Nebenkostenabrechnung: Umlage des Schornsteinfegers und Wartung der Heizung nach Auszug möglich für das Kalenderjahr?
Hallo, wir sind letztes Jahr Anfang März erst danach kam der Schornsteinfeger in dem Jahr. Nun wurden diese Kosten und auch die der Wartung der Heizung uns für zwei Monate berechnet.
Die Durchführungen waren beide jeweils nach unserem Auszug. Ist es dann richtig, dass wir dies bezahlen müssen?
Es ergibt natürlich schon Sinn. Mir stellt sich nur die Frage, da wir im neuen Haus die kompletten Kosten des Jahres getragen haben, da die Wartung durchgeführt wurde als wir darin gewohnt haben und auch da erst paar Tage nach Einzug der Schornsteinfeger kam.
Über antworten würde ich mich sehr freuen.
Sollte natürlich heißen „wir sind Anfang März ausgezogen“… Sorry!
3 Antworten
Ich würde schon sagen, dass Ihr anteilmäßig die Schornsteinfegerkosten tragen müsst. Alternativ müsste der Nachmieter 12 Monate bezahlen, was auch nicht richtig ist.
Schornsteinfegerkosten sind haushaltsnahe Dienstleistungen, könnt ihr in der Steuererklärung ansetzen.
Hallo, wir sind letztes Jahr Anfang März
was?
eingezogen
ausgezogen
Natürlich kann man für die Monate einen Anteil der Kosten fordern.
Für die Monate wo man in der Wohnung wohnt muss man auch anteilige Nebenkosten zahlen, warum sollte der Nachmieter für das ganze Jahr zahlen?
Wartung der Heizung und Besuch des Schornsteinfegers sind (zumindest in der Schweiz) ausserordentlich und werden nicht über die Nebenkosten abgerechnet.
Wir sind da ausgezogen… als wir eingezogen sind hatten wir in dem Jahr auch die vollen Kosten zu tragen und nichts wurde umgelegt, daher meine Anfrage.
Sofern bei der Schlüsselübergabe nichts Ausserordentliches unterschrieben wurde, seid ihr nicht für diese Kosten verantwortlich.
Danke für die schnelle Antwort:) Wir haben nichts unterschrieben bei der Schlüsselübergabe
FS hatte ja nichts von der Wartung der Heizung und dem Besuch des Schornsteinfegers. Wieso sollte die Vermietung da anteilsmässig Kosten fordern können?