damit, dass da Fußgänger am Straßenrand laufen. Sie sind auch ziemlich nah an der Straße gelaufen. Natürlich sieht man sie da nicht. Ich habe sie wirklich erst im aller letzten Moment gesehen. Bin also ausgewichen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich da schuld gewesen wäre.
11 Antworten
Nur weil Du der Meinung ist dass Fußgänger nachts auf der Landstrasse nichts zu suchen haben, ändert das nichts an der Sachlage:
Natürlich wärst Du schuld, denn mt Fußgängern und Besoffenen MUSS man nachts rechnen!!!
Zudem ist es nicht so dass die Fußgänger bei Dir schwere Verletzungen hervorgerufen hätten, sondern Dein PKW an den Fußgängern. Das höhere Gefährdungspotenziel liegt eindeutig bei Dir (Gefährdungshaftung)
Deine Argumente sind so wunderbar aber interessieren leider keinen Verkehrsrichter
Natürlich wärest Du schuld gewesen.
Du darfst nur so schnell fahren, dass Du beim Auftreten von Gefahren oder Hindernissen rechtzeitig halten kannst.
Das macht zwar fast keiner, aber rechtlich gesehen ist der Autofahrer a immer in der Schuld.
Salue
Da trifft es sich gut, dass der Gesetzgeber vorschreibt, dass Autofahrer immer auf Sichtweite (wenn Kreuzen möglich ist) oder auf halbe Sichtweite (wenn die Strasse schmal ist) vor einem Hindernis anhalten können müssen.
Damit ist die rechtliche Seite klar. Der Autofahrer hat seine Geschwindigkeit nicht den örtlichen Gegebenheiten angepasst und deshalb einen Personenschaden verursacht.
Ein grober Verstoss gegen die Verkehrsvorschriften. So wird es auch geahndet.
Tellensohn
Mit Fußgängern, ganz normalen Verkehrsteilnehmern also, muss man immer rechnen. Verantwortungsvolle Menschen, die unter Umständen abends etwas Alkohol getrunken haben, entscheiden sich gerne für den Fußweg nach Hause. Gerade als Autofahrer, wenn man ein gefährliches Fahrzeug bewegt, muss man im Dunkeln besonders aufmerksam sein. Gut, dass nichts passiert ist. Zu Recht ist aber bei solchen Unfällen in der Regel der Autofahrer mindestens mitschuldig. Im konkreten Fall hängt es dann sicherlich von vielen Details ab.
hattest du sie trotz Fernlicht nicht gesehen ? Waren sie dunkel gekleidet ?
War die Straße in dem Bereich schlechter einzusehen sprich bist du mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren ? Warst du abgelenkt, übermüdet ?
Frontscheiben verschmutzt usw.
Sicher könnte man falls Person dabei getötet werden würde ihr Teilschuld geben aber es wäre auch zu überlegen ob man nach so einem Erlebnis bei solchen Situationen langsamer und aufmerksamer fährt denn ihre Teilschuld macht sie auch nicht mehr lebendig
Ehrlich gesagt. Rechnest du etwa damit, dass mitten in der Nacht auf einer Landstraße Fußgänger unterwegs sind? Mit Abblendlicht ist es kaum möglich einen Fußgänger zu sehen.
Natürlich können Fußgänger auch nachts unterwegs sein. Aber mal ehrlich. Wärst du etwa du etwa so bescheuert und würdest mitten in der Nacht auf der Straße laufen? Ich würde daneben oder sogar in der Wiese laufen. Neben der Straße ist ja kein Problem. Als Fußgänger ist man ja wohl kaum beleuchtet.