Grundbucheintrag 100% Ehefrau - Wer erbt bei Tod des Ehemannes?

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Ehemann ist verstorben, es liegt ein Berliner Testament vor.

Diese Form des Testamentes hat zum Ziel im Falle des Todes eines Ehepartners den anderen zum Alleinerben zu machen, damit z. B. eine Immobilie nicht verkauft werden müsste, um die Erbengemeinschaft auszahlen zu können. Klappt in Vollendung aber nur, wenn die Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten.

Die sich aus der gesetzlichen Erbfolge ergebenden Erben, erben dann erst bei Tod des zweiten Ehepartners.

Es existieren 2 Kinder, eines davon aus einer vorherigen Ehe, welches lt. Testament vom Erbe ausgeschlossen werden soll.

Wenn das Kind aus der vorherigen Ehe das Kind der Frau ist, ist das ohnehin egal. Nur leibliche oder adoptierte Kinder sind für die Erbfolge relevant.

Ist das Kind aus der vorherigen Ehe das Kind des verstorbenen Mannes, so hat es wie Eingangs schon erwähnt immernoch Anspruch auf seinen Pflichtteil, sofern es diesen denn einfordert.

Im Grundbuch ist die Ehefrau zu 100% Eigentümerin der Immobilie, ebenso beim Girokonto.

Das kann mit den Angaben nicht klar gesagt werden, ob das nicht oder doch trotzdem Teil der Erbmasse ist. Es kommt auf den Zeitpunkt an, den Güterstand der Ehe (Zugewinngemeinschaft), ob Schenkung oder nicht oder ob gemeinsames Vermögen verwendet wurde.

Direkt ist die Immobilie aber, wenn ich es richtige verstehe, in keinem Fall Teil der Erbmasse, da die Frau alleine im Grundbuch steht.

Indirekt könnten aus der Immobilie aber finanzielle Ansprüche entstehen. Sei es z. B. durch einen Zugewinnausgleich oder weil in den letzen 10 Jahren eine Übertragung auf die Frau in Form einer Schenkung stattgefunden hatte (Pflichtteilsergänzungsansprüche). Kommt hier eben auf die Details an.

Ich bin kein Anwalt und würde empfehlen das ganze anwaltliche prüfen zu lassen, sofern man leibliches/adoptiertes Kind des Verstorbenen ist und einen Pflichtteil erwirken will. Denn mehr lässt sich in keinem Fall holen.

Sind alle dagegen einverstanden damit, dass die Ehefrau alles alleine erbt, dann steht dem nichts im Wege.

Zu 100% Ehegatte, es sei denn, es wird ein Pflichtteil geltend gemacht.
Einen Pflichtteil kann man praktisch so gut wie nicht verweigern aber er muss vom Berechtigten geltend gemacht werden.

Meist besteht Zugewinngemeinschaft. (gesetzlicher Güterstand): 1/4 der Erbmasse + 1/4 des pauschalen Zugewinnausgleichs = gesetzlicher Erbteil 50 % = 25 % Pflichtteil.

Bei mehreren Kindern teilen sich diese 25 % durch deren Anzahl.

Verfassen Ehegatten ein Berliner Testament, setzen sie sich gegenseitig als Erben ein. Verstirbt ein Ehegatte, geht das Erbe auf den überlebenden Partner über. Das bedeutet für die Kinder, dass diese erst dann erben, wenn auch der zweite Ehepartner verstorben ist.

Quelle

Der vollständige Ausschluss leiblicher Kinder ist so nicht möglich. Da müssen sehr harte Grunde vorliegen dafür. Kein Kontakt reicht nicht. Das uneheliche Kind hat Anrecht auf seinen Pflichtteil ( alle Kinder zusammen 25%, bei 2 Kindern dann 12,5% für jedes Kind). Da mussten die Kinder das aber beim Tod es Ehemannes anfordern, aber das ursprüngliche Testament gilt weiter beim Tod der Ehefrau. Sie kann aber ansonsten über das Erbe dann nicht frei verfügen, weil sie nur Vorher in ist und das gemeinsame Kind dann Enderbe. Aus dieser Erbschaft erwächst dem 1. Kind aber kein neuer Pflichtteil.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

wenn die Immobilie zu 100% der Frau gehört, Warum sollte dann davon irgendwas vererbt werden, wenn der Ehemann dieser Frau stirbt? ist schliesslich nicht sein Eigentum.


Smartass67  12.12.2024, 11:51

Nicht ganz richtig.