Schneller fahren wenn Einsatzfahrzeuge hinter einem?

5 Antworten

Von Experte PolNRW93 bestätigt

Wenn es wirklich keine andere Möglichkeit dazu gibt, um freie Bahn zu schaffen, dann darf man auch (angemessen) die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, bis man eine geeignete Stelle zum Platz schaffen erreicht hat. Nach §38 der Straßenverkehrsordnung (StVO), sind die anderen Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, Einsatzfahrzeugen mit blauem Blinklicht und Folgetonhorn sofort freie Bahn zu schaffen und "sofort", heißt in diesem Zusammenhang dann auch wirklich SOFORT!. Das heißt im Umkehrschluss dann auch, dass man selber, sofern dazu erforderlich, Verkehrsordnungswidrigkeiten begehen darf. Man darf unter anderem die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten oder aber auch vorsichtig, nach vorheriger Vergewisserung, dass der Querverkehr stehen bleiben wird, in eine Ampelkreuzung bei Rotlicht einfahren. Es besteht jedoch die Einschränkung, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden dürfen. Man darf also zum Beispiel nur so viel schneller fahren, dass man sein Fahrzeug immer noch jederzeit beherrscht. Auf einer Landstraße, wo 100 km/h erlaubt sind, mit 150 km/h und eventuell sogar schneller als das Einsatzfahrzeug selber zu fahren, das ist nicht angemessen und somit auch nicht gerechtfertigt. 120 km/h, könnte man fahren, bei guten Witterungsbedingungen. An der nächsten geeigneten Stelle, muss man das Einsatzfahrzeug überholen lassen. Wenn man geblitzt werden sollte, dann kann man gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen und muss kein Bußgeld bezahlen. Man sollte sich jedoch wenigstens immer Ort, Datum und Uhrzeit und wenigstens die Institution von der das Einsatzfahrzeug gewesen ist, notieren und diese Dinge bei seinem Widerspruch angeben.

Mfg

Es duerfte immer noch die Moeglichkeit bestehen, weit rechts ranzufahren.


KevinHP  29.08.2024, 06:02

Der Fragesteller schreibt doch "keine Ausweichmöglichkeit".

Chocolate2000  29.08.2024, 07:48
@KevinHP

Hast du schon einmal eine Strasse im Tunnel ohne Standspur/Sicherheitsstreifen erlebt? Wie sollten denn Einsatzkraefte zu einem Unfall IM Tunnel kommen, wenn der Unfall die Fahrspur blockiert?

KevinHP  29.08.2024, 13:59
@Chocolate2000

Das spielt keine Rolle, da der Fragesteller eine Situation beschreibt. Egal ob diese fiktiv ist oder nicht, es bringt nichts, daran vorbei zu argumentieren.

Klar gibt es in den meisten Tunneln Nothaltebuchten, aber die sind vielleicht so weit voneinander entfernt, dass die Geschwindigkeit relevant sein kann.

Krdln23 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 22:44

Nein.

Ja das darf man. Du hast schnellst möglich Platz zu schaffen. Notfalls mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

lg


Krdln23 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 22:43

Und wenn ich geblitzt werde?

HfPol110  28.08.2024, 22:44
@Krdln23

Dann legst du Widerspruch ein, wenn überhaupt ein Brief kommt. Denn die blitzen das Einsatzfahrzeug danach ja auch.

lg

Ja, dann darf man notfalls auch schneller fahren. Wenn man dann geblitzt wird gibt man halt bei der Anhörung die Situation entsprechend an. Das Einsatzfahrzeug dürfte ja dann auch geblitzt worden sein.

Ja, darf man, man hat als Rechtfertigungsgrund den § 34 StGB, rechtfertigender Notstand auf seiner Seite.