Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
Hey, ich habe folgendes Problem. Ich fange am 01.09. meine neue Ausbildung an. In meinem Arbeitsvertrag steht zur Kündigung "Vorzeitig kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit der gesetzlich zulässigen Frist gekündigt werden". (Das Arbeitsverhältnis wurde danach unbefristet verlängert, eine Änderung zur Kündigung gab es im erweiterten Vertrag nicht) Das heißt 4 Wochen zum 30. oder 15.
Die Frage ist nun, kann ich bereits jetzt (09.05.) zum 15.08. kündigen? Ich will das endlich hinter mir haben.
Und muss ich das Datum des 1. Vertrages oder 2. Vertrages (die kurze Erweiterung zum unbefristeten Arbeitsverhältnis) nennen?
Und meine letzte Frage ist, ich habe viele Arbeitsgeber. Insgesamt 7. Alle sind gleichberechtigt. Muss ich dann alle dann in diesem Schreiben aufzählen? Sehr geehrter Herr.., sehr geehrte Frau... etc. ?
Im Voraus vielen Dank!
2 Antworten
Zu früh solltest du nicht kündigen. Die Gefahr ist groß dass dein Arbeitsverhältnis dann deutlich früher endet als von dir gewünscht.
Du musst gar kein Datum nennen. "Hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum xx.xx.2024" reicht vollkommen aus.
Und du adressierst das Schreiben an eine Person, die bisher für deine Angelegenheiten zuständig war. Oder an eine (Personal-)Abteilung und an "sehr geehrte Damen und Herren".
Nein, Du kannst jetzt kündigen:
Betreff: Kündigung meines Arbeitsvertrages vom.... zuzügl. der Ergänzungen
- zum 15.08.2024 oder "zum nächst möglichen Termin"
- und schreibe einfach an die Geschäftsleitung des Unternehmens "Sehr geehrte Damen und Herren"