Wenn man etwa 600 Euro Bürgergeld erhält, einen Minijob hat und seine Hausmiete bezahlt wird, warum sollte man dann Vollzeit arbeiten?

9 Antworten

Ohne deine Beispielrechnung genau nachkontrollieren zu können: es mag sein, dass das stimmt und derjenige, der sich auf dem Sozialpolster ausruht (vorübergehend) etwas mehr in der Tasche hat, als jemand, der seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft über einen schlecht bezahlen Job bestreitet.

Der Unterschied ist: der Leistungsbezieher wird sein Leben lang genau so viel erhalten, wie die Gesellschaft bereit ist, ihm zu geben. Und wenn die Kassen leer sind, oder die Bereitschaft der Gesellschaft für soziale Unterstützung sinkt, wird es weniger zu verteilen geben. Nach langer Arbeitslosigkeit ist dann auch die Aussicht auf die Wiederaufnahme einer Tätigkeit entsprechend gering geworden.

Die arbeitende Person hingegen hat irgendwann die Chance durch einen Jobwechsel oder Aufstieg ihr Gehalt langfristig zu verbessern.

Schlimm daß man solchen Vergleich anstellen kann. Da sollte unbedingt darüber nachgedacht werden, daß beim Bürgergeld einiges im Argen liegt. Der Vollverdiener nezahlt Steuern, die dem Bürgergeldschmarotzer zum Geld verhilft, während er sich ahlt. Ich meine keinesfalls Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können.


Inkognito-Nutzer   27.08.2024, 23:06

Meiner Meinung nach wäre der Unterschied zwischen den beiden Situationen noch deutlicher, wenn die Löhne höher wären. Dies würde dazu führen, dass Arbeitslose eher geneigt wären, Vollzeit zu arbeiten, um ein höheres Einkommen zu erzielen. Ein einfaches Beispiel, das ich zuvor erwähnt habe: Personen, die weniger als 13 Euro pro Stunde verdienen und Vollzeit arbeiten, haben oft ein geringeres Einkommen als diejenigen, die einen Minijob ausüben. Wenn man darüber nachdenkt, ist das eigentlich nicht vernünftig.

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Das ist populistischer Unsinn!

Wer arbeitet, hat unterm Strich immer mehr als jemand, der nur SGBII (Bürgergeld) bezieht.

Bei, wie in Ihrem Beispiel, (sehr) geringem Einkommen, ergibt sich dieses Mehreinkommen aus der möglichen Aufstockung und entsprechenden Freibeträgen.

Das Bürgergeld bemisst sich am Existenzminimum und ist NICHT das Problem!

Woher ich das weiß:Recherche

Deine Rechnung ist nicht korrekt !

Wer ein höheres Erwerbseinkommen hat, den stehen theoretisch auch ein höherer Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll zu.

Wenn Personen 1 nur 1400 Euro Nettoeinkommen hätte, der Bedarf bei derzeit aber min. 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und 600 Euro Warmmiete = min. 1163 Euro liegen würde, dann bestünde entweder noch ein Anspruch auf eine Aufstockung durch das Jobcenter oder dann Wohngeld von der Wohngeldbehörde.

Denn vom Bedarf bis zu den 1400 Euro Netto hätte er gerade einmal 237 Euro mehr und unter Berücksichtigung der Freibeträge auf Erwerbseinkommen stünde ihm dann theoretisch noch eine Aufstockung von etwa 110 Euro zu.

Der Freibetrag liegt also bei min. 1200 Euro Brutto bei 100 Euro Grundfreibetrag + 20 % von 438 Euro Brutto = 87,60 Euro + 30 % Freibetrag von 538 Euro bis 1000 Euro Brutto = 462 Euro = 138,60 Euro + 10 % Freibetrag bis 1200 Euro Brutto = 20 Euro.

Gesamter Freibetrag läge dann bei 346,20 Euro, zieht man diesen von den 1400 Euro Nettoeinkommen ab, blieben etwa 1053,80 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Der Bedarf läge aber bei min. 1163 Euro, demnach würde theoretisch noch ein Anspruch auf eine Aufstockung von monatlich min. 109,20 Euro bestehen oder dann evtl.vorrangig Wohngeld von der Wohngeldbehörde.

Mit der Aufstockung hätte er also zumindest theoretisch im Monat 346,20 Euro mehr als ohne Job.

Wenn Person 2 auch 600 Euro für die Warmmiete zahlen müsste, läge der Bedarf auch bei min. 1163 Euro pro Monat.

Wird aber im Minijob nur 525 Euro verdient, dann ist der Freibetrag auch geringer, dann wären das nur 100 Euro Grundfreibetrag + 20 % Freibetrag von 100 Euro bis 525 Euro Brutto = 425 Euro = 85 Euro.

Gesamter Freibetrag = 185 Euro, bei min. 1200 Euro Brutto wäre es grob überschlagen fast das doppelte.

Er hätte dann nach Abzug der 185 Euro Freibetrag von 525 Euro Nettoeinkommen ein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen von 340 Euro, die vom Leistungsanspruch abgezogen würden.


littlesnoopy228  28.08.2024, 17:46

ja,aber nicht alle geben ihren Nebenverdienst an und arbeiten schwarz.

Bei der TV Sendung "armes Deutschland" wird das auch offen so gesagt.Die Sendung sollte mal vom Sozialamt angeschaut werden,da könnte einiges an Steuerbeträgen gespart und sinnvoller eingesetzt werden!

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isomatte  28.08.2024, 18:58
@littlesnoopy228

Das ist wieder ein ganz anderes Thema und hat mit der Frage nichts zu tun !

Im übrigen betrifft das nicht nur Personen die Sozialleistungen beziehen.

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Da hast du 2 Denkfehler:

1.

  • Person 1 arbeitet und hat nach Zahlung der Miete 800€ übrig.
  • Person 2 arbeitet im Minijob (150€ sind anrechnungsfrei) und hat 750€ übrig.

2.

  • Person 1 zahlt viel höhere Rentenversicherungsbeiträge als Person 2