wie wird das Ende eines Befristeten Arbeitsverhältnisses im Arbeitszeugnis angegeben?
Hallo,
ich habe das Problem, dass ich mein letztes unbefristetes Arbeitsverhältnis gekündigt habe. Nun habe ich in Bewerbungsgesprächen oft den Eindruck, dass dies negativ wahrgenommen wird und man mir unterstellt, ich könnte Probleme verursacht haben oder schwierig im Umgang sein.
Ich habe darüber nachgedacht, die Situation umzudeuten und zu sagen, dass mein letztes Arbeitsverhältnis befristet war und deshalb endete. Nun frage ich mich, wie sich das auf mein Arbeitszeugnis auswirken würde.
In meinem aktuellen Arbeitszeugnis steht: „Das Unternehmen hat der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch verlassen.“ Kann eine solche Formulierung auch in einem Zeugnis verwendet werden, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis endet, oder wäre das ausgeschlossen?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
3 Antworten
Ich habe darüber nachgedacht, die Situation umzudeuten und zu sagen, dass mein letztes Arbeitsverhältnis befristet war und deshalb endete. Nun frage ich mich, wie sich das auf mein Arbeitszeugnis auswirken würde.
Was hättest du damit gewonnen, wenn ein potentieller Arbeitgeber daraus dann liesst, dass du für das Unternehmen nicht interessant genug oder nicht geeignet warst, um den befristeten Vertrag zu verlängern?
Das sieht dann doch noch schwieriger zu erklären aus - zumal du diese Erkärung dann auf eine recht einfach zu enttarnende Lüge aufbauen musst. Und ein Beginn in einem neuen Unternehmen mit einer Lüge starten? Nicht sonderlich schlau.
Hier ist die verbesserte Version deines Textes:
„Das mit der Verlängerung stimmt nicht. Ich habe mich auf eine Stelle beworben, bei der mir bereits im Vorfeld gesagt wurde, dass es keine Verlängerung geben wird, da nach Ablauf der Frist keine Arbeit mehr verfügbar ist.“
Ich würde dir dringend empfehlen, das nicht zu versuchen, selbst wenn dein Betrieb das mitmachen würde.
Das heißt nämlich im Umkehrschluss das der Betrieb kein Interesse daran hätte dich zu übernehmen.
Das Unternehmen hat der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch verlassen.
Das ist die gängige Formulierung für eine Eigenkündigung durch den AN. Habe ich auch schon gemacht und wurde mir nie negativ ausgelegt. Könnte mir eher vorstellen, dass die Geschichte, die du dazu erzählst, den Schluss in eine andere Richtung lenkt oder es andere Formulierungen im Zeugnis gibt, die darauf hindeuten, dass du nicht der umgängliche MA aller Zeiten warst.
Die Umdeutung würde ich tunlichst unterlassen. Da stünde dann eine Formulierung im Zeugnis, wie z. B. "Das Arbeitsverhältnis endete mit Ablauf der vereinbarten Dauer."