Autokauf, Auto ist nicht fahrtüchtig?
Ich habe letzte Woche ein Auto 400km weiter weg auf Kleinanzeigen gekauft. Der Händler hat mir versichert, dass es fahrtüchtig sei. Es hat sogar noch einige Monate TÜV.
Allerdings ist mir später am Abend (nachdem ich bereits stundenlang gefahren bin) aufgefallen, dass die Kupplung starke Probleme macht und ich deswegen auf dem öffentlichen Verkehr mehrfach anhalten musste und nicht weiter fahren konnte.
Am nächsten Tag bin ich direkt in die Werkstatt gefahren und habe letzten Samstag mein Auto dort abgestellt. Dabei kam raus, dass die Kupplung kaputt war und erneuert werden musste.
Hinzu kommen noch weitere Mängel; kaputter Akku, neue Lenkmanchetten..
Natürlich bleibe ich nun auf den Kosten hängen, was ziemlich ärgerlich ist in anbetracht dessen, dass mir die Fahrtüchtigkeit garantiert wird, doch sich das Auto nach wenigen Stunden nach dem Kauf bereits nicht mehr fahren lässt.
Was sind nun meine Rechte? Es war auch nicht „Keine Rücknahme/ keine Garantie/ keine Gewährleistung“ etc. angegeben.
Es handelt sich um ein Privatkauf
Was für ein Auto zu welchem Preis?
Ford KA, 2008 für 890€
1 Antwort
Der Händler hat mir versichert, dass es fahrtüchtig sei.
Also ein Gewerblicher.
Es war auch nicht „Keine Rücknahme/ keine Garantie/ keine Gewährleistung“ etc. angegeben.
Gut für Dich.
Dann mach Deine Forderungen im Rahmen der Sachmängelhaftung geltend.
Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 476 BGB
Das ist korrekt.
Aber
1. Ich kenne keinen gewerblichen Händler, der über Kleinanzeigen verkauft. Daher halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass es sich um einen privaten Verkäufer handelt.
2. Das BGB kennt zwar keine Verschleißteile. Es kennt jedoch normalen Verschleiß.
Je nach Alter und Laufleistung können diese Punkte durchaus unter normalen Verschleiß fallen.
Es gibt auf Kleinanzeigen auch zahlreiche gewerbliche Autoverkäufer, so unwahrscheinlich ist das also nicht.
Der Fragesteller schreibt explizit von einem Händler, deshalb bin ich von einem Gewerbetreibenden ausgegangen und der Fragsteller hat dem bisher auch nicht widersprochen.
Und der haftet nunmal, und zwar ohne wenn und aber
Tut mir leid, für das Missverständnis! Es handelt sich um ein Privatkauf
Ächz...
Und ich schreibe mir hier die Finger wund.
Aber wie auch immer, dann liegt die Beweislast bei Dir, such Dir einen Anwalt.
Das könnte aber schwierig werden. Ich meine die benannten defekten Teile müssten allesamt Verschleißteile sein.