Wie schnell dürfen Einsatzfahrzeuge innerorts und auf der Landstraße fahren?
Wenn Einsatzfahrzeuge mit Wegerechten unterwegs sind, also Martinshorn und Blaulicht eingeschaltet sind, wie schnell dürfen sie innerorts und auf der Landstraße fahren? Dürfen Einsatzfahrzeuge mit 100 km/h innerorts fahren und auf der Landstraße mit 140 km/h?
6 Antworten
Kurz vorweg: Wegerechte (Blaulicht + Einsatzhorn) besagen nur, dass andere Verkehrsteilnehmer Platz schaffen müssen. Sie befreien aber nicht von den Vorschriften der StVO. Das wiederum tun die Sonderrechte und das unabhängig von Blaulicht und Einsatzhorn.
Also, Sonderrechte befreien von den Vorschriften der StVO. Daher gelten dann keine Geschwindigkeitsbegrenzungen mehr. Aber es gilt § 35 Abs. 8 StVO:
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Es gibt also keine Geschwindigkeitsbegrenzung, aber die Geschwindigkeit (und auch die sonstige Fahrweise) muss so gewählt werden, dass Andere nicht gefährdet werden.
Ein Verstoß dagegen kostet 25€ Verwarngeld.
Darüber hinaus kann es in den einzelnen Polizeien interne Vorschriften, die Vorgaben zur Anwendung der Sonderrechte machen.
"Dürfen" ist schwierig. Durch Sonder- und Wegerechte dürfen Einsatzfahrzeuge gegen die Regeln verstoßen. Sie müssen sich nicht an 50 km/h innerorts halten. Wie sehr sie gegen die Regeln verstoßen können, ist nicht gesetzlich geregelt. Theoretisch also können Winsatzfahrzeuge auch in der Stadt 140 fahren, wenn sie Sonderrechte in Anspruch nehmen. Aber: andere Verkehrsteilnehmer müssen geschützt werden. Dementsprechend gilt, dass die Fahrer von Einsatzfahrzeugen besondere Vorsicht walten lassen müssen - und ganz ehrlich kann man mit 140 km/h nicht mehr auf Fußgänger achten in der Stadt. Dementsprechend gibt es zwar keine klare Regel, man muss immer der Situation angepasst arbeiten, aber als Faustregel kann man sagen, dass nicht schneller als 80 km/h innerorts und nicht schneller als 140 km/h außerorts gefahren werden SOLLTE. Wie gesagt aber, wenn die Umstände es erlauben geht auch schneller. Man muss es im Falle eines Unfalls nur vor dem Richter erklären können.
Es gibt da keine feste Grenze - wie schnell man unterwegs ist beim Einsatz hängt ganz alleine ab von der Einschätzung des Fahrers und was bei der Verkehrslage vertretbar ist oder nicht!
Der Fahrer trägt immer die Verantwortung. So kann es sein das sehr wenig Verkehr ist und trockene Straße und er dem entsprechend schnell fahren kann, oder es herrscht Stau und er ist froh überhaupt vorwärts zu kommen.
Noch was: Im Einsatz genießen diese Fahrzeuge Sonderrechte und dürfen auch bei rot fahren - aber wenn etwas passiert werden sie erst einmal genauso behandelt wie jeder andere Autofahrer auch. Heißt: Lieber gut ankommen anstatt überhaupt nicht weil man einen Unfall hatte. Grüße
Es gibt da keine feste Grenze - wie schnell man unterwegs ist beim Einsatz hängt ganz alleine ab von der Einschätzung des Fahrers und was bei der Verkehrslage vertretbar ist oder nicht!
Das ist nicht richtig.
Du darfst nicht mal eben mit 50% deiner Geschwindigkeit durch die Stadt brettern, das willst du auch absolut nicht. Die Chance da Fremd- und Eigengefährdung zu erreichen, ist enorm hoch.
In Hamburg zb. sind es rund 25%.
