Ehemann holt Geliebte in die eheliche wohnung?
Wohnung gehört der Ehefrau. Darf der "Ehemann" seine Freundin in die eheliche Wohnung holen wo die Ehefrau noch mitdrin wohnt?? Er bekam eröffnet von Ehefrau dass sie sich scheiden lassen wird. Er darauf holte seine Freundin in die Wohnung, mit der Begründung Sie müße es dulden. Freundin schläft mit im Ehebett und die beiden Kinder des Ehepaares dürfen mit im Bett schlafen???( Ehefrau muß andererweiter schlafen,was auch richtig ist). Stimmt es, dass die Ehefrau die Freundin als dauergast dulden muß???? Ich finde das als seelische Grausamkeit ihr gegenüber.. und grausame Demütigung für die "noch" Ehefrau!! Und Freundin überschüttet Kinder mit Geschenken und Versprechungen??!
10 Antworten
Wenn der Frau die Wohnung gehört, hat sie auch das Hausrecht und darf bestimmen, wer reinkommt und wer nicht. Ich würde mich mit einem Anwalt kurzschließen und die Schlösser austauschen lassen und sowohl Geliebte als auch Ehemann (wobei ich nicht weiß, ob es bei ihm rechtliche Hürden geben kann) gleich mit.
Ich weiß nicht, was ich krasser finde - dass der Kerl so handelt oder dass seine Frau das mitmacht.
Ähm,- in MEINER WOHNUNG kann ich die Schlösser austauschen wann und wie ich will! Dann hat eben jemand versucht einzubrechen und das Schloß war defekt! Vielleicht habe ich auch aus "versehen" den Schlüssel im Schloß abgebrochen? :-) Soll doch mal jemand das Gegenteil beweisen...
Wenn der Mann als alleiniger Mieter oder Eigentümer eingetragen ist, dann kann er es machen. Moralisch finde ich es nicht gut. Es kommt immer darauf an, wer der Mieter/Eigentümer ist.
Wenn ich an Stelle des Mannes wäre und meine Frau würde das Schloss wechseln, dann würde ich den Schlüsseldienst holen, es aufbrechen lassen, ein Neues installieren lassen, die Kosten dafür trägt dann meine Frau. Die Anwaltskosten aus gleich mit, weil ihr die Wohnung ja nicht gehört, Sachbeschädigung, evtl.beim eigenmächtigen Austausch oder Austausch durch einen Schlüsseldienst.
Ich würde die Ehefrau außerdem wegen verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) verklagen und mir ein Hotel für die Zeit nehmen, die Kosten zahlt natürlich die Frau. Sollte sie mir noch drohen oder meiner Freundin Gewalt androhen, würde ich sie nochmal verklagen nach §240 StGb Nötigung.
Außerdem würde ich zu einem Psychater, den ich evtl. gut kenne und vielleicht habe ich ja durch die Bedrohung in meiner eigenen Wohnung ein Trauma erlitten, so dass ich Schadensersatzansprüche verschärfen kann.
Das ist alles sehr krass, wenn man seine Ehefrau verklagen will, aber prinzipiell kann man das tun. Man sollte vorher wissen wie hart der Mann drauf ist und wie weit er geht.
Hast Du den ersten Satz überlesen : "Wohnung gehört der Ehefrau". Da steh nichts vom Mann als Eigentümer oder alleiniger Mieter.
Vielen Dank, dann geht das natürlich alles auch von anderer Seite, bzw man muss ja sein Eigentum auch bewahren.
Wenn der Mann nicht als Miteigentümer eingetragen ist, würde ich dann ein nettes Schreiben von einem Anwalt verfassen lassen. Ich würde mir die Freundin in meiner Wohnung nicht bieten lassen und ihr so schnell wie möglich abschieben, soll er doch bei ihr einziehen.
ja Danke schön für deine Antwort, hier gehört die Wohnung der FRAU :-) Ich bin GENERELL der Meinung.. die eheliche Wohnung ist und soll für andere Partner Tabu bleiben!!
Das sehe ich genauso und ich würde mit aller Härte dagegen vorgehen. Für so eine moralische Taktlosigkeit und Demütigung würde ich ihn bluten lassen.
Hotel kommt natürlich nur in Frage, wenn innen der Schlüssel gesteckt oder der Schlüsseldienst nicht erreichbar ist, nichts machen kann, etc.
Polizei rufen und die Frau aus der Wohnung entfernen lassen, den Mann am Besten gleich mit. Der Ehefrau gehört die Wohnung. BASTA!
Sonst anteilig Miete und Betriebskosten verlangen, immerhin wohnt die Geliebte die Immobilie mit ab und verbraucht Strom, Wasser...
Raus mit den Beiden und Schloss austauschen. Wer sich eine Geliebte leisten kann, sollte auch noch genug für eine eigene Wohnung haben.
Danke schön für deine Antwort. Ich denke das auch! Aber manchmal sind die Gesetze für Laien unverständlich! Bin gespannt was da raus kommt!
Wenn die Wohnung der Ehefrau GEHÖRT, kann sie auch bestimmen, wer "zu Besuch" kommt. Sie muss die Freundin nicht dulden. Sie hätte nicht mal "anderweitig" schlafen müssen, sondern hätte den Mann aus dem Ehebett vertreiben können.
Wenn es nichts bringt, mit dem Mann zu reden, würde ich auch das Schloss austauschen und ihm seine Sachen vor die Tür stellen.
Geschenke für die Kinder ist verständlich: der Nater will den Kontakt zu ihnen halten (sie bleiben sicher bei der Mutter?), und die Freundin scheint zu seinem Leben fest dazu zu gehören.
Um das Trennungsjahr vor der Scheidung offiziell zu machen, muss man doch eh zum Anwalt, glaube ich?
Der weiß sicher Rat.
Danke schön für deine Antwort! Ja stimmt, man soll das über einen Anwalt klären!
sofort tum Anwalt..SOFORT SCHEIDUNG wegen unzumutbarer Härte
und Hausverbot
Ja, Danke schön, also die Eheliche Wohnung obliegt einen Sonderrecht, also kann man nicht einfach die Schlösser austauschen! Ich bin auch der Neinung was der Mann sich hier erlaubt ist nicht nur Geschmackslos!!