Wie lange darf Vermieter Kaution behalten?
Zum Sachverhalt: Bin vor 3 Monaten umgezogen, mein alter Vermieter hat mir eine Woche Zeit gegeben um Dinge an der Wohnung nachzubessern, wie z.B ein Kratzer im Laminat, Dachrinnenreinigung und Mülltonnen sollten leer sein. Er hat mir ein paar Tage nach der Übergabe auch noch bei WhatsApp geschrieben, das ihm ein riss in der Steckdose aufgefallen ist und ich auch im Gartenzaun Latten austauschen soll. Ich bin den kulanterweise nachgekommen und hab alle Arbeiten pünktlich erledigt. Ich habe ihn gefragt wann er mir die Kaution immerhin knapp 3000 Euro zurück überweist und er meinte er meldet sich. Das war vor 2 Monaten, seit dem kein Lebenszeichen und auf Anrufe wird nicht reagiert. Ist das so rechtens? Was kann ich tun?
2 Antworten
Tatsächlich sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kautionsrückzahlung jedoch nicht so eng wie oft vermutet. Vielmehr gesteht die Rechtsprechung dem Vermieter eine sogenannte Überlegungsfrist von drei bis sechs Monaten zu, innerhalb der er prüfen kann, ob noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen.
Außerdem darf er einen angemessenen Anteil zurückbehalten bis die letzte Betriebskostenabrechnung für den Mietzeitraum vorliegt.
Du hattest also ein ganzes Haus gemietet mit allen Verpflichtungen drum herum, die dann auch noch brav erfüllt hast.
Dennoch hat der Vermieter ein halbes Jahr Zeit, um abzuwarten, ob nicht verdeckte Mängel zu Tage treten. So lange musst Du Dich gedulden. Kleiner Trost für Dich: Die Hälfte der Zeit ist schon rum.