Wieso kann man sich bei der Hochschule nicht einschreiben, wenn man ungezahlte Schulden bei der Krankenkasse hat?
Die Krankenkasse sollte diese Schulden durch Gerichtsvollzieher eintreiben.
Wieso interessiert sich die Hochschule dafür? das ist unfair.
6 Antworten
Unfair?
Nö, finde ich nicht.
Du musst, auch als Student, krankenversichert sein. Das gilt für alle gleich.
Die Kosten für ein Studium werden größtenteils durch die Allgemeinheit getragen. Nach dem Solidarprinzip funktioniert auch die Finanzierung der Krankenkassen. Wer sich da nicht beteiligt, darf dann folgerichtig auch nicht erwarten, dass er Leistungen zurückerhält.
Ich finde das nur konsequent.
Aufgrund der beantworteten Nachfrage:
A) Wenn du nicht krankenversichert bist, verstehe ich die Hochschule. Sie darf dich wahrscheinlich nicht annehmen, ohne dass du krankenversichert bist.
B) wenn du krankenversichert bist aber "nur" die Schulden hast, dann halte ich es persönlich aus Datenschutzgründen für fast ausgeschlossen, dass die KV das der HS mitteilen darf und würde mich diesbezüglich mal schlau intensiv informieren. Also rein auf diesen Punkt.
Mitteilen aktiv nein , sie Stellen dir nur die geforderte Bescheinigung nicht aus. Ohne Bescheinigung kommst du also nicht weiter.
Es ist gesetzlich vorgesehen, dass nur Beitragsschulden, die die studentische Pflichtversicherung betreffen, seitens der Krankenkasse an die Hochschule gemeldet werden müssen und dadurch weder Einschreibung noch Rückmeldung durchgeführt werden dürfen.
Die Nichtbezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat.
Deswegen!
Das alleinige Nichtbezahlen der eigenen Krankenversicherungsbeiträge stellt weder eine Ordnungswidrigkeit dar noch erfüllt dies einen Straftatbestand.
Beweis, dass das eine Ordnungswidrigkeit ist.
Welche Grundlage?
Warum soll ich das beweisen?
Du hast hier eine Frage gestellt und ich habe sie nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet.
Ich will Dich damit nicht ärgern, sondern nur zeigen, warum das nicht unfair ist. Du bist unfair der Solidargemeinschaft gegenüber!
Werde erwachsen und übernehme die Verantwortung für Dein Handeln!
Wenn du es so genau wissen willst -> SGB IV. Viel Spass beim Lesen.
Das alleinige Nichtbezahlen der eigenen Krankenversicherungsbeiträge stellt weder eine Ordnungswidrigkeit dar noch erfüllt dies einen Straftatbestand.
Wie fair es wohl die Krankenkasse findet, wenn Du Deine Beiträge nicht bezahlst, aber sie im Krankheitsfall für Dich einspringen soll?
Hättest ja mit der Krankenkasse rechtzeitig über Ratenzahlung oder Stundung verhandeln können.
Blabla, R.zahlung heißt nicht automatisch voll versichert. Was an sich eine Frechheit ist, da auch für diesen Zeitraum die vollen Beiträge verlangt werden!
Am Ende zahlst du deine Schulden ab, zahlst deine laufenden Beiträge und bist nicht voll versichert! Das ist unverschämt!
Das sind doch zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe.
Klar muss man seine Schulden bezahlen.
Aber das hat doch mit einem Studium nichts zu tun.
- ist bisher noch nicht klar, ob der Fragesteller nicht krankenversichert ist
- springst du gerade auf ein anderes Gleis, denn deine eigentliche Antwort hat mit deinem jetzigen Zusatzkommentar wenig zu tun.
Ich will nix von dir. Ich sage nur, dass es meiner Meinung nach eine recht undifferenzierte und auch unfaire Antwort war, die ich nicht unkommentiert so stehen lassen wollte.
Da ich aber ahne, dass da jetzt höchstens noch irgendwelche merkwürdigen Dinge nachkommen, spare ich es mir, weitere Kommentare von dir überhaupt zu lesen. Auch das kann unfair sein, aber es gab zumindest eine Chance.
Ich bin versichert und zahle regelmäßig meine Beiträge. Immer. Denn so funktioniert Solidargemeinschaft.
Jetzt kommt ein besonders Schlauer daher und meint, er könne die Leistungen auch ohne Beiträge in Anspruch nehmen, ohne irgendwelche Nachteile befürchten zu müssen. Der Pflichtbewusste wäre dagegen der Dumme.
Da geht mir der Puls, denn nicht die Krankenkasse als Institution wird geschädigt, sondern ich als Teil der Solidargemeinschaft.
Kann froh das das man nicht raus fliegt. Da noch zu erwarten eine Bescheinigung zu bekommen die Vorteilhaft ausfällt... wovon träumen sie sonst? Du bekommst ja auch keine Vormieterbescheinigung wenn da schulden sind. Ganz gleich ob du weiter da wohnen darfst und Ratenzahlung vereinbart hast.
Man ist aber versichert, auch wenn man Schulden hat.