Wird die Parole „from the river to the sea“ auch online verfolgt, sollte eine Anzeige erstattet werden?
- Wie sieht es hierbei im Internet aus? Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, aber wir kennen unsere Fax Behörden in Deutschland. Wie erfolgreich wäre eine Anzeige?
- Wie sieht die Strafverfolgung aus, wenn der zweite Teil des Satzes fehlt? Kann sich der Täter hier in einer Grauzone dennoch „relativ“ frei bewegen?
Der Spruch war komplett kontextlos und es fehlte der zweite Teilsatz.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Warum "inkognito"?
Wenn mir diese Plattform in der Vergangenheit eins gezeigt hat, dann, dass ich politische Fragen nur noch inkognito stelle. (Anfeindungen, Beleidigungen unter anderen Fragen)
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/IanGaepit/1646138039553_nmmslarge__0_0_400_400_a7448469a17c2ce8ed07251058ff274b.png?v=1646138040000)
Persönlich halte ich ohnehin nichts davon, dass "from the river to the sea" mittlerweile als "strafrechtliche Relevant" eingestuft wird.
Aber um den noch ein Antwort auf deine Frage zu geben:
Was verstehst du unter "komplett kontextlos?" Wenn wirklich gar kein Kontext gegeben war, z.B. sagen wir in einer Diskussion über Make-Up plötzlich jemand "from the river to the sea" postet, wird das Verfahren, wenn den eines aufgenommen wird noch eher eingestellt, als wenn es zumindest einen Kontext gibt, der sich auf Israel/Palästina bezieht.
Also wenn es wirklich "komplett kontextlos" war, dann kannst du es wirklich gleich lassen.