Arbeitsverhältnis wechseln?

3 Antworten

Meiner Ansicht nach darf das keine Rolle spielen und würde ja wenn doch "nur"zu einer Sperrzeit führen.

Diese wäre aber auch wieder verstrichen, da es ja erst 1 oder 2:Jahre nach der eigenen Kündigung zur Arbeitslosigkeit kommt.


Pepe77286  27.10.2024, 15:28

Leider stimmt es so nicht ganz,aber nach Rechtsprechung darf eine Sperrzeit dann nicht eintreten, wenn ein berechtigtes Interesse oder wichtiger Grund des Arbeitnehmers zum Wechsel vorliegt.

Also, soweit ich weiß, bekommt man eine Sperrfrist, wenn man den befristeteten Job verliert, den man gegen eine unbefristete Stelle getauscht hat. Andererseits kann man auch nicht an einem Arbeitsplatz festhalten, wenn man jeden Morgen mit Bauchschmerzen hingeht. Du solltest dich bei der Arbeitsagentur erkundigen, wie das rechtlich aussieht und nicht davon ausgehen, dass du den neuen Job verlierst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

"sperrzeit wechsel zu befristeten vertrag" erste Ergebnisse:

https://v-g-h.de/de/sperre-beim-arbeitslosengeld-bei-einem-wechsel-in-befristete-beschaeftigung

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/sperrzeit-nach-wechsel-auf-befristete-stelle_idesk_PI17574_HI1558758.html

Du müsstest wohl argumentieren können, dass du z. B. nicht mehr so weit pendeln oder dich beruflich neu orientieren willst. Bin aber kein Experte.

notting

Woher ich das weiß:Recherche