Wie mit 1,0 Abitur für Studiengang abgelehnt werden?

Silvia123437  13.06.2024, 01:23

Wie alt bist du überhaupt?

MarkusFre 
Beitragsersteller
 13.06.2024, 09:39

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7 Antworten

Ich weiß nicht genau, wie das ablehnen gewertet wird... Bei deinen Noten könntest du aber eine gute Chance haben, trotzdem sofort in ein Medizinstudium zu kommen und im Zweifel nimmst du jemanden den Platz weg. Ich halte das besonders bei einem überlaufenen Fach wie Medizin für unmoralisch.

Such dir lieber eine Uni/Studiengang aus, der nicht zulassungsbeschränkt ist und schreib dich richtig als Student ein... Wobei du dann während der vorlesungsfreien Zeit nur 20h/Woche arbeiten dürftest.


MrDog  16.06.2024, 18:09

Grundsätzlich darf man auch länger arbeiten. ^^

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kmkcl  16.06.2024, 18:22
@MrDog

Oh, da habe ich mich verschrieben: Während der Vorlesungszeit 20h, während der Vorlesungsfreien Zeit auch länger... Ansonsten kann es Probleme mit Studentenstatus, Krankenversicherung, etc... geben.

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Auch wenn du noch nicht weißt, was du langfristig machen möchtest, solltest du trotzdem nicht einfach nichts tun. Du kannst ja etwas anfangen und es bei Bedarf dann wechseln. Dafür halte ich ein FSJ beispielsweise, das eh nur für ein Jahr geht, für perfekt. Man hat etwas zu tun, hat ein minimales Einkommen, sammelt wertvolle Erfahrungen, hat die Möglichkeit, über seine Zukunft nachzudenken und bei alledem bekommt man weiterhin Kindergeld.

Ansonsten könntest du auch einfach jobben. Dann fällt zwar das Kindergeld weg, aber selbst mit einigen Stunden im Monat sollte deine Vergütung schon über dem Wert von Kindergeld liegen.

… und wenn du wirklich gar nichts machen möchtest, dann bist du auch nicht kindergeldberechtigt.

Du kannst Dich in den nächsten 2 Stunden (gnadenlose Ausschlussfrist!) für das kommende Wintersemester oder etwas später für das Sommersemester 2025 bewerben und diese Bewerbung der Familienkasse nachweisen.

Solltest Du einen Zulassungsbescheid für eine bestimmte Uni erhalten, dann kannst Du Dich dort mit diesem Bescheid einschreiben. Damit bist du "ordentlicher Studierender". Du kannst das auch bleiben lassen und den angebotenen Studienplatz termingerecht verfallen lassen. Dann geht dieser Studienplatz an einen "Nachrücker" auf der Rangliste.

Mit einer Bewerbung nimmst Du niemandem einen Studienplatz weg!

Für mich klingt das, wie die Frage nach einer Anleitung für einen Betrug. Ein Betrug an allen anderen Mitmenschen, die das finanzieren müssen.

Wenn Du Dich noch nicht für ein Studium entscheiden kannst, dann mache ein Freiwilliges Soziales Jahr oder gehe mit work&travel in ein anderes Land und lerne andere Menschen und eine andere Art zu leben kennen. Aber sitze nicht zuhause rum und lebe vom Kindergeld protze hier mit Deiner Abi-Note. Das ist keine gute Option.

Ein Studium zählt erst als Kidergeltberechtigung wenn du dich tatsächlich immatrikulierst, eine Bewerbung allein reicht da noch nicht. Wenn du abgelehnt wirst bringt dir das garnichts.

Und wenn du angenommen wirst und dich nicht immatrikulierst nimmst du nur jemanden einen Studienplatz weg der ihn wirklich gewollt hätte.

Deswegen wäre es doppelt dumm.

Aber bis 21 bekommst du auch Kindergeld wenn du arbeitslos bist, und 25 wenn du dich in Ausbildung befindest, ob Berufsausbildung oder Studium ist egal.

Also wirdst du ja eh auf jeden Fall weiter Kindergeld bekommten ohne das du tricksen musst.


ACBRE  13.06.2024, 08:18

Wenn man sich arbeitslos meldet, muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Der FS will aber nach Neuseeland….

D.h. Er will das Kindergeld, ohne dafür eine Verpflichtung einzugehen.

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