Darf man mit Parkuhr hier immer parken?

7 Antworten

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Servus,

die Parkuhr gilt von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Danach ist das Parken auch für Nicht-Anwohner zulässig.

Anbei sehr schöne Aufkleber!

Diffidati Conoi!

Woher ich das weiß:Hobby

simonpeters1979  11.03.2021, 12:32

Du kannst erkennen was auf dem Aufkleber steht? Ich sehe da nur Pixel.

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simonpeters1979  11.03.2021, 19:05
@emesvau

Kannst Du mir das übersetzen? Google übersetzt es mir als "Nimm Dich in Acht Zapfen". 🤔

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simonpeters1979  12.03.2021, 11:05
@emesvau

Das klingt schon logischer als was Google mir angeboten hat.

Aber ja. Da gehe ich mit. Im Moment haben ja quasi 100% aller Fussballfans Stadionverbot.

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Das zweite Zusatzschild verwirrt mich jetzt auch etwas...

Tagsüber Halteverbot (also nachts darf jeder Halten)

Halteverbot tagsüber eingeschränkt - darfst halten für 1,5h (mit Parkscheibe) ... UND Anwohnerausweis? Oder dürfen Anwoner generell immer halten?

Ich schätze mal, 1,5 h frei mit Parkscheibe UND Anwohnerausweis - ist ja alles auf demselben Zusatzschild. Wenn der Anwohnerausweis unabhängig von der Parkscheibe das Halten erlauben würde, müsste das doch auf einem eigenen Zusatzschild zum Halteverbotsschild stehen, oder?

Ich bin mir relativ sicher, dass es so ist, wie auch die Meisten anderen schon vermutet haben. Weil: ich meine, entscheidend ist hier das kleine Wörtchen "frei" ganz unten.

Ohne "frei" würde es bedeuten, nachts (nach 20 Uhr) dürfen Bewohner mit Parkausweis usw. hier parken.

Mit "frei" bedeutet es: Die entsprechenden Personen (Bewohner bla bla bla) sind vom Parkverbot befreit.

Meine Meinung. Bin (noch) Fahrschüler, aber sehr interessiert in solche Sachen und mir wie gesagt sehr sicher.

Unser Fahrlehrer hat auch mal was ganz ähnliches erzählt: Ein (ehemaliger) Fahrschüler hat sein Auto auf einen Parkplatz gestellt, der mit dem Schild versehen war: "Parkverbot. Bewohner mit Parkausweis frei". Der entsprechende Fahrer war Bewohner.

Später Strafzettel: Angeblich Parken im Parkverbot.

Einspruch eingelegt und natürlich Recht bekommen. Hat ja als Bewohner geparkt, und für Bewohner war das Parkverbot nicht gültig.

Was war passiert? Die zuständigen haben in die falsche Schilderkiste gegriffen. Sie sollten nämlich eigentlich ausschildern, dass Bewohner nicht auf diesem Parkplatz parken sollten. Also eigentlich: "Parkverbot für Bewohner".

Selbes Prinzip: "Befahren verboten für Fahrräder"/ "Befahren verboten. Fahrräder frei".

Verwirrend. Ich deute es so: In der gesamten Zone gilt von 7-20 Uhr eingeschränktes Halteverbot. Außer Du legst eine Parkscheibe ein. Dann darfst Du bis zu 1 1/2 Stunden parken oder Du bist Bewohner.

Zwischen 20 und 7 Uhr darf jeder parken.

Keine Garantie, dass das stimmt. Ist nur meine Deutung.

Parkverbot von 07 bis 20 Uhr. Bewohner mit Parkausweis 06 dürfen bis 1,5 Stunden in dieser Zeit parken.