Bspw. 50 Erlaubt, darfst du dann auch mal mit 60 - 70 km/h fahren, je nach Einsatzlage.
Mit dem Argument würdest du also auf einer 7 m breiten, übersichtlichen Ortsdurchgangsstraße, die auf Betreiben des Bürgermeisters wegen Lärmschutz auf 30 km/h begrenzt wurde, auch am Sonntag Morgen um 7:00, wenn es hell ist aber nichts los, mit maximal 45 km/h fahren?
Beziehungsweise in Hamburg sogar nur 38 km/h?
Da ich selber Einsatzfahrzeuge fahre, kenne ich die Gefahren und bin mit SoSi gut geschult. Es hängt sehr stark vom Einsatzbild ab, aber in einer 30iger Zone mit 80 zu brettern ist nicht Verhältnismäßig zb.
Das höchste was ich in ner 30iger Zone gefahren bin, waren rund 60 km/h. Das war aber auch ein Schlaganfallpatient.
Zu sagen "man darf so viel wie geht" bzw. "es gibt keine festen Grenzen", ist Pauschal wie gesagt, nicht richtig.
Da ich selber Einsatzfahrzeuge fahre
Da sind wir dann schon zwei ;)
Es hängt sehr stark vom Einsatzbild ab, aber in einer 30iger Zone mit 80 zu brettern ist nicht Verhältnismäßig zb.
Eben da wäre meine Frage: Warum eigentlich nicht? Weil ein Gericht für eine andere 30er Zone, in mutmaßlich komplett anderer Situation, entschieden hat dass es da zu viel war? Inwiefern ist das denn bitte für hier und jetzt relevant?
Zu sagen "man darf so viel wie geht" bzw. "es gibt keine festen Grenzen", ist Pauschal wie gesagt, nicht richtig.
Na dann nenne doch bitte die konkreten Vorschriften, in denen diese festen Grenzen stehen. Müsste dann ja wohl in der StVO stehen, wenn die allgemein gültig wären. Ich wundere mich gerade, welchen Paragraphen ich bisher nicht kennen gelernt habe.
Der Punkt ist aber, du DARFST es. Solange halt nichts passiert. Du bist als Fahrer verantwortlich einzuschätzen wie stark du die Geschwindigkeit überschreitest - sollte was passieren bist aber auch wiederum du verantwortlich das zu rechtfertigen. (*Nur weil man etwas darf, heißt das natürlich nicht, dass man es sollte)
Die dürfen so schnell fahren wie sie Bock haben. Ziel ist es so schnell und sicher wie möglich an die Einsatzstelle zu kommen, ohne dabei andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Ist in der Innenstadt z.B. stockender Verkehr könnten Sie nicht mit 110km/h durchballern.
So schnell wie es notwendig ist, ohne andere zu gefährden. Das ist also immer eine Abwägung die man zu treffen hat.
Man darf nicht mit 100 durch den Ort rasen, weil das definitiv immer gefährlich ist.
Nachts machen die das trotzdem es gibt durchaus mehrspurige Straßen, wo das problemlos möglich ist, Tagsüber wenn Verkehr ist natürlich nicht.
Ja gibt schon stellen wo’s geht. Ich dachte jetzt an eine normale 50er Ortsdurchfahrt.
Es ist rein faktisch gar nicht möglich 140 km/h innerorts zu brettern.
Stell dir mal vor du bretterst mit 140 km/h über ne Kreuzung. Das geht 1x gut, vielleicht 2x ... ab der 3. Kreuzung darfst du die Feuerwehr rufen, Polizei und gleich mehrere RTW mit NEF wenn du Pech hast. Und wenn du noch mehr Pech hast, gleich das schwarze Auto dazu.
...ja... okay. Grob kann man das nehmen ja.
In Hamburg gilt eig. ne ca. 25 % Toleranz zur gefahrenen Km/h. Alles darüber hinaus muss schon gut gerechtfertigt werden im Falle.