Geliehenes Auto angefahren?

Sven9105881  28.07.2024, 00:39

Wieso Deine Versicherung...?

Sally7122002 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 00:41

Weil ich das fremde Auto ja aus eigener Schuld angefahren hab

Sven9105881  28.07.2024, 00:43

Verstehe ich nicht! Ich dachte jetzt ob Deine private Haftpflichtversicherung von Dir gemeint ist...!

Sally7122002 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 01:04

Ja wäre zum Beispiel auch gemeint, da diese ja auch gewisse Sachschäden deckt

HermanCherusker  28.07.2024, 01:06

Die Frage ist jetzt unverständlich, einmal schreibst du, du seiest an einer Betonsäule hängen geblieben, dann sagst du jetzt du hättest ein fremdes Auto beschädigt. Wie nun?

Sally7122002 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 01:11

Ich habe das Auto, welches geliehen war und das ich gefahren bin an der Säule beschädigt

5 Antworten

Das Auto ist versichert, aber hierzu wäre eine Vollkaskoversicherung nötig für Eigenschäden.

Teilkaskoschäden sind nur für Schäden mit äusserlicher Einwirkung wie Sturm, Hagel, Überschwemmung, Wildschäden usw.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

Je nach dem wie dein Freund versichert ist, ideal wäre, er würde sagen, er habe dir den Wagen aus einer Notlage heraus geliehen. Das müsste gut beweisbar sein. Bspw ihr wart zusammen auf einer Feier, er hat versehentlich zu viel getrunken und du bist dann gefahren. Oder er hat den Führerschein noch nicht lange, du solltest ihm beim Ausparken helfen; als Beispiel.


nobodyathome  28.07.2024, 00:44

Diese Aussage ergibt keinen Sinn.

Eine Teilkasko Versicherung ist dafür nicht zuständig und die Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden an der Säule.

Für den Schaden am Auto muss der Verursacher aufkommen

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ErsterSchnee  28.07.2024, 00:43

Du hältst es also für die ideale Lösung, Versicherungsbetrug zu begehen und sich strafbar zu machen?

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Sally7122002 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 00:42

Das Auto ist Teilkasko versichert, wie ist das dann

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ErsterSchnee  28.07.2024, 00:45
@Sally7122002

Genau so.

Entweder du zahlst - oder du nimmst die vorgeschlagene Lösung und machst dich strafbar. Ist es das wert?

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HermanCherusker  28.07.2024, 00:45
@Sally7122002

Da müsste man fragen, wo die Teilkasko greift, bspw gibt es solche Versicherung, die nur auf Glasbruch greifen. Dass kann dann nur die Versicherung beantworten. Auch sollte man durch eine Werkstatt abklären, wie hoch überhaupt der tatsächliche Schaden ist. Wenn es nicht so teuer ist, sollte man überlegen, ob eine selbst finanzierte Reparatur nicht günstiger ist, als dass jetzt die Prozentzahl also die jährlichen Kosten der Versicherung steigen würden.

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HermanCherusker  28.07.2024, 01:01
@ErsterSchnee

Na ja, man sollte vorher mal abchecken, wie hoch der Schaden überhaupt ist. In der Regel zeigen sich Versicherungen sehr kulant. Bspw hatte ich mal einen Schaden am Auto, mir ist jemand rein gefahren und hat auch noch Unfallflucht begangen. Ich selber war Fahranfänger. Es stellte sich heraus, dass der Unfallverursacher gar nicht versichert war. Meine Versicherung hat den Schaden übernommen.

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Die Teilkasko greift auf jeden Fall nicht; dafür wäre eine Vollkaskoversicherung notwendig gewesen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das musst du deiner Privathaftpflicht Versicherung melden. Die Teilkasko des Autos deckt solche Schäden nicht ab.

Eine Teilkasko ist dafür nicht zuständig und du mußt es aus eigener Tasche zahlen


HermanCherusker  28.07.2024, 00:42

Nein, er muss gar nichts zahlen, der Wagen ist ja nicht auf ihn angemeldet. Nur als Freund sollte er zahlen, wenn bei dem Fahrzeugeigentümer die Versicherung nicht zahlt.

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