Auf der Autobahn und Kraftfahrstraße gilt nicht die Sichtfahrregel für Abblendlicht. Sollte man sich als vernünftiger Mensch trotzdem daran halten?
StVO § 18 (6):
Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen
Wäre es trotzdem sinnvoll oder sind Hindernisse und Unfälle auf solchen Straßen tatsächlich wesentlich seltener?
3 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Du solltest den Absatz in der StVO vielleicht mal ganz lesen. Das ist nur unter bestimmten Bedingungen so und wenn diese erfüllt sind macht es auch nicht mehr viel Sinn es trotzdem zu machen.
Da hab ich mich nur an dem verkürzten Zitat von https://www.fuehrerschein-bestehen.de/ orientiert 😬 Danke!
Sinnvoll ist es natürlich. Ob du das erhöhte Risiko eingehen möchtest, wenn du dich nicht daran hältst, ist deine freie Entscheidung.
Nein, nachts kann man ballern, da ist die Bahn frei.
Ich hab nur vor Wildwechsel bissel Angst.