Dürfen sie das?
Vor ein paar Tagen wurde ich auf dieser Straße von der Polizei überholt (2 durchgezogene Linien!). Ich fuhr Lkw 80-85 km/h, sie haben mich überholt ohne Blaulicht/Martinshorn, und dann ca. 5 bis 10 km/h schneller als ich, einfach weiter gefahren. Ich frage mich seitdem was für eine Aktion seitens Polizei das war?
3 Antworten
Wenn der fahrende Beamte in diesem Moment Sonderrechte in Anspruch genommen hatte, dann darf er das, ja.
Dabei ist es unerheblich, ob die Partyleuchte inklusive Tröte an war oder nicht, die Sonderrechte sind nicht an die Benutzung der Sondersignalanlage gekoppelt
Ja, dürfen sie, wenn hoheitliche Aufgaben zu erfüllen sind, geregelt in §35 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO)- Sonderrechte. Sonderrechte sind nicht an die Benutzung von blauem Blinklicht und Folgetonhorn gebunden, das ist nur für das sogenannte Wegerecht nach §38 StVO erforderlich.
Mfg
Ja, die Polizeibeamten dürften dieses. Die Inanspruchnahme von Sonderrechten ist nicht an die Nutzung der Sondersignalanlage gekoppelt. Außerdem, wer soll die Polizei Anhalten? Die Polizei etwa?
Die können sich selbst anhalten, indem der Beifahrer dem Fahrer die Winkerkelle zeigt. ;-)