Wildunfall mit dem Auto meiner Freundin?


03.08.2024, 20:52

Füge hinzu

das Auto ist Vollkasko versichert

6 Antworten

Unklare Fragestellung. Welcher Schaden?

Den finanziellen Schaden den du dem Jagdpächter zugefügt hast ist ein Fall für die Haftpflicht.

Schäden am Auto sind meist ein Teilkaskofall (da ist die SB auch meist niedriger als bei Vollkasko). Im dümmsten Fall ist es ein Vollkaskofall. Keine Kasko vorhanden? (bei VK ist immer TK drin) -> Pech.

Je nach dem kann es sich aber lohnen der Versicherung den Schaden abzukaufen, weil man je nach dem schlechter eingestuft wird und deswegen nicht nur 1x die SB, sondern jedes Jahr nun mehr zahlt. Mit dem Versicherungsvertreter reden.

Oder du hast jetzt eh voll die Arschkarte, weil du von der Versicherung her garnicht fahren durftest. Haftpflichtschäden werden übernommen, aber der Versicherungsnehmer im gewissen Rahmen in Regress genommen. Bei Kasko - hm...

Du hättest vorher z. B. https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsmittel/auto-privat-mieten/ lesen sollen bzw. solltest es nun wg. der Schadensregulierung zwischen dir und deiner Freundin lesen.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

RexDanny  15.09.2024, 11:58

Leider nicht ganz richtig. Hier greift NUR die Teilkasko (eventuell abzüglich der Selbstbeteiligung von 150 €). Also, Schaden der Versicherung melden, alles weitere mit der Schadenabteilung abklären (Gutachter? Werkstattbindung? Absprache?).

Der Jagdpächter muss auf das Wild "aufpassen" und haftet z.B. für Flurschäden. Ein Wildunfall (Unfall!) ist keine Wilderei und muss dem Pächter auch nicht ersetzt werden. Vielmehr muss er sich um die Beseitigung des Kadavers kümmern.

notting  15.09.2024, 15:20
@RexDanny

Wenn du zitiert hättest auf was du dich an welcher Stelle beziehst, gäb's jetzt wenige unnötige Diskussionen :-(

  1. Es gibt IIRC TK, die nur Tiere nach dem Bundesjagdgesetz(?) erfassen, also z. B. keine Fasane. Da werden im Zweifelsfall höchstens Glasschäden ersetzt. Wobei dann die VK logischerweise auf jeden Fall greift, wenn man denn eine hat.
  2. Doch, man kann dem Jagdpächter einen Schaden zufügen, nämlich in dem man den Unfall nicht ASAP meldet und dadurch das direkt nach dem Unfall noch verwertbare Wildpret dadurch unbrauchbar wird. Hätte das vllt. gleich etwas ausführlicher schreiben sollen.
  3. Nein, der Jagdpächter muss das Wildtier nicht entfernen, z. B. wenn er es für unbrauchbar hält. Im Zweifel hat der Unfallverursacher die Verkehrssicherungspflicht.

notting

Das übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

RexDanny  15.09.2024, 11:59

nur die Teilkasko, ohne Hochstufung, ohne Vollkasko, ggf. mit 150€ SB

Wenn dann die Teilkasko des Fahrzeuges.

Wenn nicht vorhanden, dann kommst Du aus deiner Portokasse dafür auf.

Wenn es eine Kaskoversicherung gibt, kommt diese für den Schaden auf.

Wenn deine Freundin eine Teilkaskovers. hat sollte die für den Wildunfall bezahlen. Der Gentleman übernimmt natürlich die Selbstbeteiligung!